SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3091 18. Wahlperiode 2015-06-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Zusammenlegung oder Schließung von Polizeidienststellen im Kreis Rendsburg-Eckernförde 1. Welche Polizeidienststellen im Kreis Rendsburg-Eckernförde wurden im Rahmen der Dienststellenstrukturreform bereits geschlossen oder zusammengelegt bzw. sollen noch geschlossen oder zusammengelegt werden? Wohin werden die dort bislang vorhandenen Planstellen verlegt? Antwort: Nach aktuellem Planungsstand wurden bzw. werden folgende Polizeidienststellen im Kreis Rendsburg-Eckernförde geschlossen oder mit anderen Dienststellen zusammengelegt : Polizeidienststelle Verbleib der Planstellen Polizeistation Strande Polizeistation Altenholz Polizeistation Hamdorf Polizeistation Fockbek Polizeistation Hohn Polizeistation Fockbek Polizeistation Büdelsdorf Polizeirevier Rendsburg Polizeistation Schacht-Audorf Polizeistation Osterrönfeld/Owschlag Polizeistation Fleckeby Polizeistation Damp Polizeistation Waabs Polizeistation Ascheffel Polizeistation Groß-Vollstedt Polizeizentralstation Nortorf Drucksache 18/3091 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Zusammenlegung bzw. Schließung von Polizeidienststellen ? Antwort: Pläne zur Schließung oder Zusammenlegung von Dienststellen der Landespolizei werden in den Polizeibehörden unter Beteiligung der Kommune entwickelt. Ziel ist dabei, ohne Sicherheitsverlust durch Zusammenfassung von Polizeidienststellen in der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung, in der Verteilung der Aufgaben, im Arbeitsablauf , im Führungs-, Koordinations-, und Kommunikationsaufwand sowie in der Nutzung von Führungs- und Einsatzmitteln und damit in der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung Verbesserungen zu erzielen. Für die Organisationsentwicklungskonzepte der Behörden der Landespolizei werden regelmäßig Kriterien zugrunde gelegt, wie z.B.  Aspekte der Eigensicherung,  Ansprechbarkeit und Erreichbarkeit,  Lage der Dienststelle, polizeigeografischer Raum,  Personalsituation,  Liegenschaftssituation,  Ergebnisse von Organisationsuntersuchungen,  Erfahrungen mit Organisationsmaßnahmen,  fachliche Organisationsstandards,  Aufgabenzuschnitt,  Präsenzkonzept der Behörde,  Sicherheitskonzept der Behörde,  Kriminalitätsentwicklung. 3. Erfordert die Zusammenlegung von Polizeidienststellen baulichen Maßnahmen? Wenn ja, wie viele finanzielle Mittel sind hierfür eingeplant? Antwort: Bei den zu schließenden bzw. bereits geschlossenen Dienststellen wurden zwischen der GMSH und den Vermietern überwiegend Abmietungsvereinbarungen bezüglich erforderlicher Schönheitsreparaturen, Instandsetzungs-, Instandhaltungsarbeiten und Rückbauverpflichtungen geschlossen, die insgesamt Kosten in Höhe von 6.260,00 Euro beinhalten. Die Polizeistation Büdelsdorf wird nicht abgemietet, sie bleibt als Servicestelle erhalten. Bei den personalaufnehmenden Dienststellen wurden seitens des Landes bei der Polizeistation Osterrönfeld Baukostenzuschüsse von 29.000 Euro an den Vermieter gewährt. Bei den Polizeistationen Altenholz, Nortorf und Ascheffel waren aufgrund vorhandener Raumkapazitäten bauliche Maßnahmen nicht erforderlich. Für die Polizeistation Fockbek wurden bei der Gemeinde Fockbek neue Räumlichkeiten angemietet , hierbei wird vom Land ein Baukostenzuschuss in Höhe von 600,00 Euro gewährt . Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3091 3 4. Ist der Abzug bzw. die Umverteilung von Polizeibeamtenstellen aus dem Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde in andere Gebiete geplant und wenn ja, in welchem Umfang und zugunsten welchen Gebiets? Antwort: Nein.