SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3210 18. Wahlperiode 2015-07-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Axel Bernstein (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch private Unternehmen Vorbemerkung der Landesregierung: Die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten belastet die Landespolizei seit Jahren über ihre Leistungsfähigkeit hinaus. Diese fachlich nicht vertretbare Belastung zu reduzieren, ist der Hintergrund für seit Jahren von Schleswig-Holstein gegenüber dem Bund und in Bund-Länder-Gremien unternommene Bemühungen, eine Veränderung im Straßenverkehrsrecht des Bundes herbeizuführen. Hierzu gehören auch Überlegungen, die rechtlichen Voraussetzungen für Beleihungen Dritter mit Begleitaufgaben zu schaffen. Vor diesem Hintergrund ist es ein in der Wirkung attraktiver Gedanke, zu einer Entlastung der Polizei durch den Einsatz von Hilfsbeamtinnen und Hilfsbeamten für Begleitaufgaben beizutragen. Dieser Gedanke bedarf allerdings einer umfassenden verkehrs-, dienst- und gebührenrechtlichen Prüfung, auch in den Bund-Länder-Verkehrsgremien, deren Ergebnisse noch nicht vorliegen. 1. Ist es nach Auffassung der Landesregierung möglich, private Dritte für die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten zu Hilfsbeamtinnen oder Hilfsbeamten der Polizei gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG zu bestellen und wenn nein, warum nicht? Drucksache 18/3210 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Auf welche Formen des Verkehrs (ruhender und/ oder fließender) erstreckt sich nach Auffassung der Landesregierung der Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 POG und wie wird diese Auffassung begründet? 3. Besteht nach Auffassung der Landesregierung insgesamt die rechtliche und faktische Möglichkeit, die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten auf private Dritte zu übertragen und wenn ja, wie bzw. wenn nein, warum nicht? Antwort zu Fragen 1 bis 3: Auf die Vorbemerkung wird Bezug genommen.