SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3196 18. Wahlperiode 2015-07-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Antimuslimische Straftaten in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Landesregierung: Der Begriff „Anschlag“ wird im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) der Landespolizei (@rtus) nicht genutzt. Für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage wurden im VBS @rtus alle Straftaten ausgewertet, die sich direkt gegen ein entsprechendes Objekt und/oder deren Besucher richteten. Auswertbare Daten stehen erst seit 2012 zur Verfügung, da zu diesem Zeitpunkt Anpassungen im VBS @rtus eingeführt wurden, die eine Auswertung mit der „Örtlichkeit“ Moschee zulassen. 1. Wie viele Anschläge auf Moscheen in Schleswig-Holstein gab es seit dem Jahr 2001? Antwort: 6 Fälle seit 2012. Drucksache 18/3196 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2. Wo, wann und gegen welche Moscheen haben sich diese im Einzelnen gerichtet? Antwort: a) Lübeck, 2012, Katharinenstr. 37 b) Lübeck, 2013, Kaninchenborn 4a c) Lübeck, 2013, Braunstr. 11 d) Mölln, 2014, Hauptstr. 101 e) Neumünster, 2014, Christianstr. 50 f) Neumünster, 2015, Christianstr. 22 3. Kamen bei den Anschlägen Personen zu Schaden (bitte jeweiligen Anschlägen zuordnen)? Antwort: Nein. 4. Welcher Art waren die Beschädigungen im Einzelnen (bitte jeweils Schadensart und -höhe angeben)? Antwort: Nur in einem Fall, d) Fensterscheibe, circa 100 €. 5. Bei wie vielen dieser Anschläge konnten Tatverdächtige ermittelt werden? Antwort: In 3 Fällen (b, e und f). 6. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Täterinnen und Täter derartiger Schändungen einer politisch motivierten Szene zugeordnet werden können? Wenn ja, welcher (bitte jeweiligen Anschlägen zuordnen)? Antwort: Nein. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3196 7. In wie vielen Fällen kann die Landesregierung eine politische Motivation derartiger Vorfälle ausschließen (bitte jeweiligen Anschlägen zuordnen)? Antwort: In 2 Fällen (e und f). 8. Werden antimuslimisch motivierte Straf- und Gewalttaten gegen muslimische Einrichtungen von Landesbehörden zentral erfasst? Wenn ja, seit wann, durch welche Behörden, unter welcher Begrifflichkeit und in welchen Dateien? Wenn nein, inwieweit sieht die Landesregierung eine Notwendigkeit zur zentralen Erfassung solcher antimuslimisch motivierten Straftaten? Antwort: Politisch motivierte Kriminalität wird bundeseinheitlich nach den hierzu geltenden Richtlinien erfasst. Explizit antimuslimisch motivierte Straf- und Gewalttaten werden gemäß dem Definitionssystem zur politisch motivierten Kriminalität im VBS @rtus nicht erfasst. 9. Welche Programme bzw. Maßnahmen gegen Islamfeindlichkeit werden durch die Landesregierung umgesetzt oder sind von ihr geplant? Antwort: Einer Islamfeindlichkeit in Schleswig-Holstein wird als einer Form der Ausprägung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit durch verschiedene Maßnahmen entgegengetreten: Seit 2013 wird das Landesprogramm zur Demokratieförderung und gegen Rechtsextremismus mit Anbindung beim Rat für Kriminalitätsverhütung betrieben und beinhaltet neben dem Vorhalten einer Beratungsstruktur für Betroffene und der Durchführung demokratiepädagogischer Maßnahmen auch das Fördern von Initiativen und Projekten der Zivilgesellschaft, die sich regional gegen entsprechende Phänomene engagieren. In diesem Zusammenhang wird über das durch die Landeskoordinatorin gegen Rechtsextremismus geleitete Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus die Vernetzung der staatlichen und nichtstaatlichen Akteure gefördert, um sich über erfolgreiche Einzelprojekte und dem Identifizieren weiterer Handlungsansätze auszutauschen. Seit dem 01. April 2015 befindet sich das Landesprogramm gegen religiös Drucksache 18/3196 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode motivierten Extremismus, PROvention, durch seinen Träger, die Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V., ebenfalls mit Anbindung an den Rat für Kriminalitätsverhütung, in Umsetzung. Auch in diesem Programm kommt der Demokratiepädagogik mit Vermittlung der gesellschaftlichen Pluralität und Stärkung demokratischer Kompetenzen auch im Hinblick auf die Akzeptanz der verschiedenen religiösen Ansichten eine herausragende Bedeutung zu. Es wird in Abstimmung mit dem Institut für Qualitätssicherung an Schulen schwerpunktorientiert umgesetzt.