SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3135 18. Wahlperiode 2015-07-07 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Städtebauliche Sondervermögen 1. In welche Höhe sind nach Kenntnis der Landesregierung in den Kommunen Finanzmittel im Rahmen von städtebaulichen Sondervermögen im Sinne der Städtebauförderrichtlinie gebunden und wie hat sich dies in den letzten fünf Jahren entwickelt? Antwort: Die Frage wird dahingehend beantwortet, dass Auskunft über die Stände der Sonderkonten der Städtebauförderungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein gegeben wird. In welcher Höhe in den Kommunen dabei bereits Finanzmittel durch vertragliche Vereinbarungen zu Liefer- und Dienstleistungen im Rahmen von städtebaulichen Sondervermögen gebunden sind, wird nicht berücksichtigt , da der Landesregierung hierüber keine Informationen vorliegen. Da die geförderten Gemeinden der Investitionsbank Schleswig-Holstein jeweils nur zum 30.06. den Stand und Verlauf des jeweiligen städtebaulichen Sonderkontos zum 31.12. des Vorjahres vorzulegen haben, liegen der Landesregierung die erbetenen Zahlen für die Jahre 2015 und 2014 noch nicht vor. Drucksache 18/3135 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die für das Jahr 2013 von den Gemeinden vorgelegten Unterlagen sind noch nicht vollständig geprüft, sodass auch für dieses Jahr keine Auskunft gegeben werden kann. Die Höhe der Kontostände der Sondervermögen der derzeit laufenden Städtebauförderungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein betrug zum 31.12.2012 rd. 84.255.000,00 € und zum 31.12.2011 rd. 71.176.300,00 €. Hinzu kommen die Kontostände einiger beendeter, jedoch noch nicht abschließend geprüfter Gesamtmaßnahmen mit rd. 6.875.800,00 €. Von diesem Gesamtbetrag gaben die Kommunen vorzeitig rd. 4.308.000,00 € (3/3 Bund/Land/Gemeinde) zurück . 2. In welche Höhe sind nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2013, 2014 und aktuell in diesem Jahr den städtebaulichen Sondervermögen Verzugszinsen zugeflossen? Antwort: Die Höhe der durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein beschiedenen Verzugszinsen beträgt für das Jahr 2013 129.671,19 €, für das Jahr 2014 34.415,61 € und für das Jahr 2015 bis einschließlich Monat 06.2015 57.160,37 €. In Höhe von zusammen 5.427,66 € war die Erstattung an das städtebauliche Sondervermögen nicht zulässig oder von den Gemeinden nicht gewollt. Dieser Gesamtbetrag wurde in den Jahren 2013 (155,23 €), in 2014 (5.059,44 €) und für das Jahr 2015 bis einschließlich Monat 06.2015 (257,99 €) an das Land erstattet. Die verbleibenden Verzugszinsen des Jahres 2013 gingen den städtebaulichen Sondervermögen zu. Ob die übrigen beschiedenen Verzugszinsen den städtebaulichen Sondervermögen in voller Höhe zugeflossen sind, wird durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein grundsätzlich erst im Zuge der Prüfung der Sonderkonten festgestellt. Die Darstellung der Sonderkonten zum Stand 31.12.2014 liegt der Investitionsbank SchleswigHolstein noch nicht vor. Gleiches gilt für die Darstellung der Sonderkonten für das Jahr 2015. 3. In welche Höhe wurden nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2013, 2014 und aktuell in 2015 Mittel aus der Städtebauförderung aufgrund der Verwendung für nicht zuwendungsfähige Ausgaben von den Kommunen an das Land bzw. an das städtebauliche Sondervermögen erstattet? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3135 3 Antwort: Die angeforderten Angaben werden nicht regelmäßig statistisch erfasst. Deshalb hat die Investitionsbank Schleswig-Holstein die Daten in einer Vielzahl von Einzelerhebungen zur Beantwortung der Kleinen Anfrage erfasst. Vor diesem Hintergrund sind die vorgelegten Daten ggf. nicht ganz vollständig. Die Höhe der durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein im Rahmen der Abrechnung von Städtebauförderungsmaßnahmen aufgrund der Verwendung für nicht zuwendungsfähige Ausgaben widerrufenen und in der Folge an das Land erstatteten Zuwendungen (Bundesfinanzhilfen und Landesmittel) beträgt für das Jahr 2013 29.425,66 €, für das Jahr 2014 66.880,21 € und für das Jahr 2015 bis einschließlich Monat 06.2015 130.875,68 €. Die Höhe der durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein im Rahmen der Prüfung der Abrechnung der Städtebauförderungsmaßnahmen aufgrund der Verwendung für nicht zuwendungsfähige Ausgaben als Erstattungsbeträge festgestellten und in der Folge an das jeweilige städtebauliche Sondervermögen zu erstattenden Städtebauförderungsmittel (Bundesfinanzhilfen, Landesmittel und gemeindliche Eigenmittel) beträgt für das Jahr 2013 rd. 372.100,00 €, für das Jahr 2014 rd. 1.436.800,00 € und für das Jahr 2015 bis einschließlich Monat 06.2015 rd. 529.100,00 €. Aufgrund des bereits in den Antworten zu den Fragen 1. und 2. dargelegten Abrechnungsverfahrens kann derzeit noch nicht bestätigt werden, dass die beschiedenen Erstattungsbeträge tatsächlich in voller Höhe an das jeweilige städtebauliche Sondervermögen erstattet wurden.