SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3097 18. Wahlperiode 2015-06-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Statistische Erhebung des Krankheitsstands von Lehrern an allgemeinbilden- den und berufsbildenden Schulen Vorbemerkung des Fragestellers: Am 8. Juni 2015 besuchte eine Abordnung der Piratenfraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag die Grundschule Mastbrook in Rendsburg. An diesem Be- such nahm aus eigenem Antrieb auch ein Ministerialrat aus dem Bildungsministerium teil. Auf Nachfrage erklärte der Ministerialrat ausdrücklich, dass es Erhebungen zum Krankheitsstand von Lehrkräften auf aktuellem Stand im Ministerium gibt. Vorbemerkung der Landesregierung: Anders als in der Vorbemerkung des Fragestellers dargestellt, hat der für die schul- amtsgebundenen Schulen zuständige Schulaufsichtsbeamte bei diesem Besuch dargelegt, dass die Schulen Krankenstände erheben und an die Schulämter weiter- leiten. 1. Wie erklärt die Landesregierung die Aussage des zuständigen Ministerialbeam- ten im Zusammenhang mit der Presseberichterstattung vom 8. Juni 2015, die sich auf eine parlamentarische Initiative stützt und nach der die Erhebung des Krankenstands von Lehrern nicht stattfindet. Drucksache 18/3097 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Eine zentrale statistische Erhebung im Bildungsministerium, die alle Schulen um- fasst, gibt es derzeit nicht. Sie erfolgt dezentral in den Schulen und dort auf unter- schiedliche und zum Teil auf nicht digitalisierte Art und Weise. Die schulamtsgebundenen Schulen (Grundschulen, Förderzentren, Gemeinschafts- schulen ohne Oberstufe) melden am Ende eines Monats den Krankenstand an das zuständige Schulamt. Diese Meldung erfolgt nicht digitalisiert. Die Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe, die Gymnasien und die berufsbildenden Schulen erfassen den Krankenstand ebenfalls monatlich. Eine Weitergabe der Krankenstände an das Bildungsministerium erfolgt derzeit nicht. Da die zentrale Erhebung des Krankenstandes mit der Einführung von KoPers (Ko- operation Personaldienste) ohne großen Verwaltungsaufwand möglich wäre, schien es angemessen, mit der Erhebung bis zur Einführung von KoPers zu warten. Unter Berücksichtigung der aktuell nicht einheitlichen und nicht digitalisierten Erfassung der Krankenstände und mit Blick auf das Personaleinsparkonzept wird derzeit geprüft, ob die Daten mit vertretbarem Aufwand einheitlich erfasst werden können. 2. Wie erklärt die Landesregierung ihre Aussagen z.B. in den Kleinen Anfragen 18/2816, in der die Landesregierung darlegt, dass es keine statistischen Erhe- bungen zum Krankenstand von Lehrkräften gibt. Antwort: Siehe Antwort auf Frage 1. 3. Beharrt die Landesregierung auf der Aussage, dass der Krankenstand von Lehrkräften nicht erhoben wird und es keine statistischen Erhebungen zu den Fehlzeiten von Lehrern gibt, die ausweisen, welche Fehlzeiten durch Krankheit entstehen? Antwort: Siehe Antwort auf Frage 1.