SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3177 18. Wahlperiode 2015-07-16 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Eingriffsmaßnahmen bei dem G7-Außenministertreffen in Lübeck 1. Wurde in Lübeck vor oder während des G7-Außenministertreffens von einem gefährlichen oder gefährdeten Ort im Sinne des Landesverwaltungsgesetzes ausgegangen? a) Wenn ja, in welchem Zeitraum und örtlichen Bereich genau erfolgte dies? Antwort: Ja, am Freitag, 10.04.2015, wurde nach dem Fund mehrerer Steindepots im Bereich der Innenstadt für die Altstadtinsel ein gefährlicher Ort nach § 181 (1), 1 LVwG durch die Polizeidirektion Lübeck angeordnet. Vorausgegangen war zudem ein Fund einer unkonventionellen Spreng- oder Brandvorrichtung im Bereich des Hansemuseums. b) Wurden Zeitraum und Gebiet der Öffentlichkeit bekanntgegeben und, wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Gebiete um Objekte, für die polizeiliche Schutzmaßnahmen im Sinne des § 181 (1), 3 LVwG angeordnet waren, wurden in der Pressekonferenz am 09.04.2015 publiziert. Drucksache 18/3177 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 c) Wie viele Personen wurden aufgrund der Annahme eines gefährlichen Orts angehalten, wie viele einer Identitätsfeststellung und/oder einer Durchsuchung unterzogen? Antwort: Die Frage kann nicht beantwortet werden, da keine Datenverarbeitung erfolgte , wenn keine weiteren Anhaltspunkte für das Fertigen einer Anhaltemeldung vorlagen. d) In wie vielen Fällen waren Identitätsfeststellungen oder Durchsuchungen im Sinne des Auffindens oder Abwendens einer Gefahr erfolgreich? In wie vielen dieser Fälle erfolgte die Maßnahme ohne Gefahrenverdacht? Antwort: Eine Statistik zu Maßnahmen der Identitätsfeststellungen oder Durchsuchungen wurde nicht geführt. 2. Wurden während des G7-Außenministertreffens polizeiliche Kontrollstellen eingerichtet? a) Wenn ja, wird um Darstellung der Orte der Kontrollstellen auf einer Karte nebst dem zeitlichen Umfang ihrer Einrichtung sowie der Rechtsgrundlage gebeten. Antwort: Es wurden keine Kontrollstellen im Sinne der §§ 111 StPO, 181 (1) 4. LVwG eingerichtet. b) Wie viele Personen wurden an diesen Kontrollstellen jeweils (nach Ort und Zeitraum der Einrichtung) kontrolliert? Antwort: Entfällt. c) In wie vielen Fällen war die Kontrolle im Sinne des Auffindens einer Gefahr oder deren Abwendung erfolgreich? In wie vielen dieser Fälle erfolgte die Maßnahme ohne Gefahrenverdacht? Antwort: Entfällt. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3177 3 d) Ist es an einer so eingerichteten Kontrollstelle nach Auffassung der Landesregierung zulässig, herannahende Personen einzukesseln und sie so davon abzuhalten, von dem Passieren der Kontrollstelle abzusehen und umzukehren? Antwort: Die Landesregierung hat keinen Anlass, sich zu einer abstrakten Rechtsfrage zu äußern. Denn einer Meinungsbildung bedurfte es schon mangels Einrichtung von Kontrollstellen nicht. 3. Wie wurden die Polizeikräfte aus anderen Bundesländern und des Bundes hinsichtlich der hiesigen Rechtslage geschult? Es wird darum gebeten anzugeben, ob und welchem Umfang konkrete Schulungsveranstaltungen durchgeführt, Informationsmaterial mit welchem Umfang und Inhalt verteilt wurde und wann dies jeweils erfolgt ist. Antwort: Durch die Landespolizei erfolgte keine gesonderte Schulung von Polizeikräften aus anderen Bundesländern und des Bundes, weil das anzuwendende Versammlungsrecht dort geläufig war. Der Einsatzbefehl, insbesondere die Ziffern 1.6 (Versammlungsrecht) sowie 6.15 (geltendes Landesverwaltungsrecht), gab für Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern bindende Hinweise. Dies wurde in der abschließenden Einsatzbesprechung am 09.04.2015 herausgestellt. 4. Sind in der Woche des G7-Außenministertreffens in Lübeck auf Veranlassung von Bundes- oder Landesbehörden Funkzellenabfragen erfolgt oder IMSICatcher eingesetzt worden? Antwort: Nein.