SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3098 18. Wahlperiode 2015-06-22 Kleine Anfrage der Abgeordneten Torge Schmidt und Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Schulbesuche von Abgeordneten unter ministerieller Aufsicht Vorbemerkung der Fragesteller: Am 8. Juni 2015 besuchten zwei Abgeordnete der Piratenfraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag die Grundschule Mastbrook in Rendsburg im Rahmen der Ausübung ihres freien Mandats. Ohne Rücksprache oder Ankündigung nahm ein Ministerialrat aus der Fachabteilung des zuständigen Ministeriums aktiv an der Sit- zung teil. Vorbemerkung der Landesregierung: Anders als in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellt, wurde der Abgeordnete Krumbeck am 5. Juni 2015 durch die Büroleiterin der Ministerin für Schule und Be- rufsbildung elektronisch darüber informiert, dass an dem in Rede stehenden Schul- besuch auch der für den schulamtsgebundenen Bereich zuständige Schulaufsichts- beamte teilnimmt. Die Landesregierung sieht eine Teilnahme der Schulaufsicht bei Schulbesuchen im Einzelfall als sachgerecht an, um Anliegen der Besucherinnen und Besucher nach- zuvollziehen und ggf. aufgreifen zu können. Die Ausübung des freien Mandats von Abgeordneten soll dadurch in keiner Weise in Frage gestellt werden. Drucksache 18/3098 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit von freien Abgeordneten öf- fentliche Einrichtungen nach eigener Schwerpunktsetzung zu besuchen, um au- thentische Eindrücke und Informationen zu erhalten? Antwort: Die Landesregierung sieht entsprechenden Schulbesuchen durch Abgeordnete des schleswig-holsteinischen Landtages lediglich durch § 4 Abs. 12 und § 29 Abs. 5 des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes Grenzen gesetzt, die durch den Beschluss des Kabinetts vom 30. Januar 1990 (NBl. MBWJK. Schl.-H. S. 34) konkretisiert wer- den. 2. Ist es die Regel, dass, sofern es sich um Schulbesuche handelt, das Bildungs- ministerium nach eigener Auswahl Ministerialbeamte beauftragt, diese Besuche zu begleiten? Wenn ja, wie viele Schulbesuche sind in den Jahren 2012, 2013, 2014 und im ersten Halbjahr 2015 von wie vielen Landtagsabgeordneten durchgeführt wor- den? Wie viele Ministerialbeamte wurden dafür mit der Begleitung beauftragt und wie viele Stunden wurden insgesamt für diese Begleitung aufgewendet. Es wird darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach a) Schularten, b) Kreisen zu beantworten und anzugeben, c) welche Besoldungsstufen die jeweiligen Ministerialbeamten innehatten/inne- haben und d) welche Reisekosten dafür anfielen sowie e) welche Kosten das insgesamt für das Land verursacht hat. Wenn nein, nach welchen Kriterien entscheidet das Ministerium, welche Schul- besuche eine ministerielle Aufsicht/Begleitung erfahren sollen? Welche Kriterien trafen auf die Grundschule Mastbrook in Rendsburg zu? Antwort: Nein, im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3 3. Sofern sich der jeweilige Ministerialbeamte lenkend in die Gespräche vor Ort einbringt: Welche politische Bindung haben diese Aussagen? Antwort: Bei Schulbesuchen von Abgeordneten anwesende Ministerialbeamtinnen/-beamte vertreten das Ministerium.