SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3104 18. Wahlperiode 2015-06-24 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Schulassistenz Vorbemerkung der Fragestellerin: In ihrem Nachtragsentwurf für das Haushaltsjahr 2015 hat die Landesregierung für den Einsatz schulischer Assistenzkräfte 7,6 Mio. Euro für das zweite Halbjahr 2015 eingeplant. Ab 2016 ergibt sich damit ein jährlicher Betrag von 13,2 Mio. Euro. Vorbemerkung der Landesregierung: Über die Umsetzung der Schulischen Assistenz hat das Ministerium für Schule und Berufsbildung mit dem Städteverband und dem Gemeindetag eine Verständigung erzielt, in deren Mittelpunkt ein Optionsmodell steht: Danach können die Schulträger die Schulischen Assistenzkräfte entweder selbst beschäftigen oder ganz bzw. teil- weise freie Träger mit dieser Aufgabe betrauen (Option 1 und 2). Lehnen sie diese Variante ab, wird das Land selbst Assistenzkräfte einsetzen, um Lücken bei der Ver- sorgung von Grundschulen zu verhindern (Option 3). Die Schulträger sind vor diesem Hintergrund gebeten worden, möglichst bis zum 30. Juni 2015 mitzuteilen, für welche der Optionen sie sich entscheiden. Wegen der noch laufenden Frist für die Rückmeldung lässt sich zum jetzigen Zeit- punkt nicht angeben, wie viele Städte und Gemeinden (bzw. Schulverbände) sich für Drucksache 18/3104 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 eine Übernahme der Trägerschaft bzw. für die Einbeziehung freier Träger entschei- den. Um bereits vor Ablauf dieser Frist landesseitig entsprechende Stellen aus- schreiben zu können, sind auf Grundlage der bestehenden haushaltsrechtlichen Er- mächtigung auf Antrag des Ministeriums für Schule und Berufsbildung durch das Fi- nanzministerium im Haushaltsvollzug zunächst vorsorglich Stellen für schulische As- sistenzen eingerichtet worden. Vom Ergebnis der Abfrage hängt es ab, in welchem Umfang das Land gegebenenfalls Stellen vorhalten muss. 1. Wie viele zusätzliche Stellen werden tatsächlich geschaffen? Welche Vollzeit- äquivalente ergeben sich hieraus? Antwort: Hinsichtlich der Stellen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Angaben zu Vollzeit- äquivalenten können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden. Der Nut- zungsgrad der Stellen steht verständlicherweise erst nach Besetzung der Stellen fest. 2. Welche Schulen sind hiervon mit welchen Stellenanteilen betroffen? (bitte tabel- larische Auflistung sowie Aufschlüsselung nach Kreisen und kreisfreien Städten) Antwort: Aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen können diese Angaben zum jetzi- gen Zeitpunkt nur in genereller Form gemacht werden. Sofern sich die Schulträger für Option 1 entscheiden und die Trägerschaft für die Schulische Assistenz selbst übernehmen, werden ihnen Kosten in Höhe von bis zu 125 € je Schüler und Jahr er- stattet. Dementsprechend wird sich das Volumen der einzelnen Stellen nach der Zahl der Schülerinnen und Schüler und der Eingruppierung der jeweiligen Stelleninhaber richten. 3. In welchem Maße profitieren hiervon deutsche Schulen und Schulen der däni- schen Minderheit? Antwort: Schulen in freier Trägerschaft werden nach demselben Verteilungsschlüssel berück- sichtigt, wie er für die Schulische Assistenz insgesamt gilt. Das bedeutet, dass die 3 Zahl der Schülerinnen und Schüler in der Grundschule maßgeblich ist. Pro Kopf wird dabei ein Betrag von 125 € angesetzt. 4. Wie erfolgt die Gegenfinanzierung? In welchem Maße sind deutsche Schulen und Schulen der dänischen Minderheit hieran beteiligt? Antwort: Die Mittel für die Schulische Assistenz an Grundschulen sind im Rahmen des Res- sortbudgets berücksichtigt und werden im Haushalt veranschlagt. Einer „Gegenfinan- zierung“ bedarf es nicht. 5. Welche Kosten werden von den Schulträgern getragen? Welche Kosten über- nimmt das Land? Antwort: Das Land erstattet den Schulträgern die Personalkosten für die Schulischen Assis- tenzkräfte. Darüber hinaus können grundsätzlich bis zu 5% der Mittel für Verwal- tungs- und ggf. für Sachaufwendungen in Anspruch genommen werden, in 2015 bis zu 10%, um in der Anfangsphase die zusätzlichen Kosten auszugleichen, die insbe- sondere für die Personalauswahl entstehen. Das Fortbildungsangebot des IQSH wird sowohl für die Schulischen Assistenzkräfte als auch für deren Anstellungsträger un- entgeltlich vorgehalten werden.