SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3101 18. Wahlperiode 2015-06-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Nutztierrisse durch den Wolf 1.Wie viele Nutztierrisse, bei denen der Wolf als Schadensverursacher geprüft worden ist, wurden in Schleswig-Holstein bisher gemeldet? Bitte nach Ort, Datum und Anzahl der getöteten bzw. später eingeschläferten Tiere aufschlüsseln. Die nachfolgend aufgeführten Meldungen wurden im Zeitraum vom 1. Mai 2010 bis 30. April 2015 bearbeitet. Die Zahlen beziehen sich auf die sogenannten Wolfsjahre. Ein Wolfsjahr beginnt am 1. Mai und endet am 30. April des Folgejahres. Tabelle 1 gibt eine Übersicht über diejenigen Fälle, bei denen Wölfe als Verursacher festgestellt, beziehungsweise als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnten . In beiden Fällen ist ein finanzieller Ausgleich (100 Prozent) möglich. Drucksache 18/ #N!# Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Tabelle 1 Nutztierverluste* durch Wolf oder Wolf/Hund Datum Ort Kreis Tierart Anzahl Verursacher tot verletzt vermisst Wolf1) Wolf oder Hund2) 2013/2014 14.05.2013 Kleve HEI Schaf 2 + 16.05.2013 Linden HEI Schaf 4 + 24.07.2013 Hollingstedt HEI Schaf 1 + 24.07.2013 Delve HEI Schaf 1 + 26.07.2013 Hollingstedt HEI Schaf 1 + 04.08.2013 Delve HEI Schaf 1 + 17.09.2013 Glüsing HEI Schaf 1 + 13.10.2013 Wasbek RD Schaf 1 + 16.10.2013 Ellerau PI Schaf 1 + 24.10.2013 Eggebek SL Schaf 1 + 19.12.2013 Bilsen PI Schaf 1 + 26.02.2014 Panten HL Rind 1 + 30.04.2014 Westerrade SE Rind 1 + 2014/2015 15.05.2014 Süderheistedt HEI Rind 1 + 20.05.2014 Westerdeichstrich HEI Schaf 2 + 23.09.2014 Seth-Eekholt PI Rind 1 + 25.12.2014 St. Michaelisdonn HEI Schaf 1 + 09.02.2015 Hasenmoor SE Schaf 2 2 + 21.02.2015 Neuhorst RZ Schaf 4 + 14.04.2015 Weede SE Schaf 1 + 15.04.2015 Rodenbek RD Schaf 20 1 2 + 18.04.2015 Tielen SL Schaf 5 6 + Summen 48 15 2 8 14 * enthält nicht die im Rahmen einiger Vorfälle geltend gemachten Verluste durch Verlammung 2. Bei wie vielen Nutztierrissen wurde der Wolf als Schadensverursacher nachgewiesen ? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie viele Anträge auf Entschädigungszahlungen wegen Nutztierrissen, bei denen der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden von Nutztierhaltern bisher gestellt? Tabelle 2 führt die Anzahl der zwischen 2009 und 2015 gestellten Anträge auf Entschädigung von Nutztierverlusten auf: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3101 3 Tabelle 2: Anträge auf Entschädigung von Nutztierrissen Jahr Anträge [n] 2009 0 2010 0 2011 0 2012 0 2013 2 2014 8 2015 4 Summe 14 4. Wurden vom Land bereits Entschädigungen an Nutztierhalter gezahlt? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? Tabelle 3 führt die Summen der in den Jahren 2009 bis 2015 gezahlten Entschädigungen für Nutztierverluste durch Wolfsrisse auf: Tabelle 3: Entschädigungssummen für Nutztierverluste Jahr Anträge [n] 2009 0 2010 0 2011 0 2012 0 2013 1.394,49 € 2014 2.606,75 € 2015 2.330,00 € Summe 6.331,24 € 5. Wie viele Nutztierhalter sind vom Land bei Herdenschutzmaßnahmen bereits gefördert worden? In welcher Höhe wurde die Förderrichtlinie bisher in Anspruch genommen ? Tabelle 4 führt die Anzahl der vom Land mit Herdenschutzmaßnahmen geförderten Nutztierhalter sowie die Höhe der Fördersummen für die einzelnen Jahre auf. Tabelle 4: Umfang von Herdenschutzmaßnahmen Jahr geförderte Nutztierhalter Fördersummen [n] [pro Jahr] 2009 0 0,00 € 2010 0 0,00 € 2011 0 0,00 € 2012 6 22.082,39 € Drucksache 18/ #N!# Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 2013 11 25.820,27 € 2014 0 0,00 € 2015 17 63.647,59 € Summen 34 111.550,25 € 6. Nach welchem Verfahren wird derzeit geprüft, ob der Wolf Verursacher des Nutztierrisses ist? Wie lange dauert es durchschnittlich bis der Nachweis eines Wolfrisses geführt und entsprechende Entschädigungen an die Halter gezahlt werden? Die vermuteten Wolfsrisse werden dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft , Umwelt und ländliche Räume gemeldet und anschließend an einen Wolfsbetreuer weitergegeben. Dieser nimmt die Daten im Rahmen eines Standardprotokolls auf. Soweit möglich, wird das getötete Tier in das Landeslabor verbracht und dort veterinärmedizinisch untersucht, um die Todesursache festzustellen. Wird ein hundeartiges Tier als Verursacher festgestellt, werden die zuvor genommenen Abstrichproben an das Forschungsinstitut Senckenberg zur genetischen Untersuchung gegeben . Die Untersuchungen zur Feststellung des Verursachers nehmen – je nach Dringlichkeit des Vorfalls – einen Zeitraum von in der Regel vier Wochen in Anspruch. Nach Feststellung des Verursachers wird der betroffene Nutztierhalter über das Ergebnis informiert und kann – sofern ein Wolf Verursacher war oder ein Wolf nicht ausgeschlossen werden kann – in der Folge einen Antrag auf Ausgleich des ihm entstandenen Schadens beantragen. Die Bearbeitungsdauer entsprechender hängt davon ab, wie schnell die zur Prüfung benötigten Unterlagen vollständig vorliegen, ob Nachfragen notwendig sind und letztlich von der Zahl der zeitgleich eintreffenden Anträge. Von der Entstehung des Schadens bis zur Überweisung entsprechender Ausgleichsgelder vergehen in der Regel mindestens sechs Wochen.