SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3103 18. Wahlperiode 29.06.15 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Familienorientierter Vollzug - Zur Situation von Kindern inhaftierter Eltern In Deutschland sind nach Schätzungen 50.000 bis 100.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen (vgl. Kury/Kern, Frauen und Kinder von Inhaftierten, S. 100). Etwa 50 % der männlichen Inhaftierten in Deutschland sind Väter (Zwönitzer , Die Situation von Kindern mit einem inhaftierten Elternteil, S. 326). Die Inhaftierung eines Elternteils bedeutet für Kinder eine besondere Stresssituation und führt dazu, dass die Kinder in vielfacher Hinsicht leiden. Deshalb ist das von Artikel 9 Absatz 3 UN-Kinderrechtskonvention garantierte Umgangsrecht des Kindes mit den Eltern im Strafvollzug im besonderen Maße zu beachten. 1. Wie hoch ist der Anteil der Eltern an allen Strafgefangenen in den Justizvollzugsanstalten des Landes? Antwort: Bei der Erhebung der Zahlen wurden alle Gefangenen angegeben die Kinder haben, unabhängig davon, ob eine Unterhaltsverpflichtung besteht. Der Anteil der Eltern an allen Strafgefangenen in den Justizvollzugsanstalten des Landes beträgt: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3103 2 Anstalt %-Anteil Anzahl Strafgefangene Gesamtbelegung Strafgefangene im Juni 2015 Kiel 47,61 % 100 210 Lübeck (Männervollzug ) 53,89 % 180 334 Lübeck (Frauenvollzug) 55,56 % 25 45 Neumünster 47 % 147 315 Itzehoe 75 % 3 4 Flensburg 42,86 % 9 21 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein einen sorgeberechtigten Vater oder eine sorgeberechtigte Mutter haben, die eine Haftstrafe verbüßen? Antwort: Anstalt Anzahl Kinder Kiel 162 Lübeck (Männervollzug ) 162 Lübeck (Frauenvollzug) 15 Neumünster 196 Itzehoe 3 Flensburg 14 3. Wie viele Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein haben einen alleinerziehenden Elternteil, der eine Haftstrafe verbüßt? Antwort: JVA Kiel: 4 Gefangene waren vor der Haft alleinerziehend JVA Lübeck: 4 männliche Gefangene und 6 weibliche Gefangene waren vor der Haft alleinerziehend JVA Neumünster: 1 Gefangener war vor der Haft alleinerziehend JVA Itzehoe: kein Gefangener war vor der Haft alleinerziehend JVA Flensburg: kein Gefangener war vor der Haft alleinerziehend Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3103 3 4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwieweit Kindern im Zuge der Untersuchungshaft ein regelmäßiger und angemessener Kontakt zu ihren inhaftierten Elternteilen in den Justizvollzugsanstalten des Landes ermöglicht wird? Antwort: Im Rahmen der Untersuchungshaft wird den Kindern ein regelmäßiger und angemessener Kontakt zu ihren inhaftierten Elternteilen ermöglicht. Die Kontakte der Untersuchungsgefangenen zu ihren Angehörigen werden besonders gefördert, dies schließt auch den Kontakt zu den Kindern der Inhaftierten ein. Die Besuche finden in der Regel im großen Besuchsraum der JVAen statt, die z.T. mit kindgerechtem Mobiliar , Spielzeug und Wickeltisch etc. ausgestattet sind, so dass die Möglichkeit der Beschäftigung der Eltern mit ihren Kindern besteht. Die Gesamtdauer beträgt mindestens zwei Stunden im Monat. Bei Bedarf und wenn es die Besucheranzahl zulässt , kann im Einzelfall die Besuchszeit verlängert werden. 5. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwieweit Kinder bei der Frage der Besuchsregelungen und Freigänge sowie im Vorfeld der Entlassung einbezogen werden? Antwort: Das geltende Strafvollzugsgesetz hat die explizite Einbeziehung der Kinder nicht vorgesehen, dennoch werden jetzt schon bei vollzuglichen Entscheidungen auch die Belange der Kinder einbezogen. Freigang kann gewährt werden bei Lockerungseignung und einem vorhandenen Arbeitsplatz . Die familiäre Situation des Gefangenen ist ein wichtiger Aspekt bei der Ausgestaltung des Freiganges. Im Rahmen des Übergangsmanagements wird auch das soziale Umfeld der oder des Gefangenen überprüft. Neben der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt wird auch die Wiedereingliederung in die Familie unterstützt. Dabei wird z.B. in der Justizvollzugsanstalt Neumünster eine Kooperation mit einer Familientherapeutin vorbereitet . Die Therapeutin soll Angehörigen- und Familienberatung durchführen und insbesondere die Konflikte und Spannungen, die durch die Rückkehr in die Familie entstehen können, mit den Beteiligten bearbeiten. 6. In welchen Justizvollzugsanstalten gibt es nach Erkenntnissen der Landesregierung für inhaftierte Eltern zusätzliche Besuchstermine für ihre Kinder? In welchen Justizvollzugsanstalten gibt es nach Informationen der Landesregierung Besuchstermine, die von sozialpädagogischem Personal mitgestaltet bzw. begleitet werden? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3103 4 Antwort: Grundsätzlich werden in allen Haftanstalten bei entsprechenden Kapazitäten und Möglichkeiten die Besuchszeiten verlängert. Daneben kann in allen Justizvollzugsanstalten zu dem bestehenden Besuchskontingent bei Erfordernis auch Sonderbesuch für die Familie beantragt werden. In der Justizvollzugsanstalt Neumünster wird im Rahmen des „Vätertrainings“ zudem ein mehrstündiger Familienbesuch mit den inhaftierten Vätern und ihren Kindern in den Besuchsräumen durchgeführt. Dieser Familienbesuch wird von einer Familientherapeutin mit den inhaftierten Vätern geplant und von den Vollzugsabteilungsleitungen sowie der Anstaltsseelsorgerin durchgeführt. Die beteiligten Vollzugsabteilungsleitungen sind alle Diplom-Sozialpädagoginnen. In der Justizvollzugsanstalt Lübeck wird auch die Möglichkeit des Langzeitbesuchs angeboten. Dabei kann eine geeignete Gefangene oder ein geeigneter Gefangener nach entsprechender Prüfung zu einem mehrstündigen und nichtüberwachten Besuch zugelassen werden. In der Regel handelt es sich bei den Besucherinnen und Besuchern um die Angehörigen, darunter auch Kinder, der oder des Inhaftierten. 7. Inwieweit werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Justizvollzugsanstalten im Umgang mit Kindern geschult bzw. stehen spezifisch (sozialpädagogisch) ausgebildete Kontaktpersonen für Familien und Kinder bereit? Gibt es in den Justizvollzugsanstalten aus dem Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Kinderbeauftragten ? Antwort: Ende 2013 wurde das Projekt „Familienorientierte Vollzugsgestaltung“ initiiert und zunächst eine Landesarbeitsgruppe eingerichtet. Unter Beteiligung des Kinderschutzzentrums Kiel wurde eine erste Fortbildung zu diesem Thema vorbereitet. Im September 2014 wurde eine zweitägige Fortbildung durchgeführt. Insbesondere die Bediensteten des Pforten- und Besuchsdienstes der Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes wurden eingeladen, da sie eine wichtige Schnittstelle zwischen den Inhaftierten und den Angehörigen darstellen. Neben den Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes nahmen auch Vollzugsleitungen, Vollzugsabteilungsleitungen und eine Anstaltsseelsorgerin an der Fortbildung teil. Eine Folgeveranstaltung fand im April 2015 statt und wiederum bestand der Personenkreis aus unterschiedlichen Bediensteten aller Laufbahngruppen. Beide Fortbildungsveranstaltungen waren erfolgreich und erhielten positive Rückmeldungen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Fortbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer waren bereit, sich an der Landesarbeitsgruppe zu beteiligen, um das Projekt auf eine breite Basis zu stellen und das Thema über die unterschiedlichen Bedienstetengruppen in den Anstalten zu multiplizieren . In den Justizvollzugsanstalten verfügen viele Vollzugsabteilungsleitungen über eine sozialpädagogische Ausbildung. In der Justizvollzugsanstalt Neumünster wird im Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3103 5 Rahmen von externen Fachleistungsstunden eine Familientherapeutin beschäftigt. Gleiches ist für die Justizvollzugsanstalt Lübeck geplant. In den Justizvollzugsanstalten werden die Zuständigkeiten für die Familien und Kinder dezentral auf mehrere Personen aus dem Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt. Dies wurde so im Rahmen der Fortbildung diskutiert und wird für effektiv und zielführend gehalten. 8. In wie vielen Haftanstalten gibt es für die Inhaftierten Kurse oder Beratung zur Stärkung der Elternrolle? Antwort: In der Justizvollzugsanstalt Neumünster haben bereits vier Kurse („Vätertraining“) für inhaftierte Väter stattgefunden, weitere Kurse sind in Planung. In der Justizvollzugsanstalt Lübeck ist ab 2016 ebenfalls ein „Vätertraining“ vorgesehen. Darüber hinaus sind Maßnahmen für die Angehörigenberatung und Familientherapie geplant. In der Justizvollzugsanstalt Kiel werden Überlegungen angestellt, ein Vätertraining einzurichten. In der Jugendanstalt Schleswig gab es einen Kurs für junge Väter in Kooperation mit einem externen Träger. 9. In wie vielen Haftanstalten werden spezielle Besuchsräume für Kinder vorgehalten? Antwort: In den Justizvollzugsanstalten Neumünster und Lübeck wurden bereits einige Veränderungen im Warte- und Besuchsbereich vorgenommen. In der Justizvollzugsanstalt Lübeck wurde ein Infoportal eingerichtet, das Kindern wichtige Informationen über die Justizvollzugsanstalt Lübeck und allgemeinen Fragen zur Haft kindgerecht vermittelt . Das Info-Portal besteht aus einem Monitor und einem angeschlossenen PC. Das Info-Portal informiert mit Kurzfilmen, Texten und Bildern über die JVA Lübeck. Derzeit wird in der Justizvollzugsanstalt Lübeck im Rahmen eines Projektes eine kindgerechte Wegmarkierung vom Pfortenbereich in den Besuchsraum erstellt. In den vorhandenen Besuchsräumen wurde eine Spielecke eingerichtet und entsprechende Bestuhlung für Kinder hergestellt. Im Besuchszentrum der Justizvollzugsanstalt Lübeck werden auch die Langzeitbesuchsräume inklusive der Außenbereiche kindgerecht ausgestaltet. In der Justizvollzugsanstalt Neumünster gibt es einen Besuchsraum, der für den Familienbesuch hergerichtet wurde und speziell die Bedürfnisse von Kindern berücksichtigt . In dem allgemeinen Besuchsraum befinden sich eine Kinderspielecke, Wickelkommode und Kindermobiliar. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3103 6 In der Justizvollzugsanstalt Kiel ist ebenfalls geplant, den Warte- und Besuchsbereich kindgerecht zu gestalten. In den übrigen Justizvollzugsanstalten sollen die bestehenden Besuchsräume im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten kindgerecht hergerichtet und ausgestattet werden. Bei Neu- und Umbaumaßnahmen sollen die Bedürfnisse der Kinder entsprechend berücksichtigt werden.