SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3096 18. Wahlperiode 2015-06-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Fehlende interne und externe Kontrollmechanismen im Kernkraftwerk Brunsbüttel Vorbemerkung Der Umweltminister des Landes Schleswig-Holstein sagte am 29. April 2015 bei der Vorstellung des Berichtes zu Rostschäden an Atommüllfässern in Brunsbüttel, dass interne und externe Kontrollmechanismen im Kernkraftwerk Brunsbüttel fehlen würden . 1. Für welchen Zeitraum gilt diese Aussage? Die Betreibergesellschaft stellte den ersten Genehmigungsantrag für das Kernkraftwerk Brunsbüttel gegen Ende des Jahres 1969. Weder die internen Vorkehrungen der für den Strahlenschutz atomgesetzlich verantwortlichen Betreibergesellschaft noch die behördlichen Regelungen in den atomrechtlichen Verfahren sahen für die Überwachung der Gebinde mit radioaktiven Abfällen ausreichende Kontrollmechanismen vor. Dieser Zustand dauerte bis zum Bekanntwerden der Korrosionsproblematik an. 2. Welche externen Kontrollmechanismen waren gemeint? Unter externen Kontrollmechanismen sind Kontrollen der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde bzw. der von ihr hinzugezogenen Sachverständigen zu verstehen. Drucksache 18/3096 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Welche Behörden waren in diesem Zeitraum politisch und rechtlich verantwortlich ? Die atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde gehörte verschiedenen Ressorts an. Zuständig war von 1969 an das Sozialministerium (später mit unterschiedlichen Ressortbezeichnungen). 1993 übernahm das Ministerium für Finanzen und Energie die Zuständigkeit, die 2003 wieder in das Sozialressort überging. 2009 übernahm das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration und ab 2012 das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume die Zuständigkeit . 4. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden getroffen, um derartige Versäumnisse künftig zu verhindern?" In dem Bericht der Arbeitsgruppe „Vermeidung von Schäden bei der Lagerung von Atomabfällen“ wird eine Reihe von Handlungsempfehlungen genannt. Die Aufsichtsbehörde hat erste Maßnahmen, wie die künftige aufsichtliche Kontrolle des Abfüllvorgangs bei Konzentratfässern, durch Behörde bzw. Sachverständige im Kernkraftwerk Brunsbüttel, veranlasst. Darüber hinaus wird die Umsetzung der Handlungsempfehlungen vor dem Hintergrund der anlagenspezifischen Gegebenheiten geplant und eingeleitet. Weiterhin werden die Handlungsempfehlungen im Rahmen der laufenden Aufsichts- und Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Angestrebt wird eine möglichst vollständige Umsetzung der Handlungsempfehlungen.