SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3238 18. Wahlperiode 2015-07-24 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Einstellungsverfahren für Schulassistenten 1. Wann ist die angekündigte Ausschreibung für die Schulassistenten erfolgt? Antwort: Die Stellen wurden am Sonnabend, den 18. Juli 2015 landesweit in den schleswigholsteinischen Tageszeitungen unter Hinweis auf die nähere Information im Internet unter www.schleswig-holstein.de/Schulassistenz ausgeschrieben. 2. Wie viele Stellen mit welchen Arbeitszeiten sollen wann besetzt werden? Antwort: Auf der Grundlage einer bestehenden haushaltsrechtlichen Ermächtigung sind im Haushaltsvollzug 223 Stellen eingerichtet worden (vgl. insoweit auch die Antwort auf die Kleine Anfrage von MdL Franzen (LT-Drs. 18/3104)). Ob diese vollständig benötigt werden oder ob darüber hinaus noch weitere eingerichtet werden müssen, hängt von den teilweise noch ausstehenden Rückmeldungen der Schulträger zu der von ihnen gewählten Option ab. Nach dem Stand vom 23. Juli 2015, der jedoch vorläufig ist, werden im Landesdienst auf voraussichtlich 170 Stellen (bei einer kalkulatori- Drucksache 18/3238 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 schen Basis von 42.000 € pro Jahr und Stelle) Schulische Assistenzkräfte beschäftigt werden. Die Stellen sind ab sofort besetzbar. Die Arbeitszeit dieser Assistenzkräfte hängt davon ab, in welchem Umfang der jeweiligen Grundschule eine Assistenzkraft zugewiesen wird. Kalkulatorisch kann jede Grundschule mit einer personellen Ressource im Gegenwert von 125 € pro Jahr und Schülerin bzw. Schüler ausgestattet werden. Das heißt, dass der Umfang der Arbeitszeit prinzipiell von der Größe der einzelnen Grundschule abhängig ist. Daher lassen sich keine generellen, für alle Grundschulen gültigen Angaben zur Arbeitszeit der Assistenzkräfte machen. 3. Welche Qualifikationen sollen die Bewerber haben? Antwort: Für die Tätigkeit als Schulische Assistenzkraft wird eine der nachfolgenden Qualifikationen vorausgesetzt: Erzieherinnen und Erzieher, sozialpädagogische Assistentinnen oder Assistenten sowie Kinderpflegerinnen oder Kinderpfleger sowie andere vergleichbar ausgebildete pädagogische Fachkräfte. Darüber hinaus kommen auch sozial erfahrene Personen in Betracht, die sich wenigstens drei Jahre in einem der Schulischen Assistenz vergleichbaren Tätigkeitsfeld - zum Beispiel im Rahmen von Offenen bzw. gebundenen Ganztagschulen oder von Schulbegleitung - schon bewährt haben. 4. Sind befristete Verträge vorgesehen oder sind Dauerarbeitsplätze geplant? Antwort: Es sind Dauerarbeitsplätze vorgesehen. 5. Gibt es inzwischen eine Arbeitsplatzbeschreibung für diese Kräfte? Wenn ja, wie lautet diese? Antwort: In der Ausschreibung der Stellen für Schulische Assistenzkräfte (vgl. Antwort zu Frage 1) wird ihre Aufgabe wie folgt beschrieben: 3 Schulische Assistenzkräfte sollen die Arbeit von Grundschulen unterstützen, indem sie unter Anleitung von Lehrkräften vor allem • Hilfestellung bei der Umsetzung von Arbeitsaufträgen oder der Verwendung von Arbeitsmaterial leisten sowie zur Motivation und Aufmerksamkeitslenkung der Schülerinnen und Schüler beitragen, • an spezifischen Fördermaßnahmen für Gruppen oder einzelne Schülerinnen und Schüler mitwirken, bei Konfliktsituationen von Schülerinnen und Schülern assistieren , • pädagogische Angebote auch außerhalb des Unterrichts (zum Beispiel in Pausen oder vor Beginn des Unterrichts, Projekt- und Sporttage, Schul- und Klassenfeste) mitgestalten. Grundlage für diese Aufgabenbeschreibung sind die „Eckpunkte zur Zielsetzung und zu den Aufgaben Schulischer Assistenz“ vom 12.05.2015 (siehe Anlage), die in ihrem wesentlichen Inhalt in der Kommission Schulbegleitung erarbeitet worden sind. 6. Gibt es inzwischen präzisere Verteilungsschlüssel bezogen auf einzelne Schulen? Wenn ja, wie lauten diese? Antwort: Wie in der Antwort zu Frage 2 dargelegt, kann jede Grundschule mit einer personellen Ressource im Gegenwert von 125 € pro Jahr und Schülerin bzw. Schüler ausgestattet werden. 7. Wann rechnet die Landesregierung mit einer vollständigen Besetzung aller Stellen? Antwort: Die Landesregierung geht davon aus, dass das jetzt begonnene Einstellungsverfahren spätestens nach den Herbstferien abgeschlossen sein wird. Sofern einzelne Schulträger sich erst danach dafür entscheiden, dass das Land die Anstellungsträgerschaft für Schulische Assistenzkräfte übernehmen soll, wird es demgemäß auch zu einem späteren Zeitpunkt noch Stellenbesetzungsverfahren geben. Drucksache 18/3238 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 8. Welcher Personalrat ist für die Einstellungsverfahren zuständig? Werden die jeweiligen Schulen an der Personalauswahl beteiligt? Antwort: Für die Einstellungsverfahren ist der Hauptpersonalrat Lehrkräfte beim Ministerium für Schule und Berufsbildung zuständig. Die jeweiligen Schulen werden bei der Personalauswahl beteiligt. Stand: 12.05.2015 Eckpunkte zur Zielsetzung und zu den Aufgaben Schulischer Assistenz 1. Die multiprofessionelle Ausstattung gehört zu den prägenden Merkmalen einer inklusiven Schule. Ein Teilelement dieser Ausstattung bildet die Schulische Assistenz . Ihr Ziel ist es, im Zusammenwirken mit anderen schulischen Unterstützungssystemen zur Erreichung der pädagogischen Ziele im Sinne von § 4 SchulG beizutragen. Die Assistenzkräfte sollen Schülerinnen und Schüler unterstützen , um für alle Kinder in einer Klasse die Lernbedingungen zu verbessern und dadurch auch die Lehrkräfte zu entlasten. 2. Die Schulische Assistenz soll an Grundschulen aufgebaut werden, denn diese Schulart zeichnet sich durch eine besonders heterogene Schülerschaft aus. Vor allem aber findet hier, am Beginn der schulischen Laufbahn, eine Umstellung auf systematische Lernprozesse statt, und es werden neue emotionale und soziale Anforderungen an Kinder gestellt, die sich mit Hilfe von Assistenzkräften besser bewältigen lassen. Auf diese Weise können der Übergang von der Kindertagesstätte in die Schule erleichtert und die präventive Arbeit der Schulen wirksamer gestaltet werden. 3. Als mögliche Aufgaben- und Einsatzfelder der Schulischen Assistenzkräfte kommen insbesondere in Betracht: • die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern im sozialen und emotionalen Bereich mit dem Ziel der Förderung des sozialen Verhaltens und der besseren Integration in den Klassenverband sowie einer dauerhaften schulischen Teilhabe Beispiele:  Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei der Umsetzung bzw. Einhaltung von vereinbarten Regel- und Ordnungsprinzipien  Regelmäßige Kontakt- und Gesprächsangebote zur Unterstützung der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter (Einzel- , Kleingruppengespräche, Begleitung von Klassenratsstunden …)  Unterstützung von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern in Konfliktsituationen (z.B. bei Selbst- und Fremdaggression, Verweigerungen, Weglaufsituationen oder Rückzugserfordernissen ) durch Kontakt-, Gesprächs- und Handlungsangebote - 2 -  mit der Klassenlehrkraft abgestimmte Interventionen wie die Begleitung von befristeten Auszeiten…  angeleitete Unterstützung/Begleitung/Umsetzung von spezifischen Fördermaßnahmen und Lernprogrammen für Gruppen oder einzelne Schülerinnen und Schüler im Schwerpunkt ihrer emotionalen bzw. sozialen Entwicklung  die Unterstützung von befristeten Maßnahmen der schulischen Erziehungshilfe innerhalb und außerhalb der Lerngruppe • die Unterstützung von Lehrkräften sowie von Schülerinnen und Schülern während des Unterrichts Beispiele:  angeleitete Unterstützung einer Schülergruppe oder einzelner Schüler im Klassenverband  Hilfestellungen bei der Umsetzung von Arbeitsaufträgen  Hilfestellungen bei Handlungsplanung und Selbstorganisation oder der Verwendung von Arbeitsmaterialien  Ermutigung, Motivation von Schülerinnen und Schülern  Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei dem Einüben von Methoden, dem Einsatz von (technischen) Hilfsmitteln wie speziellen Computer- oder Lernprogrammen oder der Anwendung von Arbeitstechniken…  angeleitete Unterstützung einer Schülergruppe oder einzelner Schüler außerhalb des Klassenverbandes , z.B. bei befristeten räumlichen Aufteilungen  Begleitung und Unterstützung von angeleiteten Differenzierungsangeboten • die Unterstützung von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern bei der Gestaltung des gesamten Schulvormittags einschließlich der Pausen Beispiele:  Gestaltung von pädagogischen Pausen- oder Frühstücksangeboten  Begleitung angeleiteter Kleingruppenangebote (Spielen, Bewegung, Lesen...)  Begleitung von Schülerinnen und Schülern in Ruhe- und Rückzugszonen • die Unterstützung von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern bei besonderen Projekten, Ausflügen bzw. Klassenfahrten, Sporttagen, Schul- und Klassenfesten sowie generell beim Lernen am anderen Ort Beispiele:  Begleitung von Ausflügen und Klassenfahrten - 3 -  Unterstützung bei der Durchführung von Projekt- und Sporttagen, Schul- und Klassenfesten…  Begleitung von Aktivitäten „Lernen am anderen Ort“ • die Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler bei unterrichtsergänzenden Angeboten, um deren Teilnahme zu ermöglichen (z.B. Ganztag, Betreuung, Hausaufgabenhilfe, Arbeitsgemeinschaften) Beispiele:  Hausaufgabenhilfe und Arbeitsgemeinschaften  Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf in Betreuungs- oder Ganztagsangeboten • die punktuelle Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in belastenden Situationen Schulische Assistenzkräfte dürfen nicht für eigenständigen Unterricht oder für Vertretungsaufgaben eingesetzt werden. 4. Der Einsatzbereich der Schulischen Assistenzkräfte in den einzelnen Schulen leitet sich aus den unter Ziffer 3 beschriebenen Tätigkeitsfeldern ab und wird auf schulischer Ebene unter Berücksichtigung des jeweiligen spezifischen Bedarfs geregelt . Die Schulischen Assistenzkräfte sollen eingebunden werden in die Teamstruktur, die am jeweiligen Schulstandort besteht und die insbesondere auch durch die Mitwirkung der Lehrkräfte für Sonderpädagogik und der Schulsozialarbeit geprägt wird. 5. Die Assistenzkräfte müssen über die für ihren Aufgabenbereich erforderliche Qualifikation verfügen. In Betracht kommen insbesondere Erzieherinnen und Erzieher und pädagogisch ausgebildete Personen, sozialpädagogische Assistentinnen oder Assistenten und Kinderpflegerinnen oder Kinderpfleger sowie sozial erfahrene Personen. Neben der entsprechenden Qualifikation ist die regelmäßige Fortbildung der Schulischen Assistentinnen und Assistenten eine zentrale Voraussetzung für die Tätigkeit in der Schule. Entsprechende Angebote wird das IQSH in Abstimmung mit dem Bildungsministerium vorhalten. KA_Einstellungsverfahren_Schulassistenz KA_Einstellungsverfahren_Schulassistenz_Anlage