SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3242 18. Wahlperiode 30.07.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Erstes Juristische Staatsexamen an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Vorbemerkung: Alle Fragen beziehen sich auf das Erste Juristische Staatsexamen im Fach Rechtswissenschaften an der CAU Vorbemerkung der Landesregierung Der für die Befähigung zum Richteramt vorausgesetzte Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums ist nach § 5 Abs. 1 DRiG die erste juristische Prüfung, die zu 30 % aus einem universitären Teil (der sog. universitären Schwerpunktbereichsprüfung) und zu 70 % aus einem staatlichen Pflichtfachteil (§ 5d Abs. 2 Satz 4 DRiG) besteht. Das staatliche Justizprüfungsamt ist nur zuständig für den staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung, mit der die Schwerpunktbereichsprüfung nicht in einem rechtlichen, zeitlichen oder organisatorischen Zusammenhang steht. Die Schwerpunktbereichsprüfung wird durch den für den Studiengang Rechtswissenschaften zuständigen Fachbereich der Universität nach Maßgabe des Deutschen Richtergesetzes selbstständig und in eigener Verantwortung durchgeführt. Da die Fragen zum ersten juristischen Staatsexamen gestellt werden, beziehen sich die folgenden Antworten auf die staatliche Pflichtfachprüfung, die maßgeblichen Anteil am Prüfungsergebnis hat. Drucksache 18/3242 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Wie viele Studierende haben an den Prüfungen teilgenommen? Wie viele davon haben bestanden? Wie viele sind vor der schriftlichen Pflichtfachprüfung zurückgetreten? Wie viele Studierende sind während der schriftlichen Pflichtfachprüfung erkrankt? Wie viele Studierende sind vor der Prüfung dergestalt erkrankt, dass sie nicht an den schriftlichen Prüfungen teilnehmen konnten? Bitte die Antwort tabellarisch darstellen, aufgeschlüsselt nach Teilnehmern insgesamt, erfolgreichen Teilnehmern, Prüfungszeitraum. Bitte die Fragen für den Zeitraum vom 1.1.2010 bis zum 1.7.2015 beantworten. Antwort Termin Teilnehmer bestanden Durchfallquote endgültig nicht bestanden Klausuren vom 12.11. bis 01.12.2009 mündliche Prüfungen vom 19.04. bis 20.05.2010 120 80 33,33 % 2 Klausuren vom 04. bis 12.02.2010 mündliche Prüfungen vom 29.06. bis 02.07.2010 23 15 34,78 % 0 Klausuren vom 27.05. bis 04.06.2010 mündliche Prüfungen vom 01. bis 10.11.2010 43 34 20,93 % 1 Klausuren vom 26.08. bis 03.09.2010 mündliche Prüfungen vom 24. bis 28.01.2011 28 15 46,43 % 2 Klausuren vom 11. bis 19.11.2010 mündliche Prüfungen vom 02.05. bis 11.05.2011 69 33 52,17 % 0 Klausuren vom 17. bis 25.02.2011 mündliche Prüfungen vom 19. bis 25.07.2011 32 22 31,25 % 0 Klausuren vom 19. bis 27.05.2011 mündliche Prüfungen vom 07. bis 18.11.2011 45 36 20,00 % 2 Klausuren vom 22. bis 30.08.2011 mündliche Prüfungen vom 06. bis 12.01.2012 32 21 34,78 % 1 Klausuren vom 16. bis 24.01.2012 mündliche Prüfungen vom 189 123 34,92 % 3 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3242 3 Termin Teilnehmer bestanden Durchfallquote endgültig nicht bestanden 05.06. bis 20.07.2012 Klausuren vom 16. bis 24.07.2012 mündliche Prüfungen vom 19.11. bis 12.12.2012 88 62 29,55 % 4 Klausuren vom 21. bis 29.01.2013 mündliche Prüfungen vom 16.05. bis 18.06.2013 175 123 29,71 % 8 Klausuren vom 15. bis 23.07.2013 mündliche Prüfungen vom 18.11. bis 03.12.2013 98 65 33,67 % 6 Klausuren vom 20. bis 28.01.2014 mündliche Prüfungen vom 26.5. bis 23.06.2014 161 116 27,95 % 6 Klausuren vom 21. bis 29.07.2014 mündliche Prüfungen vom 17.11. bis 11.12.2014 110 70 36,36 % 7 Klausuren vom 19. bis 27.01.2015 mündliche Prüfungen vom 18.05. bis 16.06.2015 154 121 21,42 % 4 Rücktritte von den Prüfungen werden nur in der Jahresstatistik erfasst, aus der sich nicht ermitteln lässt, zu welchem Zeitpunkt der Rücktritt erfolgt ist. Die Durchfallquote wird ohne Berücksichtigung der zurückgetretenen Prüflinge erfasst. Rücktritte: Jahr Zahl der Rücktritte Davon Notenverbesserer 2010 2 2 2011 5 3 2012 14 8 2013 19 10 2014 21 11 2015 Daten sind noch nicht erhoben. Drucksache 18/3242 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Erkrankungen von Prüflingen werden statistisch nicht erfasst. Erkrankte Kandidatinnen und Kandidaten werden stets für den nächsten Prüfungsdurchgang geladen, sofern die Erkrankung nicht fortdauert. Die „Notenverbesserer“ haben die staatliche Pflichtfachprüfung bereits bestanden und streben eine Verbesserung ihrer Prüfungsnote an. 2. Ist es korrekt, dass bei den Prüfungen im Januar 2015 zu viele Studierende bestanden haben? Wie hoch sind die Durchfallquoten/ Nichtbestehen in den jeweiligen Durchgängen des Jahres inklusive und exklusiv der Studierenden, die zurücktraten oder durch Krankheit nicht mehr teilnehmen konnten? Bitte die Fragen für den Zeitraum vom 1.1.2010 bis zum 1.7.2015 beantworten. Antwort Nein. Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen. 3. Wie viele Studierende fallen beim letzten Versuch der schriftlichen Pflichtfachprüfung durch? Antwort Die erfragten Zahlen ergeben sich aus der Tabelle zu Frage 1. 4. Besteht eine gesetzliche Regelung, die die Anzahl der bestandenen Prüflinge und die Anzahl der Referendariatsstellen in Verbindung setzt? Antwort Nein, eine solche Regelung besteht nicht. 5. Ist es korrekt, dass durch die erhöhte Anzahl an erfolgreich abgelegten ersten Staatsexamen an der CAU Anfang 2015 aktuell die Referendariatsplätze knapp werden? Antwort Nein, alle Bewerbungen können berücksichtigt werden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3242 5 6. Wie viele Referendariatsplätze für Juristen stehen im Jahr zur Verfügung? Antwort Es stehen 348 Plätze zur Verfügung. 7. Wie lange ist derzeit die Wartezeit für einen Referendariatsplatz in SchleswigHolstein ? Antwort Es gibt keine Wartezeit. 8. Gibt es Pläne, durch schwierigere Aufgaben weniger Studierende bestehen zu lassen? Haben diese Pläne etwas mit der Verknappung der Referendariatsplätze, durch eine erhöhte Anzahl an erfolgreich abgelegten Prüfungen an der CAU Anfang 2015 zu tun? Antwort Nein, entsprechende Pläne gibt es nicht. Im Übrigen gibt es keine Verknappung der Referendariatsplätze (vgl. Beantwortung der Fragen 5 – 7).