SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3059 18. Wahlperiode 2015-10-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Anhalte- und Sichtkontrollen in Grenz- und „Gefahrengebieten“ 1. Welche Anordnungen nach § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 i.V.m. S. 3 LVwG sind seit der Antwort auf meine Anfrage 18/2919 erfolgt? Bitte auflisten nach Gebiet, Grund/Anlass, Dienststelle, Zeitraum und ggf. Aktenzeichen des Amtsgerichts. Antwort: Siehe Anlage. 2. Sind der Landesregierung seit 2014 Fälle bekannt, in denen bei verdachtslosen Kontrollen auf der Grundlage des § 180 Abs. 3 LVwG Straftaten der Art verhindert wurden, derentwegen die jeweilige Kontrolle angeordnet wurde (z.B. Wohnungseinbrüche, „Rockerkriminalität“)? Es wird gegebenenfalls um nähere Erläuterung gebeten. Antwort: Eine Statistik, welche Straftaten im Rahmen von Anhalte- und Sichtkontrollen in Gefahrengebieten verhindert wurden, wird nicht geführt und ist schon denklogisch nicht möglich, weil anlässlich von Anhalte- und Sichtkontrollen ein Versuchsstadium als Voraussetzung eines Anfangsverdachts und damit als Voraussetzung einer Einleitung von Strafermittlungen nicht erreicht sein kann. Drucksache 18/3059 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Über festgestellte Vorbereitungshandlungen wird keine Statistik geführt. Eine Auswertung von Einsatzberichten ist anlässlich Kleiner Anfragen nicht leistbar. 3. Hält die Landesregierung die Regelungen des § 180 Abs. 3 LVwG unter Berücksichtigung der Stellungnahmen zum Gesetzentwurf 18/1995 und des Urteils des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 13.05.2015 (Az. 4 Bf 226/12) für verfassungskonform (bitte erläutern)? Antwort: Ja. Auch schleswig-holsteinische Gerichte haben in ihren Prolongationsentscheidungen zu § 180 Absatz 3 LVwG keine verfassungsrechtlichen Bedenken erhoben. Die materiell- und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen des § 180 Absatz 3 LVwG SH und des § 4 Absatz 2 PolDVG HH sind nicht identisch. Schon deshalb ist das in Bezug genommene Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts für § 180 Absatz 3 LVwG SH unmaßgeblich. 4. Ist eine Änderung des § 180 Abs. 3 LVwG geplant? Antwort: Nein. 5. Gibt es Verwaltungsvorschriften über die Anwendung des § 180 Abs. 3 LVwG und hat sich dessen Anwendung seit Beginn der Legislaturperiode geändert? Antwort: Die Polizeiabteilung hatte den Polizeidirektionen am 09. Mai 2014 Hinweise gegeben und diese seitdem nicht geändert. Anlage zur Antwort auf die Frage 1 Maßnahmen (Anhalte- und Sichtkontrollen) seit 2015 nach § 180 Absatz 3 Satz 1 LVwG Erst-Anordnungen der Polizeibehörden – gerichtliche Entscheidungen zur Verlängerung polizeilicher Erstanordnungen Gebiet Grund / Anlass Zeitraum anordnende Polizeibehörde Amtsgericht -Aktenzeichen Stadt Neumünster Rockerkriminalität bis 11.06.2015 -------------------------------------------- zzt. keine Wiedereinrichtung (mit neuer polizeiliche ErstAnordnung ) PD Neumünster AG NMS (24 II 14/14) -------------------------------------------- Dienstbezirk PD Bad Segeberg Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität bis 31.03.2015 -------------------------------------------- Wiedereinrichtung (mit neuer polizeiliche Erst-Anordnung) geplant: 09.10.2015 – 05.11.2015 PD Bad Segeberg AG SE (8 GS 5/15) -------------------------------------------- Dienstbezirk der Polizeizentralstation Ahrensburg Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität bis 31.03.2015 -------------------------------------------- Wiedereinrichtung (mit neuer polizeilicher Erst-Anordnung) geplant: 08.10.2015 – 04.11.2015 PD Ratzeburg AG RZ (23 II 6/15) -------------------------------------------- Dienstbezirk Polizeizentralstation Bargteheide Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität bis 31.03.2015 -------------------------------------------- Wiedereinrichtung (mit neuer polizeilicher Erst-Anordnung) geplant: 08.10.2015 – 04.11.2015 PD Ratzeburg AG RZ (23 II 6/15) -------------------------------------------- Anlage zur Antwort auf die Frage 1 Maßnahmen (Anhalte- und Sichtkontrollen) seit 2015 nach § 180 Absatz 3 Satz 1 LVwG Erst-Anordnungen der Polizeibehörden – gerichtliche Entscheidungen zur Verlängerung polizeilicher Erstanordnungen Gebiet Grund / Anlass Zeitraum anordnende Polizeibehörde Amtsgericht -Aktenzeichen Dienstbezirk Polizeirevier Reinbek Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität bis 31.03.2015 -------------------------------------------- Wiedereinrichtung (mit neuer polizeilicher Erst-Anordnung) geplant: 08.10.2015 – 04.11.2015 PD Ratzeburg AG RZ (23 II 6/15) -------------------------------------------- Dienstbezirk Polizeistation Aumühle Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität bis 31.03.2015 -------------------------------------------- Wiedereinrichtung (mit neuer polizeilicher Erst-Anordnung) geplant: 08.10.2015 – 04.11.2015 PD Ratzeburg AG RZ (23 II 6/15) -------------------------------------------- 18-3059-KA462a Anlage_AW_Frage1