SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3067 18. Wahlperiode 2015-06-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Pfandrückgabesystem zwischen Deutschland und Dänemark Vorbemerkung der Landesregierung: Seit 2003 verpflichtet § 9 Abs. 1 der Verpackungsverordnung Vertreiber, die nicht ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 Liter bis 3 Liter an Endverbraucher abgeben, ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben. Dies gilt auch für die Abgabe derartiger Einweggetränkeverpackungen an ausländische Endverbraucher. Schleswig-Holstein duldet, dass in speziellen Geschäften entlang der deutschdänischen Grenze Einweggetränkeverpackungen pfandfrei an dänische Bürgerinnen und Bürger abgegeben werden. Die Pfandfreiheit des Grenzhandels ist jedoch auch aus Gründen des Umwelt- und Ressourcenschutzes problematisch. Daher haben das dänische und das schleswig-holsteinische Umweltministerium und das Bundesumweltministerium in den vergangenen Jahren nach einer für alle Seiten akzeptablen Lösung gesucht, welche die ökologischen und wirtschaftlichen Belange angemessen berücksichtigt. 1. Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Verhandlungen eines Abkommens zwischen Deutschland und Dänemark zum Pfandrückgabesystem zwischen Deutschland und Dänemark? Falls Einigkeit besteht, mit wem und über was wurde Einigkeit erzielt? Falls noch keine Einigkeit besteht, mit wem und was muss noch verhandelt werden? Drucksache 18/3067 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Das dänische Umweltministerium, das Bundesumweltministerium und die schleswigholsteinische Landesregierung haben sich auf eine Lösung zur Pfandreglung von Einweggetränkeverpackungen zwischen Deutschland und Dänemark verständigt. Die gemeinsame Erklärung zwischen Deutschland, Dänemark und Schleswig-Holstein wurde bereits von der dänischen Umweltministerin, Frau Brosbøl, der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Frau Dr. Hendricks und dem schleswig-holsteinischen Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Herrn Dr. Habeck, unterzeichnet. 2. In welcher Form ist das Abkommen geplant und welche weiteren Verfahrensschritte müssen ggfs. Im Hinblick auf die Ratifizierung erfolgen? (Bitte mit geplantem Zeitstrahl darstellen) Die Vereinbarung wurde in Form einer gemeinsamen Erklärung zwischen Dänemark, Deutschland und dem Land Schleswig-Holstein getroffen und bedarf keiner weiteren Ratifizierung. 3. Wer ist und in welcher Form an den Verhandlungen beteiligt? Siehe Antwort zu Frage1. 4. Welche politischen Gremien wurden wann beteiligt und wie wurde dies ggfs. sichergestellt? Die Verhandlungen werden schon seit mehr als 10 Jahren geführt. Die jeweiligen schleswig-holsteinischen Umweltminister/-innen haben das Kabinett über den Stand der Verhandlungen informiert. Auf der gemeinsamen Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses (46. Sitzung) und des Wirtschaftsausschuss (53. Sitzung) am 29.4.2015 wurde von Seiten der Landesregierung zu den aktuellen Entwicklungen beim Dosenpfand unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte des Grenzhandels berichtet. Am 10.6.2015 wurde den Fraktionen vormittags die gemeinsame Erklärung per Email gesandt, Minister Dr. Robert Habeck berichtete dem Wirtschaftsausschuss und dem Umwelt- und Agrarausschuss am selben Tag mündlich. Die IGG als Interessenverband der deutschen Grenzhändler ist über die Inhalte der gemeinsamen Erklärung informiert. 5. Bis wann soll das dänische System aufgebaut werden? Das dänische Rücknahmesystem soll bis 2018 aufgebaut werden. 6. Wie viele Arbeitsplätze gehen nach Auffassung der Landesregierung in Schleswig-Holstein verloren? (direkte im Grenzhandel und indirekte) Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 3 7. Wie viele Umsatz geht nach Schätzung der Landesregierung in Deutschland verloren und wird nach Dänemark verlagert und wie vielen Dosen entspricht dies? Siehe Antwort zu Frage 6. 8. Hat die Landesregierung die Auswirkungen des Abkommens auf SchleswigHolstein gutachterlich bewerten lassen? Nein. 9. Für wen gilt in Schleswig-Holstein ggf. das Abkommen und wer trägt dafür Sorge, dass die vereinbarten Regelungen eines Abkommens eingehalten werden und mit welchen Mitteln und wie viel Personal? Die gemeinsame Erklärung richtet sich an die Unterzeichner und betrifft die Erhebung eines Pfandes auf Einweggetränkeverpackungen im Grenzhandel auch an dänische Endverbraucher und den Aufbau eines ausreichenden Netzes von Rückgabestationen in Dänemark. Für die rechtliche und praktische Umsetzung der gemeinsamen Erklärung ist die Einrichtung einer Steuerungsgruppe mit Vertretern der Umweltbehörden der beteiligten Länder vorgesehen. 10. Gilt das Abkommen auch für den Grenzhandel in Mecklenburg-Vorpommern? Falls ja, gibt es Unterschiede in den Bedingungen? Falls nein, warum nicht? Nein. In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt der Grenzhandel an den Standorten der Fährlinien vorrangig nach Schweden, so dass keine Notwendigkeit gesehen wurde, sich an den Verhandlungen mit Dänemark zu beteiligen. 11. Wäre es der Landesregierung Schleswig-Holstein möglich gewesen, auf ein Abkommen zu verzichten? Nein, siehe Vorbemerkung der Landesregierung.