SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3079 18. Wahlperiode 15-06-17 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Abruf von Mitteln aus dem Bundesverkehrswegeplan 1. Wie hoch sind die Beträge gewesen, die der Bund im Jahr 2014 im Bereich des Bundesverkehrswegeplans für Verkehrsinvestitionen beim Verkehrsträger Straße – ohne Bundesautobahnen - dem Land Schleswig-Holstein bereit gestellt hat? 2. In welcher Höhe hat das Land Schleswig-Holstein die ihm für Verkehrsinvestitionen beim Verkehrsträger Straße aus dem Bundesverkehrswegeplan zustehenden Mittel – ohne Bundesautobahnen – im Jahr 2014 tatsächlich abgerufen? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet: Der Bund hatte im Haushaltsjahr 2014 mit Verfügungsrahmen vom 24.07.2014 Mittel in Höhe von 7,890 Mio. € für Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen in Schleswig-Holstein vorgesehen. Drucksache 18/3079 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die endgültige Zuweisung für Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen betrug nach länderübergreifendem Mittelausgleich 10,690 Mio. €. Die tatsächliche Investitionssumme für Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen betrug in 2014 in Summe 9.756.207,76 €. Es wurden somit über die zunächst vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel hinausgehend 1,866 Mio. € für Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen eingesetzt. Weitere Mittel aus dem länderübergreifendem Mittelausgleich wurden zur Finanzierung der laufenden Autobahnprojekte in Schleswig- Holstein eingesetzt. 3. Sofern nicht alle vom Bund bereitgestellten Mittel beim Verkehrsträger Straße abgerufen werden konnten: Aus welchen Gründen wurden Mittel nicht beim Bund abgerufen? – Wie kann sichergestellt werden, dass in den kommenden Jahren alle vom Bund bereitgestellten Mittel auch tatsächlich abgerufen werden können? Antwort: - entfällt - 4. Welche der beim Bund abgerufenen Mittel beim Verkehrsträger Straße sind für Kommunalprojekte verwendet worden bzw. wurden für Projekte im Umfeld von Kommunen (z.B. Ortsumfahrungen) zur Verfügung gestellt? Antwort: Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben liegt die Finanzierungsverantwortung von Kommunalprojekten bei der jeweiligen Kommune. Von den im Jahr 2014 vom Bund bereitgestellten Mittel für Bedarfsplanmaßnahmen an Bundesstraßen wurden rund 8,6 Mio. € für Ortsumgehungen eingesetzt.