SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/324 18. Wahlperiode 05.12.2012 Kleine Anfrage des Abgeordneten Torge Schmidt (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Projektförderung im Landeshaushalt 1. Wie viele Projektförderanträge werden jährlich in den einzelnen Ministerien entgegen genommen, evaluiert und bewilligt bzw. abgelehnt? 2. Wie viele Anträge wurden von Einrichtungen, Vereinen und Verbänden gestellt , die eine institutionelle Förderung erhalten? 3. Wie viele dieser Anträge wurden erst- und einmalig gestellt, wie viele wiederholen sich in jedem Jahr? 4. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? 5. Wie hoch war das finanzielle Volumen dieser Anträge insgesamt im einzel- nen? 6. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten diese Anträge mit wel- chen Zeitkoeffizienten? Es wird gebeten, alle Fragen aufgeschlüsselt nach Einzelplänen und Kapiteln zu beantworten. Vorbemerkung der Landesregierung: Der Abgeordnete Torge Schmidt, MdL, und die Landesregierung haben sich in einem Gespräch darauf verständigt, zur Beantwortung der Kleinen Anfrage in einem ersten Schritt zunächst den Bereich der Kulturförderung (Kapitel 0940) für den Zeitraum 2009 – 2011 zu analysieren. Ziel dieses Vorgehens ist es zu prüfen, ob die ermittelten Angaben der gewünschten Zielsetzung der Fragen Rechnung tragen. Nach Auswertung der Daten durch den Fragesteller soll das weitere Procedere in einem gemeinsamen Dialog abgestimmt werden. Antwort: Frage 2009 2010 2011 1. Wie viele Projektförderanträge werden jährlich in der Kulturabteilung des MJKE - entgegen genommen 280 275 251 - evaluiert 222 209 201 - und bewilligt 222 209 201 - bzw. abgelehnt? 58 66 50 2. Wie viele Anträge wurden von Einrichtungen , Vereinen und Verbänden gestellt , die eine institutionelle Förderung erhalten? 37 40 36 3. Wie viele dieser Anträge wurden - erst- und einmalig gestellt, 15 22 17 - wie viele wiederholen sich in jedem Jahr? 18 18 19 4. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt ? 34 40 36 5. Wie hoch war das finanzielle Volumen dieser Anträge insgesamt im einzelnen ? - Projektförderung (vgl. 1.) 4.977.291,00 € 4.416.172,00 € 8.026.349,00 € * - Projektförderanträge von Einrichtungen , Vereinen und Verbänden , die eine institutionelle Förderung erhalten (vgl. 2.) 1.182.067,00 € 739.987,00 € 1.999.687,00 € 6. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - bearbeiten diese Anträge 12,0 12,0 12,0 - mit welchen Zeitkoeffizienten? ** * enthalten sind alle Investitionsprojekte im Rahmen des Investitionsprogramms Kul- turelles Erbe (IKE) ** Der Anteil der Arbeitszeit der einzelnen Mitarbeiter/-innen für die Bearbeitung von Projektanträgen liegt zwischen 5% und 100%. Der Aufwand pro Projektantrag schwankt erheblich.