SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3215 18. Wahlperiode Stand: 23.07.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Beschwerdedatenbank im Landesjugendamt . Vorbemerkung der Fragestellerin: In einem Zeitungsartikel der Lübecker Nachrichten vom 07.07.2015 ist von einer großen Datenbank die Rede, die die Mitarbeiter der Heimaufsicht derzeit durchforsten , um weitere Fälle wie in Dithmarschen ausschließen zu können. 1. Seit wann existiert die im Zeitungsartikel benannte Datenbank und welche Daten werden in der Datenbank seit wann erfasst? Antwort: Die in den Lübecker Nachrichten erwähnte Datenbank ist das Heimverzeichnis , das seit dem 24.10.2011 in seiner jetzigen Form existiert. Davor gab es für den gleichen Zweck bereits eine Datenbank auf Basis von Access, die bis ins Jahr 1999 zurück datiert. Im Heimverzeichnis werden Angaben zu den Einrichtungsträgern und zu den Einrichtungen erfasst. Dies umfasst Namen, Anschriften, Ansprechpartner, Drucksache 18/3215 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, genehmigte Platzzahlen, Belegungen gemäß Stichtagsmeldung, Ereignisse und seit März 2015 auch besondere Vorkommnisse . 2. Wer hat das Anlegen dieser Datenbank wann veranlasst? Antwort: Die Entscheidung, eine neue Datenbank zu erstellen, wurde im Juni 2010 gemeinsam von der Allgemeinen und der Fachabteilung des Hauses getroffen. 3. Was war der Grund für das Einrichten einer Datenbank, die alle Beschwerden umfasst? Antwort: Anlass für die zusätzliche Aufnahme besonderer Vorkommnisse in das Heimverzeichnis ab März 2015 war der Wunsch nach einer verbesserten Dokumentation der Beschwerdearbeit der Heimaufsicht. 4. Wer hat Zugriff auf die in der Datenbank zusammen getragenen Beschwerden ? Antwort: Zugriff auf das Heimverzeichnis haben die mit Belangen der Heimaufsicht befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 5. Wer trägt die notwendigen Daten nach welchen Kriterien in die Datenbank ein? Wann wurden die Kriterien dafür festgelegt? Antwort: Die Daten werden von den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern in die vorgesehenen Eingabefelder eingetragen, die bei Erstellung der Datenbank 2010/2011 referatsintern und gemeinsam mit dem IT-Referat des Hauses festgelegt wurden. Im März 2015 wurde ein Eingabefeld für besondere Vorkommnisse ergänzt (s. auch Antwort zu Frage 1). 6. Wer wertet die Datenbank nach welchen Verfahren aus? Antwort: Das Heimverzeichnis dient in erster Linie der Erfassung und Verarbeitung von Daten, die in der Folge für die Einzelfallbearbeitung der Heimaufsicht genutzt werden (s. Antwort zu den Fragen 1 und 5). Außerdem können aus der Da- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3215 3 tenbank statistische Daten (Anzahl der Einrichtungen, Anzahl der Träger etc.) ermittelt werden. 7. Welche Konsequenzen hat es für eine Einrichtung, wenn festgestellt wird, dass es zu einer Häufung der Beschwerden oder anderen Auffälligkeiten in den vergangenen Monaten gekommen ist? Antwort: Sämtlichen Meldungen und Beschwerden wird seitens der Heimaufsicht nachgegangen. Dabei ist es von Umfang, Bedeutung und Intensität der Beschwerden abhängig, in welcher Form reagiert wird, ob also z. B. zunächst nur eine schriftliche Stellungnahme des Trägers zu dem betreffenden Vorfall gefordert oder ob sogleich eine unangemeldete örtlich Prüfung in der betreffenden Einrichtung durchgeführt wird. Je nach Ergebnis der Ermittlungen wird über mögliche weitere Maßnahmen (Beratung, Auflagen, Tätigkeitsuntersagung , Widerruf der Betriebserlaubnis) entschieden. 8. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Heimaufsicht weitere Schritte veranlasst? Welche weiteren Schritte werden nach Feststellen einer Häufung von Beschwerden oder anderen Auffälligkeiten von wem durchgeführt? Antwort: Maßnahmen der Heimaufsicht bemessen sich gemäß SGB VIII § 45 nach den Erfordernissen des Einzelfalls, s. Antwort zu Frage 7. 9. Sind bei der bisherigen Suche in der Datenbank weitere Häufungen von Beschwerden oder andere Auffälligkeiten von Einrichtungen entdeckt worden? Wenn ja, wie viele und um welche Einrichtungen handelt es sich? Antwort: Nein. Da die Datenbank erst seit März 2015 um das Eingabefeld besondere Vorkommnisse ergänzt wurde, sind derzeit noch keine Auswertungen mit ausreichender Aussagekraft möglich. Zukünftig wird die Möglichkeit der regelmäßigen statistischen Auswertung der besonderen Vorkommnisse verstärkt zur Optimierung der Arbeit der Heimaufsicht beitragen.