SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3213 18. Wahlperiode 15-07-29 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Geschwindigkeitsbegrenzung auf A21 zwischen Trappenkamp und Stolpe 1. Welche Gründe liegen für die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf der A21 zwischen Trappenkamp und Stolpe vor? Antwort: Aufgrund anstehender Reparaturarbeiten an den Fahrzeugrückhaltesystemen (Schutzplanken) im Mittelstreifen der A 21 zwischen der Anschlussstelle Wankendorf und der Anschlussstelle Bornhöved und dafür erforderlicher Vorarbeiten durch die zuständige Straßenmeisterei Stolpe (Rückschnitt der Mittelstreifenbepflanzung etc.) ist die Geschwindigkeit in den entsprechenden Bereichen der A 21 seit der 26. Kalenderwoche auf 100 km/h beschränkt worden. 2. Soll die Höchstgeschwindigkeit dauerhaft auf 100 km/h begrenzt bleiben? Wenn nein, bis wann soll die Begrenzung auf der Strecke aufrecht erhalten werden? Antwort: Es ist nicht vorgesehen die Geschwindigkeit in diesem Bereich dauerhaft auf 100 km/h zu beschränken. Mit Abschluss der vorgesehenen Reparaturarbeiten (voraussichtlich Mitte/Ende August 2015) wird die Geschwindigkeitsbeschränkung wieder aufgehoben werden. Drucksache 18/3213 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Fanden auf der Strecke Geschwindigkeitsüberwachungen statt? Wenn ja, wie viele Übertretungen wurden festgestellt? Wie viele geahndet? Antwort: Ja. Es wurden in den zurückliegenden drei Wochen in 13 Fällen Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und auch geahndet. 4. Ist geplant auf der Strecke eine Geschwindigkeitsüberwachung durchzuführen ? Wenn ja, auf welchen Streckenabschnitten (bitte unter Angabe des Autobahnkilometers und der Fahrtrichtung) und mit welchen Maßnahmen? Antwort: Auf der gesamten Strecke werden in beiden Fahrtrichtungen weiterhin VideoKraftfahrzeuge der Landespolizei eingesetzt werden.