SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3203 18. Wahlperiode Stand: 21.07.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Datenbank für Beschwerden aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen Vorbemerkung der Fragestellerin: In den Lübecker Nachrichten vom 07.07.2015 wird von dem Aufbau einer großen Datenbank durch die Heimaufsicht gesprochen, in der alle Beschwerden aus Heimen des Landes aufgenommen werden sollen. 1. Seit wann wird die Datenbank aufgebaut? Antwort: Die in den Lübecker Nachrichten erwähnte Datenbank ist das Heimverzeichnis, das seit dem 24.10.2011 in seiner jetzigen Form existiert. Davor gab es für den gleichen Zweck bereits eine Datenbank auf Basis von Access, die bis ins Jahr 1999 zurück datiert. Im März 2015 wurde das Heimverzeichnis um ein Eingabefeld für besondere Vorkommnisse ergänzt. 2. Was war der Anlass, die Datenbank einzurichten? Antwort: Anlass für die Einrichtung des neuen Heimverzeichnisses war das Erfordernis arbeitszeitsparender Möglichkeiten von Datenerfassung, –abfrage und Drucksache 18/3203 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 –verarbeitung (z. B. automatisierte Formularerstellung), dem die Datenbank von 1999 aufgrund der eingeschränkten technischen Möglichkeiten nicht gerecht werden konnte. S. auch Antwort zu Frage 3. 3. Welche Daten sollen erhoben werden? Antwort: Im Heimverzeichnis werden Angaben zu den Einrichtungsträgern und zu den Einrichtungen erfasst. Dies umfasst Namen, Anschriften, Ansprechpartner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, genehmigte Platzzahlen, Belegungen gemäß Stichtagsmeldung , Ereignisse und seit März 2015 auch besondere Vorkommnisse. Anlass für die Aufnahme besonderer Vorkommnisse war der Wunsch nach einer verbesserten Dokumentation der Beschwerdearbeit der Heimaufsicht. 4. Welche Zielsetzung hat die Datenbank? Antwort: S. Antwort zu Frage 2. 5. Durch wen wird die Datenbank aufgebaut und wie viel Personal steht für die Pflege der Datenbank zur Verfügung? Antwort: Die Datenbank wurde durch einen Mitarbeiter des IT-Referats programmiert, der auch ggf. erforderliche Änderungen und Aktualisierungen vornimmt. 6. Wer hat die Entscheidung getroffen, die Datenbank einzurichten und welcher Prozess ist dem vorangegangen? Antwort: Die Entscheidung, eine neue Datenbank zu erstellen, wurde im Juni 2010 gemeinsam von der Allgemeinen und der Fachabteilung getroffen. 7. Seit wann ist Ministerin Alheit und seit wann ist Staatssekretärin Langner über diese Datenbank informiert? Antwort: Ministerin Alheit und Staatssekretärin Langner haben spätestens im Zuge der Friesenhof-Vorgänge von der Existenz der Datenbank Kenntnis erlangt. 8. In welcher Sitzung des Sozialausschusses wurde zu der Datenbank berichtet? Antwort: Das Heimverzeichnis besteht, wie in Frage 1 dargestellt, seit 1999 bzw. 2011. Ob und ggf. wann im Sozialausschuss zum Heimverzeichnis berichtet wurde, lässt sich nicht beantworten.