SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3235 18. Wahlperiode 15-08-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung –Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Anbindung der Paracelsusklinik in Henstedt-Ulzburg Vorbemerkung des Fragestellers: Seit den 70er Jahren gibt es in Henstedt-Ulzburg die Paracelsusklinik. Diese ist lediglich über eine Wohnstraße erschlossen. Auf der Südseite verläuft die SchleswigHolstein Straße. Eine Anbindung wurde trotz mehrfacher Versuche nicht ermöglicht. Nunmehr hat ein Mitglied der Regierungsfraktion sich für die Schaffung einer neuen Zufahrt eingesetzt. 1. Hält die Landesregierung die Anbindung der Paracelsusklinik an die SchleswigHolstein Straße technisch und rechtlich für möglich und für wünschenswert? 2. Wer müsste die Initiative ergreifen, um die Planung durchzuführen und die Genehmigung hierfür zu erreichen? 3. Wie könnte die Finanzierung diese Objektes gesichert werden? Wegen des Gesamtzusammenhanges werden die Fragen 1 bis 3 zusammenhängend beantwortet. Die Frage einer direkten Anbindung der Paracelsusklinik an die Landesstraße 284 (Schleswig-Holstein Straße) wurde in der Vergangenheit mehrfach geprüft. Zur weiteren Sicherung der Leistungsfähigkeit der stark belasteten L 284 ist es erforderlich , die Zahl der Zufahrten und Kreuzungen so gering wie möglich zu halten. Deshalb konnte einer neuen Anbindung der Paracelsusklinik an die L 284 nicht zugestimmt werden. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass eine Anbindung der Drucksache 18/3235 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Klinik über die Wilstedter Straße vorhanden ist und Gefährdungen von Krankentransporten aufgrund dieser Wegeführung nicht bekannt sind. Da zusätzlich eine für Rettungsfahrzeuge freigegebene Notzufahrt an der L 284 zur Paracelsusklinik bereits heute besteht, kann die Klinik in Notfällen rechtzeitig erreicht werden kann. Da eine dauerhafte direkte Zufahrt der Paracelsusklinik zur L 284 aus Gründen der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs von Seiten des Landes als nicht erforderlich angesehen wird, ist die Frage der Baulastträgerschaft und der Finanzierungsmöglichkeiten einer solchen Straße derzeit nicht relevant. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinde HenstedtUlzburg für den Ausbau der Wilstedter Straße in ihrer Funktion als innerörtliche Hauptverkehrsstraße einen Antrag auf Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gestellt. Durch diesen Ausbau wird auch eine weitere Verbesserung der Anbindung der Paracelsusklinik erreicht werden.