SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3095 18. Wahlperiode 2015-06-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiner Rickers (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Europäische Innovationspartnerschaften (EIP) 1. Welche 17 innovativen Projekte im Agrarbereich sollen gefördert werden? Folgende innovative Projekte sollen gefördert werden: (vgl. eine Kurzbeschreibung der Projekte auf der Homepage des „Innovationsbüro EIP Agrar“ (www.eip-agrar-sh.de) - 01 Nährstoffmanagement im Grünland, - 02 Innovative Technik im Ackerbau, - 03 N-Effizienzsteigerung im Ackerbau, - 04 wirtschaftlicher Fütterungseinsatz von Körnerleguminosen im ökologischen und konventionellen Landbau, - 05 Nachhaltige Steigerung der Ertragsleistung im ökologischen Marktfruchtbau durch betriebsindividuell optimierten Zwischenfruchtanbau, - 06 optimiertes Weidemanagement – smart grazing - 07 Optimierung des Tierwohls und wesentliche Verlängerung der Haltungsdauer für vitale Seniorlegehennen im ökologischen Landbau, - 08 Innovation Kompostsysteme für mehr Bodenfruchtbarkeit, - 09 Implementierung neuer, nachhaltiger Strategien zur Förderung der Pferdegesundheit, - 10 Nachhaltige N-effiziente Fütterung ohne Gentechnik auf Milchviehbetreiben in Schleswig-Holstein, - 11 Populationsmanagement seltene Haustierrassen, Aufbau nachhaltiger Tierpopulationen, Drucksache 18/3095 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 - 12 Einführung und Optimierung eines mobilen, kontinuierlichen Verfahrens zur Bodendämpfung für erdgebundene Baumschulkulturen, - 13 Klimawandel und Baumsortimente der Zukunft - Stadtgrün 2025, - 14 System zum optimierten Düngemanagement im Acker-, Futter- und Gemüsebau an Schleswig-Holsteins Westküste - 15 Entwicklung einer innovativen, nicht-invasiven Messmethode zur Bestimmung des Ertragspotenzials von Knicks und Kurzumtriebsplantagen, - 16 Entwicklung eines innovativen technikbasierten Analysewerkzeuges zur Förderung des tiergerechten Melkens, - 17 Innovation und Nachhaltigkeit in Bauwesen und Landtechnik 2. In welcher Höhe sollen sie jeweils bzw. insgesamt gefördert werden? Die Projekte werden grundsätzlich gemäß dem beantragten Fördervolumen bewilligt. Die Bewilligungsbescheide werden zurzeit vorbereitet. Zugeordnet zu den unter Ziffer 1 genannten Projekten ergeben sich voraussichtlich circa folgende Förderhöhen über die Projektlaufzeiten von jeweils 3 Jahren (in tausend Euro) : Nr. Tsd. € 01 360 02 230 03 670 04 460 05 375 06 385 07 135 08 190 09 165 10 290 11 410 12 160 13 140 14 300 15 440 16 300 17 380 Die gesamte Förderhöhe beträgt ca. 5,4 Mio. € (2015 - 2018). 3. Handelt es sich dabei um reine EU-Mittel oder ist eine Kofinanzierung erforderlich ? Wenn ja, in welcher Höhe? 3 Die 100%ige Projektförderung wird in 2015 aus 80% EU- und 20% Landesmitteln finanziert. Ab 2016 erfolgt die Förderung aus reinen EU-Mitteln. 4. Wie viele Projektbewerber hat es insgesamt gegeben? Es hat 20 Projektbewerbungen gegeben. 5. Wurden ggf. Bewerber abgewiesen? Wenn ja, welche und aus welchen Gründen? Es wurden drei Projektbewerbungen abgewiesen. Dabei handelte es ich um Projekte im Bereich Kompostverwendung, Beratung von Milchviehbetrieben bzw. Zierpflanzenvermarktung. Die entsprechenden Anträge erreichten im von der EU vorgesehenen Auswahlverfahren die festgelegte Mindestpunktzahl nicht. Die Punktzahl für die einzelnen Projekte wurde von einer Jury aufgrund der eingereichten Unterlagen und nach einer mündlichen Präsentation bestimmt . 6. Wie hat sich die Jury, die über die Projektauswahl entschieden hat zusammengesetzt ? Wie oft hat sie getagt? Die Jury setzte sich aus fünf Mitarbeitern des MELUR sowie einem Mitarbeiter des WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH) zusammen. Die Jury hat einmal im Rahmen einer zweitägigen Sitzung zur Projektauswahl getagt. 7. Welche Auswahlkriterien gab es? Die Auswahlkriterien sind im Rahmen des von der EU vorgesehenen Verfahrens vorab dem Begleitausschuss für das LPLR (Landesprogramm Ländlicher Raum) sowie den Antragstellern zur Kenntnis gegeben worden. Sie sind zudem auf der Homepage des „Innovationsbüro EIP Agrar“ einsehbar. Die Auswahlkriterien umfassten die beiden Bereiche „Organisation der Operationellen Gruppe“ und „Qualität des Innovationsprojekts“. Im Bereich der Organisation der Operationellen Gruppe wurden unter anderem die Nachvollziehbarkeit und Angemessenheit des Geschäfts- und Kostenplans sowie die seitens der EU geforderte Vernetzung durch die Jury bewertet . Im Bereich Qualität des Innovationsprojektes wurde unter anderem die Zuordnung zu den EU-Prioritäten sowie den spezifischen schleswig-holsteinischen Prioritäten, die Qualität, Entwicklungschancen und Realisierbarkeit des Produkts , des Verfahrens oder der Dienstleistung, die aktive Mitarbeit von Unternehmen der Urproduktion und/oder der Verarbeitung durch die Jury bewertet.