SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3100 18. Wahlperiode 15-06-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Planfeststellungsbeschluss zur westlichen Elbquerung 1. Ist der Planfeststellungsbeschluss (PFB) zur westlichen Elbquerung auch öffentlich auf den Seiten der Landesregierung abrufbar und wie bewertet die Landesregierung die Transparenz des Verfahrens? Falls der PFB abrufbar ist, wo? 2. Sofern der PFB zur westlichen Elbquerung noch nicht online abrufbar ist, bis wann ist von Seiten der Landesregierung geplant, diesen öffentlich zugänglich zu machen? Wegen des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet: Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 20, Abschnitt Landesgrenze Schleswig-Holstein bis B 431 (Tunnelabschnitt) vom 30.12.2014 wurde entsprechend § 141 LVwG in der Zeit vom 02.03.2015 bis 16.03.2015 in den betroffenen amtsfreien Gemeinden und Ämtern zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung ist vorher örtlich bekannt gemacht worden. Darüber hinaus erfolgte eine amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Schleswig-Holstein Nr. 8 am 16.02.2015. Auf die Möglichkeit, den Beschlusstext bei der Planfeststellungsbehörde abzufordern, wurde in der Bekanntmachung ausdrücklich hingewiesen. Drucksache 18/3100 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die gesetzlichen Anforderungen des Verfahrensrechts sind damit erfüllt. Darüber hinaus weist die Planfeststellungsbehörde auf der Internetseite des LBV-SH online auf die Auslegung hin und stellt die erlassenen Planfeststellungsbeschlüsse mit Beginn der gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Auslegung dort temporär zur Einsichtnahme bereit. Nach Ende der Auslegung werden diese Dokumente von der Internetseite des LBV-SH entfernt. Das neue Landesportal www.schleswig-holstein.de bietet aber die Möglichkeit, den erlassenen Planfeststellungsbeschluss wieder öffentlich zur Verfügung zu stellen. Dies wird zurzeit vorbereitet. 3. Sind die Formulierung und die Ausführung zur Finanzierung zum Bau des Tunnels Teil des PFB zur westlichen Elbquerung und damit Gegenstand des Beschlusses? Wo sind diese im PFB nachzulesen? Antwort: Die Art der Finanzierung eines Fernstraßenbaus ist weder Bestandteil der fachplanerischen Abwägung noch Regelungsgegenstand des Planfeststellungsbeschlusses. Die Planfeststellungsbehörde hat vielmehr ausschließlich die Finanzierbarkeit als solche zu betrachten. Dabei reicht es aus, wenn auszuschließen ist, dass dem geplanten Bauvorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstünden. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesbezüglich wiederholt festgestellt, dass bei Einstufung eines Straßenbauprojektes in die Dringlichkeitsstufe des „vordringlichen Bedarfs“ regelmäßig ausgeschlossen werden könne, dass dem Vorhaben bis zum Außerkrafttreten des Planfeststellungsbeschlusses unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen. Der Planfeststellungsbeschluss „Elbtunnel“ vom 30.12.2014 behandelt dieses Thema unter Ziffer „zu 5.02 - 2.1“ auf Seite 202ff des Beschlusses.