SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3199 18. Wahlperiode 15-07-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Günther (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Landesstraße L 46 zwischen Eckholz und Kreuzung Richtung Gettorf /Tüttendorf 1. Wie stuft die Landesregierung den Zustand der L 46 im oben angegebenen Teilstück derzeit ein und welche Schwellenwerte ergeben sich für dieses Teilstück ? Antwort: Auf der gesamten Strecke der Landesstraße (L) 46 liegt eine Überschreitung des Schwellenwertes (Zustandsnote 4,5) vor. 2. Hat die Landesregierung eine Überprüfung baulicher oder verkehrsbeschränkender Maßnahmen durchgeführt, die sich aus diesen Schwellenwerten ergeben ? Falls ja, zu welchen Maßnahmen ist die Landesregierung gekommen? Falls nein, wann ist gegebenenfalls eine Überprüfung geplant und weshalb ist diese nicht erfolgt? 3. Gibt es in diesem Teilstück bereits Verkehrsbeschränkungen aufgrund von Straßenschäden und gegebenenfalls wo? Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 zusammen beantwortet: Nicht nur der angesprochene Landesstraßenabschnitt, sondern das gesamte Landesstraßennetz wird unabhängig von den Zustandswerten ständig durch den Straßenbetriebsdienst des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Drucksache 18/3199 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Schleswig-Holstein (LBV-SH) beobachtet. Bei auftretenden Verkehrsgefährdungen werden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht entsprechende Maßnahmen ergriffen. Demzufolge wurde der gesamte Teilabschnitt der L 46 zwischen Eckholz und Tüttendorf mit dem Verkehrszeichen „Gefahrstelle“ und den Zusatzzeichen „Straßenschäden“ sowie „schlechter Fahrbahnrand“ beschildert. 4. Sind in dem genannten Teilstück seit Jahresbeginn Erhaltungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden, und wenn aus welchen Gründen? Antwort: Zur Wahrung der Verkehrssicherheit wurden und werden im Rahmen der baulichen Unterhaltung im Jahresverlauf folgende Arbeiten durchgeführt:  die Randmarkierung wurde neu aufgebracht,  ausgefahrene Bankette werden regelmäßig aufgefüllt,  verkehrsgefährdende Schlaglöcher werden regelmäßig ausgebessert. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit hinsichtlich einer Sanierung des Teilstückes und wann ist eine Sanierung geplant? Antwort: Eine Sanierung des betreffenden Teilstückes der L 46 ist aufgrund des Zustandes erforderlich, aber vor dem Hintergrund der zwingend notwendigen Prioritätensetzungen zum Erhalt des Landesstraßennetzes in absehbarer Zeit nicht darstellbar. Laut Straßenzustandsbericht gehört das Teilstück zur Kategorie 2 „Landesstraßen in der Fläche“. Für diese Kategorie ist als Maßnahme zur Vermeidung von Vollsperrungen eine vorsorgende Gewichtsbeschränkung vorgesehen. 6. In wie vielen Jahren wird nach der Prognose der Landesregierung im Falle einer nicht erfolgenden Sanierung diese Maßnahme zu ergreifen sein? Antwort: Derartige Prognosemodelle existieren nicht. Die Entwicklung ist stark abhängig von den zukünftigen Wintereinflüssen und der Beanspruchung durch den landwirtschaftlichen Schwerverkehr. 7. Welche Ausweichstrecken sieht die Landesregierung für den derzeit dort verlaufenden ÖPNV/ Schulbusverkehr für den Fall einer Gewichtsbeschränkung in diesem Teilstück vor? Antwort: Die Bedeutung der Strecke im ÖPNV ist eher gering, zumal im besagten Abschnitt der L 46 nur eine Teilstrecke genutzt wird. Die Anbindung von Großkönigsförde , Schinkel und Landwehr an den Schulstandort Gettorf kann alternativ über die Kreisstraße (K) 92 (Großkönigsförde – Revensdorf) oder über die K 90 (Neuwittenbek) und die B 76 erfolgen. 3 8. Welche Ausweichstrecken sieht die Landesregierung für den in diesem Teilstück verlaufenden landwirtschaftlichen Verkehr (Zufahrt zur Biogasanlage) vor? Antwort: Die Anbindung der Biogasanlage stellt eine Sondernutzung dar. Im Bedarfsfall kann sie auch zwischen Tüttendorf und Gettorf an die L 46 angebunden werden .