SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3139 18. Wahlperiode 2015-07-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume 380 kV über dem Waldkindergarten in Henstedt-Ulzburg Vorbemerkung des Fragestellers: Die Norderstedter Zeitung berichtet am 17. Juni 2015, dass die neue 380 kV – Leitung (Ostküstentrasse) zukünftig über dem Waldkindergarten in Henstedt-Ulzburg verlaufen soll, der dort seit mehr als einem Jahrzehnt besteht und der über 60 Kindern Platz bietet. 1. Trifft es zu, dass die Planung für die neue 380 kV – Leitung diese Trasse vorsieht ? Ein konkreter Verlauf der Trasse steht noch nicht fest. Es trifft jedoch zu, dass in der Gesamtabwägung von rund 15 Planungskorridoren durch die Vorhabenträgerin TenneT TSO GmbH ein Vorzugskorridor von rund 500 m Breite ermittelt wurde, von dem auch das Gemeindegebiet Henstedt-Ulzburg, in dem sich der Waldkindergarten befindet, betroffen ist. Derzeit ermittelt die Vorhabenträgerin TenneT TSO GmbH in dem 500 m breiten Vorzugskorridor einen möglichen Verlauf der konkreten Trasse, der dann Eingang finden wird in einen Antrag auf Planfeststellung im 3. Quartal 2016. 2. Welchen seitlichen Abstand zu einer Kindereinrichtung dieser Größenordnung hält die Landesregierung zum Schutze der Gesundheit der Kinder für erforderlich ? Drucksache 18/3139 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die Landesregierung hat im Zuge der Netzausbauplanungen in SchleswigHolstein mit dem Vorhabenträger TenneT eine weitestgehende Umgehung von Siedlungsbereichen – insbesondere Wohngebäuden – vereinbart, mit dem Ziel, bei der Herstellung und dem Betrieb von ortsfesten Anlagen zur Energieversorgung die Expositionen durch elektrische und magnetische Felder im Rahmen der rechtlichen, technischen und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten zu minimieren. Die Landesregierung unterstützt daher den Vorhabenträger TenneT vor dem Beginn der formellen Antragsstellung mit der betroffenen Gemeinde eine Lösung für den weitmöglichsten Abstand der Leitung zu den Spielflächen des Waldkindergartens zu finden. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch elektrische und magnetische Felder wird durch die im Jahr 2013 novellierte 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) geregelt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für ein solches Leitungsbauvorhaben hat der Vorhabenträger die Einhaltung der Grenzwerte und Vorsorgeanforderungen der 26. BImSchV gegenüber der Planfeststellungsbehörde nachzuweisen. Wenn die Grenzwerte eingehalten werden, sind schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu befürchten. Darüber hinaus ist die Landesregierung bestrebt, die Trasse zu finden, die die größtmögliche Akzeptanz findet und den Eingriff für Mensch und Natur so gering wie möglich macht. 3. Warum und durch wen wurde der Waldkindergarten nicht in die Planungen zur Ostküstentrasse einbezogen? Die Lage des Waldkindergartens ist der Vorhabenträgerin TenneT TSO GmbH bekannt und wurde und wird im Planungsprozess berücksichtigt. 4. Wie will die Landesregierung gewährleisten, dass der Waldkindergarten in gleicher Größe an gleichem Ort und mit mindestens dem gleichen Angebot bestehen bleiben kann? Nicht die Landesregierung, sondern die TenneT TSO GmbH ist Vorhabenträgerin des Netzausbaus auf der Höchstspannungsebene und verantwortlich für Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen. Die Landesregierung hat sich und wird sich weiter durch Gespräche vor Ort dafür einsetzen, dass zwischen der Vorhabenträgerin und dem Träger des Waldkindergartens eine einvernehmliche Lösung gefunden wird.