SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3146 18. Wahlperiode 2015-07-14 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Haltung der Landesregierung zu den Beschlüssen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2015 zur Asyl und Flüchtlingspolitik – Teil 2 Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden gemeinsamen Beschluss1: 1. Die Bundesländer haben sich verpflichtet, 16 zusätzliche Stellen für die länderübergreifende Gutachtenstelle bei der ZAB zu schaffen und zu finanzieren. Welcher Haushaltstitel wird hierfür in welcher Höhe in Anspruch genommen? Antwort: Der für die sechzehn zusätzlichen Stellen auf Schleswig-Holstein entfallende Anteil, der in konkreter Höhe noch nicht bekannt ist, ist aus dem Titel 0710 - 632 51 (MG 05) „Anteil des Landes an den Kosten der Ständigen Konferenz der Kultusminister und ihrer Einrichtungen“ zu leisten. Eine Erhöhung des bisherigen Ansatzes ist mit der Nachschiebeliste zum Haushaltsentwurf 2016 zu prüfen. 2. In Schleswig-Holstein soll die Gesundheitskarte eingeführt werden. Hat die Landesregierung vor, der Vereinbarung vom 18.6. zu folgen, wonach die Leistungen sich wie bisher im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes bewegen sollen ? 1 Link zum Beschlussprotokoll der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. Juni 2015: http://www.frsh.de/uploads/media/Protokoll_Asyl-Gipfel_20150618.pdf Drucksache 18/3146 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Ja. Beim Asylbewerberleistungsgesetz handelt es sich um ein Bundesgesetz, das die Länder zwar in Eigenregie ausführen, gleichwohl bei der Durchführung an den Gesetzesrahmen gebunden sind. Daher wird die Landesregierung der geltenden Rechtslage für die Gewährung von Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt folgen. a) Ist die Landesregierung bereit, darüber hinausgehend illegal in SchleswigHolstein lebende Menschen mit einer anonymisierten Gesundheitskarte auszustatten ? Antwort: Nein. b) Wenn Nein, warum nicht? Antwort: Eine Abweichung von den Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes ist nach der aktuellen Rechtslage nicht zulässig. 3. Ist die Landesregierung an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Neustrukturierung der Asylbewerber- und Flüchtlingsaufnahme“ auf der Ebene des Chefs der Staatskanzlei beteiligt? Antwort: Ja. 4. Welche Initiativen wird die Landesregierung ergreifen, um die Aufnahme der Länder Montenegro und Albanien sowie Kosovo als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von § 29a des Asylverfahrensgesetzes eingestuft werden, zu verhindern? Antwort: Am 24. Februar 2015 hat der Freistaat Bayern einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, mit dem Albanien, Kosovo und Montenegro in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten nach § 29a des Asylverfahrensgesetzes -AsylVfG- (Anlage II zum AsylVfG) aufgenommen werden sollten. In der Beratung des Gesetzentwurfes im Innenausschuss des Bundesrates am 12. März 2015 hat Schleswig-Holstein mit Ablehnung votiert. In seiner Sitzung am 27. März 2015 hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nicht einzubringen. 5. Warum hat die Landesregierung zugestimmt, auf EU Ebene das Dublin-System mit dem Ziel einer fairen Lastenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten weiter zu entwickeln und einen besseren Schutz der EU-Außengrenzen anzustreben, ob- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3146 3 wohl der Landtag Schleswig-Holstein Drucksache 18/2970 (neu)2 Für „Mehr Flüchtlingsschutz in Europa und für die Abschaffung der Dublin-Verordnung “ gestimmt hat? Antwort: Der Landtag hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2015 in diesem Zusammenhang folgende Formulierung beschlossen: „Er bittet die Landesregierung deshalb, auf EU-Ebene schnellstmöglich darauf hinzuwirken, dass insbesondere … die Dublin-Verordnung abgeschafft und stattdessen ein europaweit solidarisches System der Verteilung der Flüchtlinge auf die einzelnen Mitgliedstaaten eingerichtet wird; …“ Der Einsatz für die Abschaffung des Dublin-Systems ist danach abhängig von der Schaffung eines solidarischen eu-weiten Systems zur gleichmäßigen Aufgabenverteilung . Hiervon ist die Europäische Union gegenwärtig noch weit entfernt. 6. Warum hat die Landesregierung die Protokollerklärung des Freistaates Thüringen „Thüringen tritt für ein substantielles, humanes Recht auf Asyl ein, das der Notlage der betroffenen Menschen tatsächlich Rechnung trägt. Jeglichen Bemühungen zu einer Verschärfung des Asylrechts oder einer Einschränkung des Rechtsschutzes wird aus grundsätzlichen Erwägungen entgegengetreten…. Wir brauchen an den Außengrenzen der EU einen humanen Umgang mit Flüchtlingen . Eine Abschottung wie wir sie teilweise erleben ist unmenschlich und nicht zu akzeptieren. Da Menschen nicht ohne Grund ihre Heimat verlassen, ist es vor allem notwendig, die Fluchtursachen in den Heimatländern zu bekämpfen“, nicht mit unterzeichnet? Antwort: Aus Sicht der Landesregierung stellt der Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 18. Juni 2015 einschließlich der von Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg gemeinsam abgegebenen Protokollerklärung die Position der Landesregierung umfassend dar. 2 http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2900/drucksache-18-2970.pdf