SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3230 18. Wahlperiode 2015-07-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Besuch von Berufsschulen in Schleswig-Holstein und Hamburg Vorbemerkung des Fragestellers: Im südlichen Schleswig-Holstein gibt es eine Vielzahl von Auszubildenden, die die Berufsschule in Kiel oder in anderen Städten besuchen müssen und dabei lange Anfahrtswege oder sogar Übernachtungen in Kauf nehmen müssen, obwohl sie bei einem Schulbesuch in Hamburg günstiger angebunden wären. 1. Welche rechtlichen Vorgaben gelten für den Berufsschulbesuch bezüglich der örtlichen Zuständigkeit? Antwort: Die örtlichen Zuständigkeiten zum Berufsschulbesuch richten sich nach § 24 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG); für den Berufsschulbesuch ist Absatz 4 maßgeblich. 2. Welche Ausnahmen sind diesbezüglich möglich? Drucksache 18/3230 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Ausnahmen innerhalb Schleswig-Holsteins sind nach § 24 Absatz 5 SchulG möglich. Für einen Schulbesuch in Hamburg ist das Gastschulabkommen maßgeblich. In Artikel 2 Absatz 4 heißt es: Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein in der dualen Ausbildung werden nach Freigabe durch das Land Schleswig-Holstein an staatlichen berufsbildenden Schulen in Hamburg im Rahmen freier Kapazitäten beschult. Die Freigabe einer Schülerin oder eines Schülers mit einem Ausbildungsplatz in Schleswig -Holstein wird von Schleswig-Holstein nur dann erteilt, wenn der Besuch der zuständigen Schule in Schleswig-Holstein eine Wegezeit von mindestens 75 Minuten mit dem Öffentlichen Personennahverkehr erfordert, die potenzielle Schule in Hamburg erheblich schneller erreichbar ist und in Schleswig-Holstein keine Blockbeschulung mit einhergehender Internatsunterbringung angeboten wird. Über die Aufnahme entscheidet abschließend die Freie und Hansestadt Hamburg. 3. Wie viele Auszubildende aus Schleswig-Holstein besuchen eine Berufsschule in Hamburg? Antwort: Laut Schuljahreserhebung 2014/15 der Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg (Amt für Verwaltung - Referat Datenmanagement [Sachgebiet Datenerhebung und Bereitstellung]) besuchen 1.101 Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein die Berufsschule in Hamburg. In dieser Zahl sind auch Berufsschüler enthalten, die gemäß KMK-Vereinbarung (Splitterberufsliste) und nicht nach dem Gastschulabkommen eine Berufsschule in Hamburg besuchen. 4. Unter welchen Bedingungen kann ein Schulbesuch in der erheblich näher gelegenen Stadt Hamburg genehmigt werden? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2).