SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3241 18. Wahlperiode 2015-08-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Axel Bernstein (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Umstrukturierung der Landespolizei 1. Wie ist die Aussage in der Pressekonferenz des Leiters der Polizeiabteilung im Innenministerium und des Landespolizeidirektors am 09.07.2015 zu werten , dass für die polizeiliche Betreuung neuer Erstaufnahmeeinrichtungen ein Bedarf von 46 Stellen hinterlegt sei? Antwort: Die polizeilichen Aufgaben im Themenfeld Flüchtlinge und Migranten erfordern aus heutiger Sicht einen Mehrbedarf von 46 Stellen. 2. Wie definiert die Landesregierung den Begriff „zusätzliche Aufgaben“, die der Landespolizei nach dem Landtagsbeschlusses vom 18.06.2015 (Drs. 18/ 3115) nur auferlegt werden können, „wenn ihr hierfür zusätzliches Personal zugewiesen wird“? Antwort: Zusätzliche Aufgaben sind Tätigkeiten, die bisher nicht im Aufgabenspektrum der Polizei vorgesehen waren. Drucksache 18/3241 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Sieht die Landesregierung die Betreuung zusätzlicher Erstaufnahmeeinrichtungen als „zusätzliche Aufgabe“ im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 18.06.2015 (Drs. 18/ 3115) und wenn nein, warum nicht? Antwort: Ja. 4. Werden für die polizeiliche Betreuung von Erstaufnahmeeinrichtungen zusätzliche Stellen bei der Landespolizei geschaffen und wenn ja, wie viele, wie werden diese finanziert und welche Auswirkungen hat dies auf den Stellenabbaupfad ? Antwort: Zur Sicherstellung dieser neuen Aufgabe wird die ursprünglich für 2015 geplante Verringerung der Einstellungszahlen von Nachwuchskräften um 30 nicht vorgenommen. Zudem werden 2016 bei der Landespolizei im Vorgriff auf die kommenden Jahre 45 Nachwuchsstellen mehr besetzt als eigentlich vorgesehen . Die Finanzierung erfolgt aus dem Personalkostenbudget der Polizei und hat keine Auswirkungen auf den Stellenabbaupfad. 5. Durch welche Stellenreduzierung an welcher Stelle soll der Verzicht auf die Streichung von 10 Stellen im Bereich der spezialisierten Verkehrsüberwachung kompensiert werden? Antwort: Im Gegenwert von 10 Stellen erfolgen bis 2018 verschiedene Einzelmaßnahmen in unterschiedlichen Bereichen. 6. Wie ist der derzeitige Stand der Planungen zu Personaleinsparungen im Bereich der IT, wie viele Stellen sollen dort eingespart werden und welche Kosten entstehen für die Auslagerung dieser Dienstleistungen? Antwort: Diese Aspekte werden derzeit durch das Projekt PITA (Polizeiliche ITAufgaben ) in der Staatskanzlei bearbeitet. Es ist beabsichtigt, Aufgaben in einer Wertigkeit von bis zu 90 Stellen im IT-Bereich der Polizei zu verlagern. Angaben zu Kosten sind derzeitig nicht möglich. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3241 3 7. Bestanden ursprünglich Pläne der Landesregierung, die Zahl der Polizistinnen und Polizisten im Jahr 2016 gegenüber dem Jahr 2015 abzusenken und a) wenn ja, um wie viele Stellen? b) wenn nein, wie ist die Aussage in der Pressmitteilung des Finanzministeriums vom 14.07.2015 zu verstehen, dass die Landesregierung sicher stelle, „dass 2016 genauso viele Polizistinnen und Polizisten finanziert werden können, wie 2015“? Antwort: a) Nein. b) Diese Aussage betont nochmals die Entscheidung der Landesregierung 2016 keine Absenkung des Personalbudgets in der Polizei vorzunehmen. Zwar ist vorgesehen, 56 schon bislang unbesetzte und nicht finanzierte Planstellen abzubauen. Durch den Abbau dieser Stellenhülsen wird es jedoch zu keiner Reduzierung der Zahl der Polizistinnen und Polizisten kommen.