SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3240 18. Wahlperiode 15-08-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Glasfaseranschluss für jede Schule Vorbemerkung des Fragestellers: Am 15. Juli kündigte der Ministerpräsident im Rahmen einer Regierungserklärung eine Offensive für Schulen zur Versorgung mit Glasfaseranschlüssen an. 1. Wie viele Schulen werden einen Glasfaseranschluss in welchem Zeitraum erhalten ? Es wird darum gebeten, die Frage tabellarisch aufgeschlüsselt nach a) Schularten, b) Schulstandorten und c) Kreisen zu beantworten. 2. Wie hoch sind die einmaligen Kosten für den Anschluss jeder einzelnen Schule an das Glasfasernetz? Wie viele Meter Glasfaserverbindung müssen für die Anbindung der jeweiligen Schule neu verlegt werden? Welche wiederkehrenden, monatlichen Kosten werden für den jeweiligen Schulanschluss entstehen? Es wird darum gebeten die Antworten für jede einzelne Schule in Schleswig-Holstein tabellarisch aufzulisten. Drucksache 18/3240 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Welche Geschwindigkeit sollen die Glasfaseranschlüsse der Schulen mindestens haben? Wie schnell wird der Upstream sein? Wie schnell wird der Downstream sein? 4. Wird es eine Flatrate, einen Volumentarif oder einen alternativen Tarif geben? Wenn es sich um einen alternativen Tarif handelt, wie sieht dieser konkret aus? 5. Werden die Anschlüsse der Schulen untereinander multicastfähig sein, um z.B. Schulstunden oder Veranstaltungen zwischen den Schulen zu streamen? 6. Wer wird die Kosten für das Gesamtprojekt tragen und zu welchen Teilen werden sie ggf. auf verschiedene Akteure verteilt? Auf welcher Vereinbarung basiert die Kostenverteilung? 7. Wenn die oben abgefragten Daten nicht vorliegen, plant die Landesregierung, diese zu erheben? Bis wann werden die Daten vorliegen und auf welchen Daten, Informationen und Absprachen basieren die Aussagen des Ministerpräsidenten? Die gestellten Fragen werden gemeinsam beantwortet: Alle Schulen sind für Zwecke der Schulverwaltung bereits an das Landesnetz Schleswig-Holstein angeschlossen. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, diese Netzverbindungen auch für pädagogische Zwecke zu nutzen. Die unterschiedlichen Klassen von Datenverkehr werden technisch getrennt, um die unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten. Eine technische Konzeption sowie Netzausbauplanung, die eine Ausstattung von Schulen mit breitbandigen und primär auf Basis von Glasfaser realisierten Landesnetzanschlüssen vorsieht, wird Ende November 2015 zur Verfügung stehen. Die Landesregierung prüft, ob beziehungsweise wie Synergien zwischen dem ohnehin bereits geplanten Ausbau öffentlicher Netze (Landesnetz, Polizei, Schulen, kommunale Dienststellen etc.) und dem Breitbandausbau hergestellt werden können . Dabei könnten die für einen verbesserten Breitbandanschluss öffentlicher Dienststellen erforderlichen Glasfasernetze ausgekoppelt und für die Optimierung der Breitbandversorgung in unterversorgten Regionen genutzt werden. Vorhandene und nutzbare Netzinfrastrukturen würden dabei berücksichtigt werden. Diese Überlegungen sind bundesweit Neuland und müssen noch sorgfältig hinsichtlich der rechtlichen (vor allem beihilferechtlichen), wirtschaftlichen und technischen Aspekte untersucht werden. Da sich das Gesamtkonzept, das deutlich über 3 das oben genannte technische Konzept für die Breitbandversorgung von Schulen hinausgeht, noch im Anfangsstadium befindet, können die erbetenen Angaben derzeit noch nicht zur Verfügung gestellt werden; es kann auch noch kein Zeitpunkt genannt werden, bis zu dem dieses Konzept so weit ausgereift ist, dass diese Daten zugeliefert werden könnten.