SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3058 18. Wahlperiode 2015-06-04 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der PIRATEN-Fraktion Beschluss der Drucksache 18/2384 – Vermeidung von Plastikmüll in Schleswig-Holstein Drucksache 18/2570 Federführend ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Drucksache 18/3058 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode 3 Vorbemerkung: In der Novembertagung des Landtags wurde der Änderungsantrag der Koalitions- fraktionen (Drucksache 18/2454) zur Vermeidung von Plastikmüll in Schleswig- Holstein angenommen. Die darin enthaltenen Forderungen sind – wenn auch teilwei- se in abgeschwächter Form – weitgehend aus dem Antrag der Piratenfraktion „Ver- meidung von Plastikmüll in Schleswig-Holstein“ (Drucksache 18/2384) entnommen worden. Da dem Wunsch von CDU und Piraten, die von den Piraten unterbreiteten Vorschläge in Rahmen einer Anhörung im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss ge- nauer zu prüfen, seitens der Koalitionsfraktionen nicht entsprochen wurde, stellen sich nun umso drängender Fragen hinsichtlich der konkreten Umsetzung der Vor- schläge der Piraten durch die Landesregierung. Vorbemerkung der Landesregierung: Das Thema „Plastikmüll“ und die Vermeidung des Plastikmülls sind der Landesregie- rung ein wichtiges Anliegen. Auch wenn aufgrund der gut ausgebauten Recycling- und Abfallentsorgungsstrukturen im Land der Eintrag von Plastikmüll in die Natur und damit auch in die marine Umwelt in Relation zu vielen anderen Staaten gering aus- fällt, so lässt sich der Müll in den Meeren nicht an administrativen Grenzen aufhalten und folgerichtig lassen sich auch an der Nord- und Ostseeküste regelmäßig Plasti- kabfälle finden, die vielfältiger Herkunft sind. Schleswig-Holsteins Zukunft beruht in vielfältiger Hinsicht auf einer intakten Mee- resumwelt. Wirtschaft und Gesundheit, Lebensqualität, Selbstverständnis und Identi- tät profitieren davon. Die weltweite Zunahme insbesondere von Plastikmüll in der marinen Umwelt verursacht erhebliche Kosten und kann schwerwiegende Auswir- kungen auf menschliche Aktivitäten, Meeresorganismen und –habitate haben. In un- serem vom Meer umschlungenen Land spielen der Schutz der Meere und die Ver- meidung von Mülleinträgen in die marinen Ökosysteme daher auch für die Landesre- gierung eine besondere Rolle, weshalb die Landesregierung bereits seit einigen Jah- ren Projekte zur Vermeidung des Eintrags und zur Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. 1. Zu der von uns vorgeschlagenen und von der Koalition beschlossenen Idee, die Aufklärung und Umweltbildung sowie die damit befassten Initiativen, Ver- bände und Bildungseinrichtungen zu unterstützen: a) Welche Form der Unterstützung plant die Landesregierung? Die Landesregierung setzt sich im Rahmen von Aufklärung und Umweltbildung für vielfältige Projekte und Programme zur Vermeidung von Plastikmüll ein. Laufende Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3058 4 erfolgreiche Projekte werden fortgeführt und Institutionen unterstützt, von denen hier einige beispielhaft aufgeführt werden. So leistet das Nationalpark-Zentrum Multimar Wattforum in Tönning seit vielen Jah- ren wertvolle Beiträge zur Umweltbildung. 2012 wurde zum Beispiel mit dem Mee- resbürgerjahresthema „Meeresmüll“ begonnen, das weiterhin fortgeführt wird. Ziel ist die Sensibilisierung für die Verschmutzung der Meere global und regional im Natio- nalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Neben Sammelaktionen und Bil- dungsaktionen für Schulklassen wurde als Kreativprojekt ein Floß aus Meeresmüll gebaut. Seitdem werden regelmäßig Aktionen zum Thema Meeresmüll durchgeführt und es existieren Ausstellungselemente, die die Thematik behandeln. Im Rahmen des Freiwilligen Ökologischen Jahres konnten und können im jährlichen Rhythmus verschiedene Seminare und Aktionen zum Thema Plastikmüll durchge- führt werden. Darüber hinaus können beispielsweise Initiativen zur Umweltbildung aus Mitteln der landeseigenen Umweltlotterie „BINGO!“ unterstützt werden. Die Er- träge der Umwelt-Lotterie stehen für Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Umweltbildung, Entwicklungszusammenarbeit sowie ent- wicklungspolitische und interkulturelle Bildungsarbeit zur Verfügung. Auch der im zweijährigen Rhythmus durchgeführte Nachhaltigkeitspreis des Landes fordert je- weils ausdrücklich Beiträge aus Bildung und Öffentlichkeitsarbeit ein und stellt in der Regel sicher, dass mindestens eine Auszeichnung an entsprechende Bewerbungen geht. Der Preis ist als Mittel der Öffentlichkeitsarbeit für Nachhaltigkeit und deren Ak- teure anzusehen und ist mit 10.000 Euro ausgestattet. Für die kommende Zeit ist insbesondere geplant, die vielen im Land stattfindenden Aktivitäten besser miteinander zu vernetzen, bei der Öffentlichkeitsarbeit zu unter- stützen und besondere Projekte so aufzubereiten, dass sie im ganzen Land ange- wendet und verbreitet werden können. b) Welche Initiativen, Verbände und Bildungseinrichtungen sollen unterstützt werden? Unterstützung können alle kreativen und innovativen Projekte und Ideen erfahren, die sich durch ein tragbares Konzept auszeichnen und zu einem jeweiligen Förder- programm passen. c) Mit welchen Initiativen, Verbänden und Bildungseinrichtungen steht die Landesregierung derzeit in Kontakt? Derzeit steht die Landesregierung mit folgenden Initiativen, Verbänden und Bil- dungseinrichtungen in Kontakt: Drucksache 18/3058 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode 5 Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume - Ein zentraler Akteur ist hierbei das Bildungszentrum für Natur, Umwelt und ländliche Räume (BNUR). Mit einem vielfältigen Angebot an Seminaren und Veranstaltungen fördert das BNUR Wissensvermittlung, Handlungskompeten- zen, Bewusstseinsentwicklung und Kooperationen insbesondere zum Schutz von Natur und Umwelt. Regelmäßige moderierte regionale Gesprächs- und Arbeitskreise zur Umweltbildung in der Regie des BNUR unterstützen die Ver- netzung, auch mit dem Schulbereich. Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) - Im Bereich des schulischen Bildungswesens spielt das Projekt Zukunftschu- le.SH des Instituts für Qualitätsentwicklung an den Schulen (IQSH) eine wichti- ge Rolle. In diesem Projekt werden Schulen ermuntert, Vorhaben zu entwickeln und durchzuführen, die einen Beitrag zur „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE) leisten. Abhängig vom Grad der BNE-Aktivitäten und ihrer Netzwerkar- beit können die Schulen unterschiedliche Auszeichnungsgrade erreichen. Un- terstützt werden die Schulen hierbei sowie bei sonstigen umweltrelevanten Pro- jekten durch die Kreisfachberaterinnen und -berater für Natur und Umwelt/BNE. - Ein wesentlicher Baustein im Bereich der außerschulischen BNE ist die ge- bührenfreie Zertifizierung von Bildungspartnern, Bildungseinrichtungen und Bildungszentren für nachhaltige Entwicklung. In diesem Rahmen können sich Anbieter der entwicklungspolitischen, der kulturellen und der Umweltbildung zertifizieren lassen, wenn sie ein Bildungsangebot vorhalten, das unter dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung steht und wenn sie als Anbieter selbst insgesamt nachhaltig aufgestellt sind. Diese zertifizierten Einrichtungen haben als Ergänzung zur schulischen Umweltbildung inzwischen einen festen Platz im System der Bildung für nachhaltige Entwicklung eingenommen (insbeson- dere ALADIN- Abfallwirtschaft Dithmarschen, Heide; AW-ERLE- Wissens- und Erlebniszentrum zur Kreislaufwirtschaft in der Abfallwirtschaft Rendsburg; azv Südholstein, Hetlingen). - In diesem Sinne wirkt auch die Norddeutsche Partnerschaft zur Unterstützung der UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung (NUN), die u.a. diese Zer- tifizierung in den norddeutschen Bundesländern (v.a. in Hamburg und in Mecklenburg-Vorpommern) etabliert hat. - Die Christian- Albrechts- Universität Kiel und dort die Forschungswerkstatt hat sich u.a. mit der Zukunft der Ozeane und dem Müll im Meer beschäftigt. - Die norddeutschen Landesstiftungen der Heinrich-Böll-Stiftung in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben dieses Thema, unter anderem im Zuge einer Podiumsdiskussion, auf- gegriffen. Hinsichtlich der Thematik „Müll im Meer“ gibt es vielfältige Kooperationen der Lan- desregierung und der Landesbehörden mit Initiativen, Verbänden und Bildungsein- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3058 6 richtungen an den Küsten Schleswig-Holsteins. Wegen des Nationalparks Schleswig- Holsteinisches Wattenmeer liegt ein besonderer Schwerpunkt an der Westküste des Landes: - Seit dem Jahr 2000 arbeitet die Nationalparkverwaltung im Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN-NPV) mit verschiedenen Verbänden (insbesondere der Naturschutzgesellschaft Schutzstation Watten- meer e.V., dem Verein Jordsand zum Schutze der Seevögel und der Natur e.V. sowie dem Mellumrat e.V.) zum Thema Müllverschmutzung der Nordsee zusammen. Die genannten Verbände führen unter der Koordinierung des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig- Holstein - Nationalparkverwaltung (LKN-NPV) Strandmüllerfassungen im Rahmen von OSPAR durch und arbeiteten von 2000 bis 2006 unter der Lei- tung der LKN-NPV in dem Forschungs-&Entwicklungs-Vorhaben „Untersu- chung der Verschmutzung der Spülsäume durch Schiffsmüll an der deutschen Nordseeküste“ eng zusammen. Insgesamt hat die LKN-NPV seit 2000 diverse Verbände bei ihrer Arbeit zum Thema Müllverschmutzung durch Informations- austauch, Wissensübertragung und als Koordinierungsstelle sowie als Multi- plikator unterstützt. - Im Jahr 2012 wurde das Thema Meeresverschmutzung und Plastikmüllver- meidung als gemeinsames Projekt verschiedener Bildungseinrichtungen im Rahmen des „Meeresbürger“-Projektes ins Leben gerufen (http://www.meeresbuerger.de). Das Nationalpark-Zentrum Multimar Wattfo- rum als Teil der LKN-NPV hat sich in diesem Netzwerk engagiert. Im Rahmen des Themas „Müllkippe Meer“ hatte jeder engagierte Bürger im Multimar Watt- forum die Möglichkeit, Meeresbürger zu werden und sich für den Schutz der Meere einzusetzen. - Im Juni 2014 fand ein Aktionstag „CLEAN OCEAN DAY“ im Nationalpark Wat- tenmeer am Ordinger Strand in Sankt Peter-Ording statt. Veranstalter waren die Nationalparkverwaltung, das Nationalpark-Zentrum Multimar Wattforum, die Schutzstation Wattenmeer und das Wassersportcenter X-H20. - Im Rahmen des Festes zum fünfzehnjährigen Bestehen des Nationalpark- Zentrums Multimar Wattforum wurden im Juli 2014 in Zusammenarbeit mit dem GAME Projekt des Kieler GEOMAR Meeresforschungsinstitutes und dem Mars-Skipper Hof Kotzenbüll verschiedene Aktionen durchgeführt, die sich mit den Themen Mikroplastik und Meeresverschmutzung durch Müll (vornehmlich aus Plastik) beschäftigten. Seit 2014 arbeitet die Landesregierung mit dem NABU als Auftragnehmer im Pro- jekt „Fishing for Litter in Schleswig-Holstein“ zusammen. Das Projekt verfolgt ei- nen dreigeteilten Ansatz: Abfälle aus Nord- und Ostsee zu entfernen, Daten zur Müllbelastung zu gewinnen und die Sensibilisierung des Fischereisektors und der allgemeinen Öffentlichkeit zu erreichen. Drucksache 18/3058 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode 7 Weitere Aktionen sind für 2015, u.a. im Rahmen des 30-jährigen Jubiläums des Nationalparks Wattenmeer, geplant. d) Ist mit den Initiativen, Verbänden und Bildungseinrichtungen bereits darüber gesprochen worden, wo und wie die Landesregierung deren Arbeit unterstüt- zen kann? Der Dialog mit den Akteuren wird stets beiderseitig gesucht und geführt. Siehe auch Antwort zu Frage 1 c). e) Falls ja, wann haben diese Gespräche mit welchen Umweltverbänden und Bildungseinrichtungen stattgefunden und welche Möglichkeiten zur Unterstüt- zung der Bildungsarbeit durch die Landesregierung sind im Zuge dessen erör- tert worden? Die Kommunikation mit und zwischen den Akteuren findet als ständiger Prozess ins- besondere in den genannten Formaten und Netzwerken regelmäßig statt. (siehe auch Antwort zu Frage 1 c)). f) Arbeiten das Umwelt-, Wirtschafts-, Bildungs- und ggf. die Kulturabteilung des Innenministeriums in dieser Frage zusammen und falls ja, wie sieht die Aufgabenteilung konkret aus? Im Bereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung bestehen Kooperationen zwischen dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, dem Ministerium für Schule und Berufsbildung und neuerdings auch dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung. Zentrale Bereiche sind die Zertifizierung von Bildungspartnern, Bildungseinrichtungen und Bildungszentren für nachhaltige Entwicklung sowie die enge Verzahnung von schulischer und außerschu- lischer Bildung für nachhaltige Entwicklung. Hier besteht eine gegenseitige Mitarbeit in den Zertifizierungsgremien sowie eine gemeinsame Vereinbarung zusammen mit Nichtregierungsorganisationen über die außerschulische BNE-Zertifizierung. Die Zu- sammenarbeit mit anderen Ministerien erfolgt projekt- und themenbezogen. 2. Zur Frage der Finanzierung der Programmierung: a) Ist die Möglichkeit, die Förderung einer Modellregion aus bestehenden Förderprogrammen zu finanzieren bereits geprüft bzw. vorgeprüft worden und falls ja, mit welchem (vorläufigen) Ergebnis? Die Landesregierung steht der Bildung einer Modellregion positiv gegenüber. Eine Modellregion kann sich jedoch nur im Zusammenschluss aller Akteure und durch Ei- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3058 8 geninitiative aus einer Region heraus bilden. Sollten entsprechende Anträge an die Landesregierung heran getragen werden, bestünde die Möglichkeit einer Förderung. Die Förderung einer kompletten Modellregion durch eines der Förderprogramme ist nicht möglich. Einzelne Teilprojekte innerhalb der Modellregion können aber finanzi- elle Unterstützung bekommen. Das mit ELER-Mitteln kofinanzierte Landesprogramm ländlicher Raum 2014-2020 in Schleswig-Holstein bietet zwar keine unmittelbare Möglichkeit für das Land, Modell- regionen zu fördern, in denen neue Lösungsansätze entwickelt und auf ihre Pra- xistauglichkeit hin überprüft werden. Allerdings bietet der thematisch weitgehend of- fene Leader-Ansatz lokalen Akteuren die Möglichkeit, entsprechende Initiativen zu entwickeln und zu finanzieren. Da es sich bei Leader um einen ausschließlichen bot- tom-up-Ansatz handelt, obliegt die Entscheidung hierüber nicht dem Land, sondern kann ausschließlich nur von den Aktiv-Regionen vor Ort getroffen werden. Der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) sieht die Förderung von kon- kreten Projekten, aber nicht von Modellregionen vor. Bei den geförderten Projekten muss i. d. R. ein starker Bezug zur Fischerei bestehen. So ist z. B. die von Fischern durchgeführte Sammlung von Meeresmüll (Fishing for Litter) oder auch die Entwick- lung und Anwendung eines umweltverträglichen Scheuerschutzes (s. auch Ausfüh- rungen zu 2e) grundsätzlich förderfähig. b) Ist die Möglichkeit der Finanzierung eines Umweltpartner-Programms für den Handel aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereits geprüft bzw. vorgeprüft worden und falls ja, mit welchem (vorläufi- gen) Ergebnis? Verschiedene Möglichkeiten der Förderung wurden durch die Landesregierung ge- prüft: Umweltpartner-Programme, die einen Verzicht bzw. eine Reduzierung von Plastik- verpackungen befördern und prämieren sollen, können aus dem Europäischen Mee- res- und Fischereifonds (EMFF) nicht gefördert werden. Der EMFF sieht eine Unter- stützung des Handels lediglich in den Bereichen Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen vor. Zwar sind damit Investitionen zur Ver- besserung der Aufmachung und Verpackung der Erzeugnisse dem Grunde nach för- derfähig; diese zielen jedoch auf eine Verbesserung von Qualität und der Wertschöp- fung auf Ebene der Erzeuger oder Vermarkter der Fischwirtschaft. Die Unterstützung eines Wettbewerbs und/oder eines entsprechenden Netzwerks ist hier nicht möglich. Drucksache 18/3058 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode 9 Für die Etablierung eines Umweltpartner-Programms gibt es aus dem Landespro- gramm ländlicher Raum keine unmittelbare Fördermöglichkeit. Allerdings ist es auch hier ebenso wie unter Ziff. 2a grundsätzlich denkbar, dass Aktiv-Regionen entspre- chende lokale Initiativen entwickeln und im Rahmen des Leader-Ansatzes mit ELER- Mitteln finanzieren. Die Förderung eines Umweltpartnerprogramms bzw. einer Umweltpartnerschaft zur Vermeidung von Plastikmüll ist im operationellen Programm EFRE 2014-2020 Schleswig-Holstein nicht vorgesehen. Ob ggf. einzelne Maßnahmen innerhalb eines Umweltpartnerprogramms bzw. einer Umweltpartnerschaft als eigenständige Projekte mit EFRE-Mitteln gefördert werden können, beispielsweise im Rahmen der Förderung von z. B. Umweltinnovationen, ist im Einzelfall anhand der jeweiligen Projektausrichtung zu bewerten. c) Umweltminister Habeck lehnte den Vorschlag der Piraten, eine Umwelt- partnerschaft sowie einen Ideenwettbewerb über eine Erhöhung des Erdöl- förderzinses zu finanzieren im Plenum am 13.11.2014 mit der Begründung ab, dass die (Zitat) „Finanzierung von solch kleinteiligen Maßnahmen“ ein Ansatz sei „der gar nicht benötigt wird.“ Dazu stellt sich die Frage, mit wel- chem Finanzrahmen die Landesregierung hinsichtlich der Umweltpartner- schaft kalkuliert und aus welchen Quellen diese „kleinteilige“ Maßnahme fi- nanziert werden soll? Bundesweit ist der Begriff der Umweltpartnerschaft bzw. Umweltallianz bereits in 12 Bundesländern für eine Partnerschaft zwischen der Wirtschaft und den Regierungs- behörden für den Bereich Umwelt- und Energiemanagement besetzt. Allen Umweltpartnerschaften ist gleich, dass die Unternehmen eine gewisse Leistung erbringen müssen, um in die Partnerschaft aufgenommen zu werden. Die Mitglieder einer Umweltpartnerschaft unterzeichnen einen Vertrag, in dem sie sich zur Einhal- tung der gesetzlichen Umweltvorschriften verpflichten und weitere freiwillige Leistun- gen zur Verbesserung der Umweltsituation erbringen werden. Zu diesen Leistungen gehört in der Regel die kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschut- zes, welche oftmals mit der erfolgreichen und unabhängigen Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems verbunden ist. Die Umweltpartnerschaften haben in der Regel eine Laufzeit von fünf Jahren und werden dann bei Bedarf um weitere fünf Jahre verlängert. In dem Beitrag der PIRATEN auf dem Symposium „Plastikarme Inselumwelt Föhr“ heißt es: „Die konkrete Ausgestaltung der Umweltpartnerschaft sollte aus der Sicht der Piraten gemeinsam von Umweltgruppen, Verbraucherschützern, beratenden Un- ternehmen wie EPEA sowie den beteiligten Händlern entwickelt werden. Die Politik würde eher als Schirmherr fungieren, der die Umweltpartnerschaft offiziell absegnet, die Qualität sichert und für öffentliche Aufmerksamkeit sorgt.“. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3058 10 Da sich in beiden Vorstellungen jeder mit eigenen Mitteln einbringt, bedarf es nach Ansicht der Landesregierung keiner Finanzierung. d) Arbeiten das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium in der Frage der Fi- nanzierung einer Umweltpartnerschaft und einer Modellregion zusammen und falls ja, wie sieht die Aufgabenteilung konkret aus? Bei der Frage einer möglichen Finanzierung einer Umweltpartnerschaft bzw. einer Modellregion würden beide Ministerien eng zusammenarbeiten. Die Möglichkeiten einer Finanzierung wurden bereits unter den Antworten zu den Fragen 2a und b dargestellt. e) Beim Fischen mit Schleppnetzen wird zum Schutz der Netze ein Scheuer- schutz verwendet. Dieser aus Kunststoff bestehende Schutz wird mit der Zeit abgerieben, wobei Kunststofffasern ins Meer gelangen. Auf dem Sym- posium „Plastikarme Inselumwelt Föhr“ am 18. November 2014 erklärte die EPEA Internationale Umweltforschung GmbH, gute Möglichkeiten zur Ent- wicklung einer umweltfreundlichen Alternative zu sehen. Sofern sich die Fi- scher auf Föhr mit EPEA auf die Entwicklung eines alternativen Scheuer- schutzes verständigen, könnte diese Entwicklung dann aus den Mitteln des „Fishing for Litter“ unterstützt werden und falls ja, hält die Landesregierung die Einwicklung eines umweltfreundlichen Scheuerschutzes für richtig und wird sie diese Entwicklung unterstützen? Die im Rahmen von laufenden „Fishing for Litter“ Initiativen beantragten und bereitge- stellten Fördermittel können nicht für die Entwicklung eines ökologisch unbedenkli- chen Scheuerschutzes verwendet werden, da sie eine andere Zielrichtung verfolgen. Die Landesregierung hat gleichwohl großes Interesse an der Entwicklung und dem Einsatz eines umweltfreundlichen Scheuerschutzes an den Netzen. Im Rahmen der Umsetzung des EMFF werden u. a. für die Entwicklung von Innova- tionen im Zusammenhang mit der Erhaltung biologischer Meeresschätze Fördermittel bereit stehen. Die Entwicklung eines ökologisch unbedenklichen Scheuerschutzes ist dabei eine der denkbaren förderfähigen Maßnahmen. Anträge auf Förderung können aber erst dann gestellt und eine Entscheidung getroffen werden, wenn das Operatio- nelle Programm des Europäischen Meeres- und Fischereifonds in Deutschland (EMFF-OP) von der Kommission genehmigt und die entsprechenden Landesrichtli- nien verabschiedet sind. Mit der Genehmigung des EMFF-OP rechnet die Landesre- gierung nicht vor Herbst 2015. Die Fischer auf Föhr gemeinsam mit der EPEA Inter- nationale Umweltforschung GmbH zählen dabei zum Kreis der potentiellen Antrag- steller. Grundsätzlich liegt es im Interesse der Landesregierung, wenn sich möglichst viele Fischer an einem derartigen Projekt beteiligen würden. Drucksache 18/3058 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode 11 Eventuell bietet sich hier auch eine Kooperation mit den Niederlanden an, da dort be- reits ein Projekt zu Scheuerschutzalternativen läuft. Auch die niedersächsische Lan- desregierung hat Interesse an der Thematik bekundet. f) Falls nein, aus welchen Gründen wird dies abgelehnt? Siehe Antwort zu Frage 2e. g) Hat die Landesregierung im Rahmen ihrer Unterstützung des „Fishing for Litter“ bereits mit den teilnehmenden Fischern über eine Alternative zum bestehenden Scheuerschutz gesprochen und falls ja, wann wurden diese Gespräche geführt, wer hat daran teilgenommen und was genau ist be- sprochen worden? Der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat am 30.01.2015 mit Fischern aus Friedrichskoog auf deren Mitgliederversammlung Alter- nativen zum bestehenden Scheuerschutz thematisiert. Ausweislich einer Unterschrif- tenliste werden künftig 23 Fischer freiwillig auf den bestehenden Scheuerschutz aus den besonders problematischen Kunststofffasern verzichten und stattdessen wie in früheren Jahren grobmaschige Netzstücke einsetzen. Die Landesregierung begrüßt die Initiative der Fischer. Da die Netzstücke allerdings ebenfalls aus Kunststoff bestehen und sich Teile davon mit der Zeit ablösen können, ist dies nur ein erster wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einem Scheuer- schutz aus ökologisch unbedenklichen Materialien. 3. Die Inselgruppe Föhr des BUND arbeitet bereits seit Anfang 2014 an der Idee ei- ner lokalen Umweltpartnerschaft mit dem Handel (siehe hierzu Umdruck 18/3371). Am 18. November 2014 fand unter anderem zu diesem Thema das vom BUND auf Föhr organisierte Symposium „Plastikarme Inselumwelt Föhr“ statt. a) Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit lokaler Umweltgruppen und Händler aus Schleswig-Holstein in Bezug auf die Entwicklung von Lö- sungsansätzen für das Plastikmüllproblem? Die Arbeit vor Ort, bei dem die lokalen Akteure und Bürger einbezogen werden, wird als positiv und zielbringend bewertet und wird von der Landesregierung sehr begrüßt. b) Welche der von den Umweltgruppen und Händlern entwickelten Lösungs- ansätze hat die Landesregierung bereits aufgegriffen bzw. welche Lö- sungsansätze plant sie noch aufzugreifen und zur Umsetzung zu verhelfen? Folgende Lösungsansätze, die von Seiten der Umweltgruppen und Händlern auf dem Symposium vorgestellt wurden, sind der Landesregierung bekannt: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3058 12 - Verwendung von alten Netzteilen als Scheuerschutz - Appell der Händler an die Kunden, Papier- statt Plastiktüten zu verwenden - „Fishing for Litter“ - Beratungen für Einzelhändler, wie plastikfreier Verkauf realisiert werden kann - Umweltmanagementsysteme für Schiffe - Berücksichtigung des „cradle-to-cradle“- Prinzips - Entwicklung von Kooperationen mit Schulen und Universitäten, um Ideen und Innovationen voranzutreiben Die Landesregierung unterstützt bereits das „Fishing for Litter“ und die Umweltbil- dung mit Schulen und Universitäten. Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben wird das „cradle-to-cradle“-Prinzip berücksichtigt sowie Umweltmanagementsysteme überwacht. Mit den Händlern befindet sich die Landesregierung bezüglich der Plas- tikvermeidung derzeit im Dialog. c) Welche Anregungen und praxisnahen Lösungsansätze, die am 18.11.2014 auf Föhr erörtert wurden, wird die Landesregierung aufgreifen? Siehe Antwort zu Frage 3b. d) Welche konkreten Ansätze verfolgt die Landesregierung hinsichtlich der Umsetzung der Umweltpartnerschaft? Siehe Antwort zu Frage 2c. e) Welche konkreten Ansätze verfolgt die Landesregierung hinsichtlich der Einrichtung einer Modellregion? Wie bereits in der Antwort zu Frage 2a dargestellt wurde, steht die Landesregierung der Bildung einer Modellregion positiv gegenüber, wenn sich eine solche Initiative aus einer Region heraus bildet. Allerdings liegt zum derzeitigen Zeitpunkt kein ent- sprechender Antrag vor. f) Welche Regionen kommen für eine Modellregion in Frage und welche Vor- aussetzungen müssen die Regionen dazu erfüllen? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2a verwiesen. Gefördert werden aber prinzipiell tragbare Konzepte mit kreativen, innovativen Ideen und Inhalten. Ob eine Region als Modellregion in Frage kommt, muss im Einzelfall geprüft werden. g) Welche Vertreter bzw. Referate der Landesregierung haben am Symposi- um „Plastikarme Inselumwelt Föhr“ am 18.11.2014 teilgenommen und wel- Drucksache 18/3058 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode 13 chen Gesamteindruck konnte die Landesregierung dabei mit Blick auf die Lösung des Plastikmüllproblems gewinnen? An dem Symposium „Plastikarme Inselumwelt Föhr“ am 18.11.2014 haben Mitarbei- terinnen und Mitarbeiter der LKN-NPV, u.a. des Nationalparkhauses Wyk auf Föhr, als nachgeordnete Behörde des MELUR teilgenommen und sich aktiv mit einem Vor- trag zum Thema „Müllkippe Meer“ eingebracht. Dieser befasste sich schwerpunkt- mäßig mit den Auswirkungen von Plastikmüll (Fischereinetze, Plastiktüten, aber auch Mikroplastik z.B. aus der Kosmetikindustrie) auf Meereslebewesen. Eine Lösungs- möglichkeit stellt beispielsweise die Vermeidung von Plastikverpackungen im Einzel- handel dar. Erste Gespräche in diese Richtung haben bereits mit dem Handel statt- gefunden und sind generell auf positive Resonanz gestoßen. Hier bedarf es aber noch eines weiteren Abstimmungsbedarfs (s. auch Antwort zu Frage 3h)). h) Hat die Landesregierung abseits des Symposiums auf Föhr Gespräche zur Modellregion und zu Umweltpartnerschaft mit Umweltverbänden und dem Handel geführt und falls ja, wann haben diese Gespräche stattgefunden, welche Umweltorganisationen und Händler sind beteiligt gewesen und wel- che Inhalte sind erörtert worden? Abseits des Symposiums auf Föhr gab es bereits Gespräche mit dem Einzelhandels- verband Nord. Das letzte Gespräch fand am 13.03.2015 unter Beteiligung der Vertre- ter des Einzelhandelsverbandes Nord sowie der Handelsunternehmen Rossmann, Edeka, Hagebaumarkt, Nortex und Schlemmermarkt Freund statt. Zunächst wurden Probleme und Lösungsansätze in Bezug auf einen Verzicht bzw. eine Verringerung von Kunststofftragetaschen behandelt. Die Themen einer Modellregion und einer Umweltpartnerschaft sowie die Aufgabenverteilung zwischen dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig- Holstein und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie wer- den auf nachfolgenden Treffen näher erörtert werden. i) Arbeiten das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium hinsichtlich der Aus- gestaltung einer Modellregion und einer Umweltpartnerschaft zusammen und falls ja, wie sieht die Aufgabenteilung konkret aus? Nach der Ausweisung einer Modellregion und der Kooperation mit den beteiligten Akteuren würden das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium zusammenarbeiten. Darüber hinaus wird auf die vorangestellten Antworten verwiesen. 4. Während der Behandlung der Anträge zur Vermeidung von Plastikmüll im No- vemberplenum erklärte der Abgeordnete Patrick Breyer die hinter dem Vor- schlag der Piraten stehenden Überlegungen zu einer Umweltpartnerschaft. Demnach bietet eine Umweltpartnerschaft die Möglichkeit einen Markt für „die Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3058 14 bessere Umweltperformance“ zu schaffen, womit der Verbraucher eine Mög- lichkeit erhält, Umweltvorteile zu erkennen und sich bewusst für diese zu ent- scheiden. a) Da sich die Landesregierung bislang nicht konkret zu ihren hinter einer Umweltpartnerschaft stehenden Überlegungen geäußert hat: Verfolgt die Landesregierung mit der Umweltpartnerschaft das Ziel, einen transparen- ten Markt für Umweltvorteile zu schaffen und falls ja, welche konkreten An- sätze verfolgt sie diesbezüglich? b) Sieht die Konzeption der Landesregierung vor, dass Verbraucher im Rah- men der Umweltpartnerschaft Umweltvorteile klar erkennen und danach handeln können und falls ja, wie soll dies konkret erreicht werden? c) Falls die Landesregierung mit der Umweltpartnerschaft nicht das Ziel ver- folgt, einen Markt für das Angebot „Umweltvorteil“ zu schaffen, welchem Zweck soll die Umweltpartnerschaft dann dienen? Die Landesregierung befindet sich derzeit zu diesem Fragenkomplex in einem Ge- sprächsprozess mit einzelnen Institutionen. Sobald diese abgeschlossen sind und konkrete Konzepte erarbeitet wurden, wird die Landesregierung diese vorlegen. Wie schon dargestellt befürwortet die Landesregierung das Herausbilden von Aktivi- täten seitens der Region und unterstützt diese gegebenenfalls. d) Wo und wie möchte die Landesregierung gegenüber dem Handel Anreize setzen, sich an einer Umweltpartnerschaft zu beteiligen? Die Gespräche mit dem Handel haben ergeben, dass sich dieser der Thematik be- wusst ist und sich seiner Verantwortung nicht entziehen möchte. Obwohl es bereits positive Ansätze in der Vermeidung von Plastikmüll gibt, ist der Handel weiterhin bemüht, die Problematik zu diskutieren und Lösungsansätze zu finden. Dabei möch- te dieser lieber eigenständig agieren und sieht die Landesregierung als koordinieren- den Moderator. Die Landesregierung befindet sich derzeit in einem entsprechenden Dialog mit dem Handel. e) Mit welchen Stellen und Institutionen hat die Landesregierung wann bereits Gespräche hinsichtlich der Ausgestaltung einer Umweltpartnerschaft ge- führt und welche Möglichkeiten sind im Rahmen dessen erörtert worden? Welche Akteure in welchem Rahmen beteiligt werden sollen, wurde bereits in der Antwort zu Frage 2c beschrieben. Drucksache 18/3058 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode 15 f) Sollen auch Umweltgruppen, Verbände, Verbraucherschützer und Händler an der Konzeption der Umweltpartnerschaft beteiligt werden und falls ja, welche Institutionen sollen in welchem Rahmen beteiligt werden? Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 4a - c verwiesen. g) Mit Blick auf das Symposium „Plastikarme Inselumwelt Föhr“ am 18.11.2014 sowie der Ablehnung einer Anhörung im Umweltausschuss durch die Koali- tionsfraktionen: Plant die Landesregierung eine Anhörung oder Fachtagung, auf der die Ausgestaltung einer Umweltpartnerschaft weiter konkretisiert werden kann und würden zu einer solchen Veranstaltung auch die bereits mit dem Thema befassten Umweltgruppen und Händler eingeladen werden und würde eine solche Tagung öffentlich stattfinden? Die Landesregierung plant zum momentanen Zeitpunkt keine Fachtagung, da für ei- ne solche die Gespräche mit dem Handel noch nicht weit genug gediehen sind. Aus diesem Grund steht noch nicht fest, welche Akteure eingeladen werden können. Soll- te sich die Durchführung einer Fachtagung als sinnvoll ergeben, würde diese öffent- lich sein. h) Falls eine solche Tagung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden soll: warum? Eine Tagung unter Ausschluss der Öffentlichkeit wäre nicht zielführend und wird so nicht stattfinden. i) Falls eine solche Tagung nicht stattfinden soll: Warum nicht und welche Ex- pertise wird sich die Landesregierung stattdessen an welcher Stelle einholen? Die Landesregierung schließt eine solche Veranstaltung nicht aus. Zum jetzigen Zeitpunkt bestehen jedoch keine Planungen (siehe Antwort zu Frage 4 g). 5. a) Die Piratenfraktion gab dem Landtag im Zuge von Umdruck 18/3371 ein von der Deutschen Umwelthilfe in Auftrag gegebenes Gutachten zur Kenntnis, das zu dem Schluss kommt, dass eine Gebühr auf Plastiktüten mittels Einfüh- rung einer örtlichen Verpackungssteuer möglich ist. Wie bewerten die zustän- digen Fachabteilungen der beteiligten Ministerien die im Gutachten erläuterte Möglichkeit, u. a. auch in Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union? Die Prüfung des Gutachtens der DUH durch die beteiligten Ministerien kommt zu fol- gendem Ergebnis: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3058 16 Gemäß Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz haben die Länder die Befugnis zur Gesetzge- bung über die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern, solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind. Hierzu hat das Bundes- verfassungsgericht entschieden, dass der Landesgesetzgeber aufgrund einer Steu- erkompetenz nur insoweit lenkend in den Kompetenzbereich eines Sachgesetzge- bers übergreifen darf, als die Lenkung weder der Gesamtkonzeption der sachlichen Regelung noch konkreten Einzelregelungen zuwiderläuft. Dem Bundesgesetzgeber ist durch Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 Grundgesetz eine Zuständigkeit zur umfassenden Re- gelung des Rechts der Abfallwirtschaft eingeräumt. Für Verpackungen, zu denen auch Plastiktüten zählen, hat der Bund in der Verpackungsverordnung abschließen- de Regelungen getroffen. Daneben fehlt den Ländern die verfassungsrechtliche Kompetenz, zusätzlich eigene steuerrechtliche Regelungen zu treffen. Eine landesrechtliche Regelung zur Einführung einer örtlichen Verpackungssteuer nach Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz auf Plastiktüten, die sonst unentgeltlich bereitge- stellt würden, ist daher unzulässig. Wegen der abschließenden Regelungen des Bundes für Verpackungen in der Ver- packungsverordnung fehlt den Ländern die erforderliche Gesetzgebungskompetenz. Auf die im Gutachten aufgeworfene Frage, ob eine Abkehr vom Kooperationsprinzip stattgefunden hat, kommt es demzufolge nicht an. Nach den derzeit vorliegenden Informationen ist kein Zusammenhang zwischen dem Gutachten und den jüngsten Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union er- kennbar. b) Plant die Landesregierung die Einführung einer örtlichen Verpackungssteu- er auf Plastiktüten? Aufgrund der konkurrierenden Gesetzgebung ist dies nicht möglich, s. Ausführungen zu Frage 5 a). c) Falls ja, für welche Art von Plastiktüten soll diese Verpackungssteuer gel- ten? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 5 a) verwiesen. d) Führt die Landesregierung hinsichtlich der Einführung einer örtlichen Ver- packungssteuer bereits Gespräche mit den Städten Flensburg und Kiel und falls ja, seit wann und wie stehen diese beiden Städte dem Vorhaben ge- genüber? Für die Landesregierung besteht keine Veranlassung, derartige Gespräche zu füh- ren. Hierzu wird auf die Antwort zu Fragen 5 a) verwiesen. Drucksache 18/3058 Schleswig-Holsteinischer Landtag – 18. Wahlperiode 17 6. Die Piratenfraktion hat in ihrem Antrag „Vermeidung von Plastikmüll in Schleswig-Holstein“ (Drucksache 18/2384) gefordert, intensive Gespräche mit allen Anrainern der Nord- und Ostsee zur schnellen Vereinheitlichung der Ha- fenliege- und Hafenmüllgebühren zu führen. Die Koalitionsfraktionen haben in ihrem Änderungsantrag (Drucksache 18/2454) gefordert, dass darauf hinzu- wirken sei, dass „die Entsorgungskosten fester Bestandteil der Hafengebühr auch in den Häfen, wo das noch nicht der Fall sein sollte, werden (no special fee).“ a) In welchen Häfen in Schleswig-Holstein sind die Müllentsorgungskosten noch nicht fester Bestandteil der Hafengebühr? Nach Kenntnis der Landesregierung sind die Müllentsorgungskosten in allen Häfen Schleswig-Holsteins fester Bestandteil der Hafengebühr. b) Versteht die Landesregierung den oben zitierten Wortlaut im Änderungsan- trag der Koalitionsfraktionen so, dass damit nur die landeseigenen Häfen gemeint sind, oder auch Häfen anderer Bundesländer und EU-Staaten? Die europäische Richtlinie für Hafenauffangeinrichtungen (EG-RL 2000/59/EG) gibt einen Rechtsrahmen vor, in dem unter anderem auch eine no-special-fee gefordert wird. Diese ist in allen schleswig-holsteinischen Häfen (also nicht nur den Landeshä- fen) umgesetzt worden; geprüft durch die jeweils zuständigen Behörden. Ebenso ist die Umsetzung der Richtlinie in den vergangenen Jahren in allen Mitgliedstaaten der EU (Deutschland im Jahr 2011) durch die European Maritime Safety Agency (EMSA) geprüft worden. Durch dieses Verfahren wurde sichergestellt, dass die Hafenmüllge- bühren in Europa den Vorgaben der Richtlinie entsprechen und insofern auch ein- heitlich sind. Für eine darüberhinausgehende Anpassung der Gebühren sieht die Landesregierung keine Veranlassung. Zudem hat die Landesregierung kein Mandat, von allen Mitgliedstaaten eine Anpassung ihrer Gebühren zu fordern. c) Wird die Landesregierung – auch unabhängig davon, wie sie den Ände- rungsantrag der Koalitionsfraktionen interpretiert – Gespräche mit allen An- rainern der Nord- und Ostsee zur schnellen Vereinheitlichung der Hafenlie- ge- und Hafenmüllgebühren führen? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6b verwiesen. d) Falls nein, warum nicht? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6b verwiesen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3058 18 e) Falls ja, bei welcher Gelegenheit wird die Landesregierung mit den Anrai- nern der Nord- und Ostsee solche Gespräche führen? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6b verwiesen. f) Sofern die Landesregierung bereits Gespräche dazu geführt hat: Wann wurden diese Gespräche mit wem geführt und was ist dabei besprochen bzw. verhandelt worden? Siehe Antwort zu Frage 6b.