SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3236 18. Wahlperiode 2015-07-28 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Leistungsbeschreibung für Grundschüler Vorbemerkung des Fragestellers: Bildungsministerin Ernst hat in der Sitzung des Bildungsausschusses am 9. Juli 2015 das neue Kompetenzraster für die Beurteilung von Grundschülern vorgestellt. Dabei wurde mitgeteilt, dass bei der Erarbeitung dieser Formulare die Landeselternvertretung beteiligt wurde und diesen positiv gegenübersteht. 1. Wann wurde die Landeselternvertretung an der Erarbeitung der vorgestellten Formulare beteiligt? Antwort: Das Bildungsministerium (MSB) hat dem Landeselternbeirat für Grundschulen und Förderzentren (LEB GS/FöZ) die neuen Formulare am 7. Juli 2015 auf Arbeitsebene im Einzelnen erläutert und einen Austausch darüber geführt. Dem LEB wurde ferner Gelegenheit gegeben, sich auch noch schriftlich zu äußern. Auf diesen Beteiligungsvorgang hat sich Ministerin Ernst im Bildungsausschuss bezogen. Darüber hinaus wurde die Arbeitsgemeinschaft der Landeselternbeiräte aller Schularten (AG LEB) am 13. Juli 2015 in einem persönlichen Gespräch durch Staatssekretär Loßack ausführlich informiert. Drucksache 18/3236 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 An der Erarbeitung der vorgestellten Formulare selbst war der LEB nicht beteiligt. Mit dem Entwurf für diese Zeugnisformulare hatte das MSB eine Fachkommission beauftragt , die sich aus Grundschulrektorinnen und -rektoren, Schulaufsichtsbeamten sowie Experten des IQSH zusammensetzte. Die Stellungnahme des LEB GS/FöZ liegt nunmehr vor und wird im Hinblick darauf überprüft, ob darin angeregte Änderungen in der Endfassung berücksichtigt werden können. 2. Welche Stellungnahme hat die Landeselternvertretung abgegeben? Antwort: Der LEB GS/FöZ hat seiner Stellungnahme vom 20. Juli 2015 vorausgeschickt, dass er es grundsätzlich begrüßt, wenn in der Grundschule an die Stelle von Notenzeugnissen jetzt kompetenzbasierte Leistungsrückmeldungen treten. Ferner hat er überwiegend redaktionelle Änderungen angemerkt. So erscheinen ihm einzelne Formulierungen in den Zeugnisformularen nicht genügend adressatenbezogen. Er bittet beispielsweise , den Fachterminus „Rechenoperation“ durch den Begriff „Rechenzeichen “ zu ersetzen. Weiter regte der LEB eine Umformulierung von „über eigene Ergebnisse reflektieren“ zu „eigene Ergebnisse bewerten“ an. Diese wurde auch so übernommen. Langfristig hält der LEB GS/FöZ es für sinnvoll, die Zeugnisformulare noch stärker kindgerecht weiterzuentwickeln. 3. Wie sah bei der Vorbereitung die wissenschaftliche Begleitung im Detail aus? Antwort: Mit der wissenschaftlichen Begleitung wurde nach einer Auftragsvergabe durch die GMSH Prof. Dr. Jens Möller vom Institut für Psychologie der Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel betraut. Im Mittelpunkt der von ihm angestellten Untersuchung stand die Frage, ob der in § 6 Abs. 4 der Landesverordnung über Grundschulen (GSVO) vorgesehene Entwicklungsbericht seine Funktion für das Beratungsgespräch der Grundschule mit den Eltern und für die von ihnen zu treffende Wahl in Bezug auf die weiterführende Schule erfüllt. Deshalb wurde zum einen die Verständlichkeit des Entwicklungsberichts aus Sicht von Eltern und Lehrkräften untersucht. Zum zweiten wurde geprüft werden, ob der Entwicklungsbericht geeignet ist, valide Aussagen über die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu treffen. 3 Im Hinblick auf die Verständlichkeit des Entwicklungsberichtes wurden Eltern und Lehrkräfte befragt. Bei den Schülerinnen und Schülern wurden ihre Kompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik mit Hilfe von standardisierten Leistungstests gemessen und - sofern vorhanden - mit den Ziffernoten verglichen. Einbezogen wurden auch die Selbsteinschätzungen der Schülerinnen und Schüler sowie ihre Fähigkeit zum logischen Denken. 4. Wer war daran beteiligt? Antwort: Die in der Antwort zu Frage 3 dargestellte wissenschaftliche Untersuchung wurde von Prof. Dr. Jens Möller vom Institut für Psychologie der CAU zu Kiel durchgeführt. Ferner wurde die in der Antwort zu Frage 1 bereits erwähnte Expertenkommission gebildet, um die Erkenntnisse der schulischen Praxis mit berücksichtigen zu können. 5. Wer hat die im Ausschuss vorgestellte erste Evaluation durchgeführt? Antwort: Das Institut für Psychologie der CAU zu Kiel. 6. Hat die Landesregierung ihre Pläne zur Einführung von Berichtszeugnissen nach Vorstellung des Kompetenzrasters aufgegeben oder lediglich zurückgestellt ? Antwort: Die im Rahmen der wissenschaftlichen Untersuchung und der damit verbundenen Evaluation des Entwicklungsberichts gewonnenen Erkenntnisse sind eingeflossen in die Entwicklung von Zeugnisformularen, in denen der Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler in Kompetenzform jeweils für die Jahrgangsstufen 1 und 2 und für die Jahrgangsstufen 3 und 4 bewertet wird. Beide Formulare werden mit einer Übergangsfrist von drei Jahren verbindlich eingeführt. Davon unberührt bleibt die Regelung in § 6 Abs. 3 GSVO, wonach die Schulkonferenz unter den dort bestimmten Voraussetzungen beschließen kann, dass in den Jahrgangsstufen 3 und 4 oder nur in der Jahrgangsstufe 4 Notenzeugnisse mit verbaler Ergänzung zur Entwicklung der Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz erteilt werden.