SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3105 18. Wahlperiode 2015-06-25 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Aktueller Stand der Maßnahmen zur Verstetigung des Pilotprojektes Katzenkastration Vorbemerkung Am 23. Februar 2015 teilte das MELUR mit, dass der Fonds des Pilotprojektes gegen Katzenelend wegen hoher Nachfrage vorzeitig ausgeschöpft sei und man hoffe, durch weitere Spenden die Herbstaktion 2015 durchführen zu können. In der Sitzung des Umwelt- und Agrarausschusses am 25. März 2015 führte der Minister aus, dass man auf der Suche nach einer dauerhaften Absicherung des Projektes sei. 1. Wie ist der aktuelle Stand zu Bemühungen des MELUR, das Projekt langfristig abzusichern? Das Pilotprojekt gegen Katzenelend wird vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, Tierschutzverbänden, der Tierärztekammer und dem Landesjagdverband durchgeführt. Dazu wurde im Oktober 2014 eine Vereinbarung geschlossen, die im Januar 2015 ergänzt wurde. Auf Basis dieser Vereinbarungen soll das Pilotprojekt zum 30. November 2015 evaluiert werden . Diese Evaluation wird Grundlage für die Entscheidung zum weiteren Vorgehen sein. Drucksache 18/3105 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Ist inzwischen, wie vom Minister angesprochen, eine Entscheidung zur Finanzierung der Herbstaktion über „Bingo“ Mittel erfolgt? Wenn ja in welcher Höhe ? Der Deutsche Tierschutzbund hatte Anfang 2015 einen Förderantrag zur „Kastration von 4.400 Katzen in Schleswig-Holstein gegen das elend“ an Bingo! Projektförderung gerichtet, der am 12. März 2015 mit 89.500 Euro bewilligt wurde. Ein Teil der Mittel wurde für die Frühjahrsaktion 2015 bereits verbraucht. 50.000 Euro stehen für die Herbstaktion 2015 noch zur Verfügung . 3. In der gleichen Sitzung des Umwelt – und Agrarausschusses wurde das Landesprogramm Ländlicher Raum SH 2014-2020 vorgestellt. Auf die Frage, ob die Katzenkastration unter dem Bereich Tierschutz des ELER Programms verstetigt werden könne, gab es keine abschließende Antwort. Ist die Prüfung der inzwischen bewilligten Mittel in Höhe von insgesamt 420 Millionen für SH erfolgt? Ja, siehe Antwort zu Frage 4. 4. Plant die Landesregierung, die langfristige Verstetigung des Projektes Katzenkastration aus den ELER Mitteln, Bereich Tierschutz, zu finanzieren? Nein. a) Wenn ja, in welcher Höhe? Entfällt. b) Wenn nein, warum nicht? Eine Verstetigung des Projektes gegen Katzenelend aus den ELER Mitteln, Bereich Tierschutz, ist nicht möglich. Der Anwendungsbereich der in der ELER -Verordnung vorgesehenen Tierschutzmaßnahme ist auf die Nutztierhaltung landwirtschaftlicher Betriebe beschränkt. Im Rahmen dieser Maßnahme können Zahlungen an Landwirte gewährt werden, sofern sie sich freiwillig zu Tierschutzmaßnahmen verpflichten, die über die einschlägigen obligatorischen Grundanforderungen der Nutztierhaltung hinausgehen. Die mit der freiwilligen Verpflichtung einhergehenden Mehrkosten sowie eventuelle Einkommensverluste des Landwirtes können aus ELER-Mitteln kompensiert werden. Die Finanzierung von Katzenkastrationen ist aufgrund dieser inhaltlichen Beschränkungen nicht möglich. 5. Ist die Landesregierung bereit, für den Haushalt 2016 erneut Mittel zur Katzenkastration einzuplanen? Freilebende Katzenpopulationen und das damit einhergehende Elend dieser Tiere sowie die Auswirkungen auf Wildvögel und andere Kleintiere sind vom 3 Grundsatz her Probleme, die auf kommunaler Ebene zu lösen sind. Dass bei diesem Thema mit einem landesweit einheitlichen Vorgehen verschiedener Akteure viele Menschen erreicht werden können, hat das Pilotprojekt gegen Katzenelend sowohl im Herbst 2014 wie auch im Frühjahr 2015 bereits gezeigt . Es wurden 5.671 Katzen kastriert. Daher wird im Rahmen der Haushaltsanmeldung geprüft, ob auch für 2016 erneut Mittel in den Haushalt eingestellt werden können.