SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3206 18. Wahlperiode 2015-07-24 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Illegale Tötung von Milchrind-Kälbern Vorbemerkung: Spiegel Online [1] berichtet am 25.04.2015 davon, dass männliche Milchrind-Kälber häufig frühzeitig getötet, bzw. unter Gesichtspunkten des Tierwohls unter völlig unzureichenden Bedingungen gehalten werden. Hintergrund sollen laut dem Bericht die geringen Preiserwartungen von unter 50 Euro je Kalb sein, die eine Aufzucht unrentabel machen. Bedingt durch den geringen Milchpreis lässt sich die Aufzucht zudem kaum mehr querfinanzieren . 1. Ist der Landesregierung das Problem der illegalen Tötung von Kälbern bekannt und falls ja, seit wann hat die Landesregierung Kenntnis von diesem Problem? Die Medienberichterstattung ist bekannt. Es gibt in Schleswig- Holstein keine Erkenntnisse, dass dieser Straftatbestand erfüllt ist. 2. Wie viele Fälle der illegalen Tötung von Kälbern sind in Schleswig-Holstein seit dem Jahr 2010 bekannt geworden und wie viele Tiere sind dabei seit 2010 getötet worden? Siehe Antwort zu Frage 1. Drucksache 18/3206 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Ist in den letzten Jahren eine Zunahme der illegalen Tötungen feststellbar und falls ja, wie stellt sich diese Zunahme im Einzelnen dar? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Ergreift die Landesregierung bereits Maßnahmen, um die illegale Tötung von Kälbern zu verhindern und falls ja, um welche Maßnahmen handelt es sich? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Sofern die Landeregierung noch keine Maßnahmen ergreift: Sind bereits Maßnahmen in Vorbereitung und falls ja, welche Maßnahmen werden derzeit als geeignet angesehen? Gem. § 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Verstöße werden gem. § 17 TierSchG als Straftatbestand geahndet. Diese Regelungen gelten für jeden Tierhalter. Insofern geht die Landesregierung davon aus, dass die bestehenden Regelungen eindeutig und ausreichend sind. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung mit den Mitgliedern des Runden Tisches Tierschutz in der Nutztierhaltung für weitere Verbesserungen im Tierschutz ein. 6. Wurde oder wird das Problem der illegalen Tötung von Kälbern auch auf der Agrarministerkonferenz behandelt und falls ja, mit welchem (ggf. vorläufigen) Ergebnis bzw. Beschluss? Das Thema wurde in der Vergangenheit nicht auf der Agrarministerkonferenz behandelt. Auch für zukünftige Agrarministerkonferenzen ist derzeit keine Behandlung des Themas geplant. 7. Ist der Landesregierung bekannt, ob der Bundeslandwirtschaftsminister das Problem der illegalen Tötung bereits adressiert hat und falls ja, wie positioniert sich die Bundesregierung derzeit bzw. welche Maßnahmen schlägt sie vor? Auf Nachfrage teilte das zuständige Tierschutzreferat des BMEL mit, dass das Thema über Presseanfragen bekannt geworden sei, jedoch die bestehenden rechtlichen Regelungen als ausreichend betrachtet werden. 8. Wird auf Bundes-, Länder- oder Landesebene diskutiert, in wie weit sich das Problem der illegalen Tötung durch den Wegfall der Milchquote weiter verschärfen könnte und falls ja, welche Reaktion wird seitens der politischen Entscheidungsträger angestrebt? Die Landesregierung sieht keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der 3 beschriebenen Problematik und dem Wegfall der Milchquotenregelung. Gleichwohl wird es nach dem Wegfall der Milchmengenbegrenzung zu einem weiteren Anwachsen der Milcherzeugung und damit der Milchviehpopulation in SchleswigHolstein kommen. In Zeiten von Milchmarktkrisen stehen die Milcherzeuger vor erheblichen ökonomischen Herausforderungen, hier unterstützt die Landesregierung eine Reihe von milchmarktpolitischen Forderungen, die im gemeinsamen Positionspapier der grünen Agrarministerinnen und -minister zusammengefasst sind (http://www.schleswigholstein .de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/PDF/2015/Positionspapier_beteiligten _L%C3%A4nder.html 9. Gehört zu den geplanten Maßnahmen ggf. auch die Möglichkeit, die Agrarförderung an die Haltungsbedingungen zu koppeln, die Förderungen also nur noch Betrieben mit anspruchsvollen Tierhaltungsstandards zu gewähren, bzw. Betriebe mit anspruchsvollen Tierhaltungsstandards ggf. zusätzlich zu entlohnen? Unabhängig von der angesprochenen Problematik bietet Schleswig-Holstein die Agrarinvestitionsförderung ab 2015 neu an. Dabei richtet sich die Förderung im Vergleich zu früher (vor der Einstellung in 2010) in der neuen Förderperiode ausschließlich auf Betriebe, die Investitionen in besonders tiergerechte Haltungsverfahren durchführen. Die Kriterien sind in den Anlagen 1 (Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung Zuschuss; 20 %) und 2 (Anforderungen an eine bestmöglich tiergerechte Haltung; Zuschuss 40 %) zur Landesrichtlinie ausführlich gelistet. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen in Schleswig-Holstein (Agrarinvestitionsförderungsprogramm/AFP); Amtsblatt für Schleswig-Holstein, Nr. 21 vom 26. Mai 2015 Ausführliche Informationen sind im Internet erhältlich unter http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/L/landwirtschaft.html Quellenangabe: [1] Landwirtschaft: Existenznot von Milchbauern führt zu illegaler Tötung von Bullenkälbern http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/milchbauern-bullenkaelber-werden-illegal-getoetet-a-1030627.html