SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3134 18. Wahlperiode 2015-07-07 Kleine Anfrage der Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Auswahl und Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung 1. Nach welchem Konzept erfolgt die Errichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen i.S.v. § 44 AsylVfG im Land? 2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl geeigneter Standorte für Erstaufnahmeeinrichtungen i.S.v. § 44 AsylVfG? Bitte begründen. Antwort zu Fragen 1 und 2: Die Landesregierung verfolgt das Ziel, an Hochschulstandorten Erstaufnahmeeinrichtungen zu errichten. Diese sollen in Campusnähe bzw. direkt auf dem Campus entstehen, weil hier in besonderer Weise ein weltoffenes universitäres Umfeld vorgefunden wird, Hochschulangehörige gewonnen werden können, sich bei den ersten Integrationsmaßnahmen bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung einzubringen und weil hier die beste Möglichkeit für die Nachnutzung prioritär für studentisches Wohnen besteht. Daneben spielen weitere Fragen im Rahmen der Potenzialanalysen eine Rolle wie bauplanungsrechtliche Aspekte, die tatsächlichen Gegebenheiten der Liegenschaften und Erschließungsfragen. 3. Welches Kommunikationskonzept für die Zeit zwischen Standortauswahl und Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung hat die Landesregierung? Antwort: Nach der Grundsatzentscheidung für die drei festen Standorte und den Inte- Drucksache 18/3134 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 rimsstandort Eggebek ist mit den lokal Verantwortlichen (Städte, Kommune, Hochschulen) ein Kommunikationsplan verabredet worden. Ziel ist zum einen eine umfassende Information der Zivilgesellschaft vor Ort, zum anderen das Gewinnen von Unterstützern. An jeder der drei Städte Kiel, Lübeck und Flensburg gibt es unterschiedliche Kommunikationserfordernisse. Dies hängt mit der Unterschiedlichkeit der Standorte (z. B. nahe Wohnbebauung) und der lokalen Berichterstattung der Medien (z. B. Widerstand und Bürgerinitiative gegen die EAE-Bornkamp) zusammen . 4. Inwiefern und nach welchem Konzept bindet die Landesregierung die Bürgerinnen und Bürger in der Zeit zwischen Standortauswahl und Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung ein? Antwort: Primäres Ziel ist die Information über das Thema Erstaufnahme insgesamt. Was bedeutet Erstaufnahme, was geschieht in einer Erstaufnahmeeinrichtung ? Aber auch die Information über Sicherheit in und außerhalb der Einrichtung gehört zum Kommunikationstableau. In Kiel, Flensburg, Lübeck und Eggebek stellt das MIB sachkundige Vertreter für Informationsveranstaltungen (Einwohnerversammlungen, Information von Ortsbeiräten und Stadtteilforen (Flensburg) und öffentliche Informationsveranstaltungen (Lübeck)). Eine FAQ-Liste im Internet wird derzeit vorbereitet. Ziel aller Bemühungen ist es, durch umfassende Information den Menschen Unsicherheit und Ängste zu nehmen. 5. Gibt es gesetzliche Mindeststandards zu Art, Größe und Ausstattung von Erstaufnahmeeinrichtungen und zur sozialen Betreuung? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Es gibt keine bundes- oder landesgesetzlichen Vorgaben. Auch in der EUAufnahmerichtlinie , die bis zum 20.Juli 2015 in nationales Recht umzusetzen ist, werden keine Mindeststandards festgelegt. Sie legt lediglich fest, dass die besonderen Belange von Personengruppen, die als schutzbedürftig definiert wurden, berücksichtigt werden. Die Länder werden jedoch durch § 44 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) dazu verpflichtet, für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie die notwendige Zahl von Unterbringungsplätzen bereitzustellen. Gemäß § 5 Abs. 3 AsylVfG soll zudem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei jeder Aufnahmeeinrichtung mit mindestens 500 Unterbringungsplätzen eine Außenstelle errichten. Durch Erlass des Landes wurden Mindeststandards für die Unterbringung von Asylsuchenden in Schleswig-Holstein festgelegt. Für jeden Asylbewerber soll Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3134 3 eine Mindestfläche von 8 m² vorliegen. Für den persönlichen Gebrauch werden 6 m² und für Gemeinschaftsflächen 2 m² vorgesehen. 6. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um bei der Unterbringung von Asylsuchenden den unterschiedlichen Geschlechtern, Ethnien, Religionen und den unterschiedlichen Bedürfnissen der Asylsuchenden zu entsprechen? Sind die Erstaufnahmeeinrichtung im Land so gestaltet, dass alleinstehende Frauen mit Kindern separat untergebracht werden können? Antwort: In der Erstaufnahmeeinrichtung Neumünster und in Boostedt wird den Bedürfnissen alleinstehender Frauen mit oder ohne Kinder durch gesonderte Zimmer bzw. Zimmer in einem gesonderten Flur entsprochen. Im Übrigen wird bei der Zimmerzuweisung darauf geachtet, dass in einem Zimmer regelmäßig nur Asylsuchender gleicher Herkunft/Ethnie oder Sprache untergebracht sind. Bei der Belegung von Etagen/Fluren wird bewusst auf Separierung verzichtet, um Gruppenbildungen vorzubeugen und für interkulturelles Leben zwischen Asylsuchenden unterschiedlichster Staaten zu werben. 7. Prüft die Landesregierung vor Auswahl eines Standortes für eine Erstaufnahmeeinrichtungen i.S.v. § 44 AsylVfG auch die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Ja. 8. Wie steht die Landesregierung zur Forderung einer auf mehrere Standorte verteilten Erstaufnahmeeinrichtung und wie schätzt sie die Kosten selbiger im Vergleich zu einer zentralen Erstaufnahmeeinrichtung ein? Antwort: Die Verteilung einer Erstaufnahmeeinrichtung auf mehrere Standorte innerhalb einer Stadt würde aus Sicht der Landesregierung eine erheblich höhere Belastung für die Flüchtlinge, eine geringere Qualität der Angebote und damit schlechtere Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration bei gleichzeitig deutlich höheren Kosten bedeuten. Deshalb verfolgt die Landesregierung diesen Ansatz nicht.