SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3082 18. Wahlperiode 2015-06-18 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Unterstützung der Kommunen durch Programme der Städtebauförderung Vorbemerkung: Der Bund stellt den Ländern jährlich Mittel im Rahmen der Städtebauförderung zur Verfügung. Für das Jahr 2014 lagen die Programme bei einem Gesamtvolumen von 700 Millionen Euro aus Bundesmitteln. Die Länder haben die Möglichkeit, diese Programme mit einer Ko-Finanzierung zu unterstützen und an Kommunen weiterzuleiten. 1. Wie hoch sind die Beträge gewesen, die der Bund im Jahr 2014 im Bereich der Städtebauförderung aufgeteilt auf die einzelnen Programme dem Land Schleswig-Holstein bereit gestellt hat? Antwort: Der Bund hat den Ländern für die Städtebauförderung im Jahr 2014 Bundesfinanzhilfen in Höhe von 650 Mio. € bereitgestellt. Der hiervon auf Schleswig-Holstein entfallenden Anteil betrug 16,243 Mio. €. Diese Drucksache 18/3082 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Bundesfinanzhilfen für Schleswig-Holstein verteilen sich auf die einzelnen Programme wie folgt: Soziale Stadt 2.500.000 € Stadtumbau West 3.270.000 € Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 2.795.000 € Städtebaulicher Denkmalschutz 5.980.000 € Kleinere Städte und Gemeinden 1.698.000 € gesamt 16.243.000 € Zusätzlich hat der Bund den Gemeinden Bundesmittel in Höhe von 50 Mio. € im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ bereitstellt. Diese Mittel wurden unmittelbar durch den Bund mittels eines gesonderten Auswahlverfahrens vergeben. Auf Schleswig-Holstein entfiel ein Betrag von 1,6 Mio. €, den die Stadt Flensburg für das Projekt „Deutsch-Dänisch Kulturachse Flensburger Altstadt“ erhalten hat. 2. In welcher Höhe hat das Land Schleswig-Holstein die ihm zustehenden Mittel im Jahr 2014 aufgeteilt auf die einzelnen Programme tatsächlich abgerufen und welcher Anteil davon ist an die Kommunen weitergeleitet worden? Antwort: Das Land Schleswig-Holstein hat die ihm zustehenden Bundesfinanzhilfen in voller Höhe in Anspruch genommen und in voller Höhe an die Gemeinden weitergeleitet. Der tatsächliche Abruf dieser Mittel erfolgt wie in der Städtebau- förderung üblich über den Zeitraum von 5 Jahren (2014 bis einschließlich 2018). Zur Aufteilung auf die Programme wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wie hoch war die Ko-Finanzierung des Landes bzw. die der Kommunen? Antwort: Die Bundesfinanzhilfen wurden vom Land mit Landesmitteln in gleicher Höhe, also mit 16,243 Mio. € gegenfinanziert. Der gemeindliche Anteil betrug 15,958 Mio. €. Die Absenkung des gemeindlichen Anteil, der üblicherweise in Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3082 3 gleicher Höhe wie der Bundes- und des Landesanteil zu erbringen ist (Drittelfinanzierung), resultiert aus der durch die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2014 eröffneten und vom Land Schleswig-Holstein in Anspruch genommenen Möglichkeit bei der Förderung von Maßnahmen der Sozialen Stadt für Gemeinden, die besonders von Zuzug aus anderen EU- Mitgliedstaaten (insbesondere EU-10 und EU-2 Staaten) betroffen und mit erheblichen Integrationsbedarfen im Hinblick auf die Neuzuwanderer konfron- tiert sind, bis zu 15 % ihrer Bundesfinanzhilfen des Programms Soziale Stadt zu einem jeweiligen Bundes- und Landesanteil von bis zu 45 % einsetzen. 4. Inwiefern wirkt sich die Unterstützung des Bundes bei der Städtebauförderung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs aus, bzw. finden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs Verrechnungen statt, die die Kommunalunterstützung mindern? Antwort: Die Unterstützung des Bundes bei der Städtebauförderung wirkt sich im Rah- men des kommunalen Finanzausgleichs nicht aus. Bezogen auf die Städte- bauförderung finden keine Verrechnungen statt, die die Kommunalunterstüt- zung mindert.