SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3108 18. Wahlperiode 29.06.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Schulassistenten und Stellenabbaupfad 1. Wir wirkt sich die Einrichtung von Schulassistenten auf den Stellenabbaupfad der Landesregierung aus? Die Einrichtung von Schulassistenzstellen wirkt sich nicht auf die Einhaltung des Stellenabbaupfades der Landesregierung aus. Die beschlossenen Abbaupfade werden eingehalten. Daneben erfolgt die Schaffung von Schulassistenzstellen , die aus zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert werden (siehe auch Antwort zu Frage 3). Die finanziellen Effekte des Stellenabbaus werden erreicht. 2. Unter welchen Voraussetzungen hat der Stabilitätsrat der Einrichtung von neuen Stellen für Schulassistenten im Landeshaushalt zugestimmt? Der Stabilitätsrat hat keinen gesonderten Beschluss über die Einrichtung von Stellen für Schulassistenzen gefasst. In seiner 11. Sitzung am 3. Juni 2015 hat er den als Anlage beigefügten Beschluss zum Bericht des Landes (vgl. Um- Drucksache 18/3108 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 druck 18/ 4380) gefasst, der der Beschlussempfehlung des Evaluationsausschusses entspricht. Basis der Beschlussempfehlung waren der o.g. Bericht des Landes sowie Gespräche im und schriftliche Informationen an den Evaluationsausschuss. Hierbei wurde auch die Schaffung von bis zu 314 Schulassistenzstellen transparent dargestellt. 3. Wie erfolgt die dauerhafte Finanzierung der Schulassistenten, ab dem Zeitpunkt ab dem die Bafög-Mittel vollständig für zusätzliche Lehrerstellen eingesetzt werden? In den Jahren 2016 bis 2018 erhält das MSB in seinem Budget auf 13,2 Mio. Euro aufwachsende Finanzmittel (vgl. Vorbemerkung in Drs. 18/1001). Der Betrag wurde erstmals in der Finanzplanung 2013-2017 vorgesehen. Diese Mittel sowie die BAföG-Mittel stehen dauerhaft für Bildungsausgaben zur Verfügung . Ab dem Jahr 2018 erfolgt die Finanzierung der schulischen Assistenz ausschließlich aus den zuvor genannten 13,2 Mio. Euro. TOP 3 der 11. Sitzung des Stabilitätsrates am 3. Juni 2015 Der Stabilitätsrat nimmt den vom Land Schleswig-Holstein zum 30. April 2015 vorgelegten Sanierungsbericht zur Kenntnis. Er begrüßt, dass das Land die für das Jahr 2014 vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen im Wesentlichen umgesetzt hat. Die haushaltsmäßige Obergrenze der Nettokreditaufnahme wurde mit deutlichem Abstand eingehalten. Die Haushaltssituation Schleswig-Holsteins hat sich seit Beginn des Sanierungsprogramms entscheidend verbessert. Das Land hat die Grundlagen geschaffen, das Sanierungsverfahren im Jahr 2016 erfolgreich abzuschließen und ab dem Jahr 2020 die Schuldenbremse aus eigener Kraft einzuhalten. Dies setzt aber voraus, dass das bisher Erreichte nicht durch eine Lockerung des Konsolidierungskurses in Frage gestellt wird. Beschluss des Stabilitätsrates zum Sanierungsverfahren nach § 5 Stabilitätsratsgesetz Schleswig-Holstein