SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3207 18. Wahlperiode Stand: 24.07.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in Einrichtungen der Erziehungshilfe . Vorbemerkung der Fragestellerin: Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren sichern die Rechte von Kindern und Jugendlichen . Gemäß § 45 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 SGB VIII ist eine Betriebserlaubnis für Einrichtungen nach § 45 Abs. 1 SGB VIII erst dann zu erteilen, wenn zur Gewährleistung des Kindeswohls geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden. 1. Die in § 45 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 SGB VIII genannten Verpflichtungen gelten auch für Einrichtungsträger, die bereits im Besitz einer gültigen Betriebserlaubnis sind. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie viele dieser Einrichtungen seit Einführung des § 45 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 SGB VIII geeignete Beteiligungs - und Beschwerdeverfahren eingerichtet haben? Antwort: Da in Art. 6 (Inkrafttreten) des Bundeskinderschutzgesetzes keine Übergangsregelungen getroffen wurden, gelten die Änderungen in § 45 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 SGB VIII formal nicht für bereits bestehende Einrichtungen. Gleichwohl hat das Landesjugendamt im Juni 2012 alle Einrichtungsträger angeschrieben und aufgefordert, die Konzeptionen für ihre Einrichtungen im Hinblick auf Beteiligungsverfahren und Beschwerdemöglichkeiten zu überarbeiten und die ergänzten Konzeptionen vorzulegen. Die Mehrzahl der Träger hat entspre- Drucksache 18/3207 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 chende Konzeptionen übersandt. Noch ausstehende Ergänzungen wurden und werden im Einzelfall angemahnt, falls erforderlich werden die Träger entsprechend beraten. 2. Wurden von der Trägerin Barbara Janssen GmbH in den Einrichtungen „Campina ", „Mädchencamp Nanna" und „Charlottenhof" geeignete Beteiligungsund Beschwerdeverfahren angeboten? Wenn ja, welche? Wenn nein, wurde die erlaubniserteilende Behörde aktiv und hat einen entsprechenden Beleg von der Trägerin eingefordert? Antwort: In der von der Trägerin für die Einrichtung Mädchencamp Nanna vorgelegten Konzeption vom November 2013 sind folgende Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren vorgesehen:  Wahl eines Vertreters der Bewohnerinnen („Bürgermeister“) mit Rederecht in den Dienstbesprechungen  „friedliche Versammlung“ unter Moderation des „Bürgermeisters“ mit Protokollierung; Ergebnisse/Entscheidungen werden nach Abarbeitung durch die Mitarbeiter an die Kinder weitergegeben  Beschwerdebriefkasten  Direkte Beschwerde an Leitung, persönlich oder telefonisch  Direkte Beschwerde an Jugendamt und Heimaufsicht Für die Einrichtungen „Campina“ und „Charlottenhof“ wurden die entsprechenden Konzepterweiterungen mehrfach angemahnt. Die Trägerin hat schließlich am 29. April 2015 Entwürfe neuer Konzeptionen für alle ihre Einrichtungen vorgelegt, in denen dieselben Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren wie in der o. g. Konzeption der Einrichtung Nanna aufgeführt sind. Aufgrund der in der Antwort zu Frage 1 dargestellten rechtlichen Situation war es nicht möglich, allein aufgrund des Fehlens der Konzeptionsergänzungen über die Beratung hinaus heimaufsichtliche Maßnahmen zu ergreifen. 3. Wie viele Beratungen nach § 8b Abs. 2 SGB VIII wurden von den Betriebserlaubnisbehörden seit 2012 durchgeführt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Antwort: Die Anzahl der Beratungen wird nicht statistisch erfasst. 4. Wie viele Beschwerden in persönlichen Angelegenheiten sind seit 2012 bei den betriebserlaubniserteilenden Behörden des Landes insgesamt eingegangen ? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Antwort: Für den Zeitraum 2012 bis März 2015 kann keine konkrete Anzahl der Beschwerden mitgeteilt werden, da diese statistisch nicht erfasst wurden. Seit März 2015 besteht die Möglichkeit, sog. besondere Vorkommnisse, darunter auch Beschwerden, im Heimverzeichnis einzutragen; derzeit sind 91 besondere Vorkommnisse darin gespeichert. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3207 3 5. Wie viele Beschwerden in persönlichen Angelegenheiten sind seit 2012 aus den Einrichtungen der Trägerin Barbara Janssen GmbH eingegangen? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Antwort: Zur Beantwortung dieser Frage kann nicht auf die Daten aus dem Heimverzeichnis zurückgegriffen werden (s. Antwort zu Frage 4). Daher sind die nachstehenden Zahlen von einem Mitarbeiter der Heimaufsicht händisch aus den Akten ermittelt worden. Jahr 2012 2013 2014 2015 Summe 1 20 10 31 6. Wie viele kindeswohlbeeinträchtigende Ereignisse oder Entwicklungen wurden seit 2012 von Einrichtungsträgern gemäß § 47 S. 1 Nr. 2 SGB VIII gemeldet? Antwort: S. Antwort zu Frage 4. Eine Differenzierung, ob und in wie vielen Fällen sich die erfassten Meldungen und Beschwerden auf kindeswohlbeeinträchtigende Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, ist nicht möglich. 7. Wie viele kindeswohlbeeinträchtigende Ereignisse oder Entwicklungen wurden seit 2012 von der Trägerin der Einrichtungen „Campina", „Mädchencamp Nanna" und „Charlottenhof" gemäß § 47 S. 1 Nr. 2 SGB VIII gemeldet? Antwort: Zur Beantwortung dieser Frage kann nicht auf die Daten aus dem Heimverzeichnis zurückgegriffen werden (s. Antwort zu Frage 4). Daher sind die nachstehenden Zahlen von einem Mitarbeiter der Heimaufsicht händisch aus den Akten ermittelt worden. Jahr 2012 2013 2014 2015 Summe 2 1 8 35 8. Werden die Beschwerden und Ereignisse in einer Datenbank der Heimaufsicht erhoben? Antwort: S. Antwort zu Frage 4.