SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3243 18. Wahlperiode 15-08- Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Konversionsprojekte in Schleswig-Holstein Vorbemerkung des Fragestellers: Der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und SSW sieht vor, dass der Umbau bisheriger Bundeswehrliegenschaften unter sozialen, landesplanerischen und ökologischen Gesichtspunkten zu erfolgen hat. Den betroffenen Kommunen wird darin Unterstützung zugesichert, u.a. durch die Bündelung vorhandener Programme sowie durch entsprechende Verhandlungen mit dem Bund. Darüber hinaus wurde der Standort Kiel wegen seiner Konversionsfläche in Holtenau als Standort für Offshore Windenergie genannt. 1. Wie ist der Stand der Bundeswehrstandorte seit dem Beschluss zur Neustrukturierung der Bundeswehr im Jahr 2011 in Schleswig-Holstein? (Tabellarisch nach Standort, Maßnahme (Bestand – Aufgabe – Reduzierung), Dienstposten (bisher – geplant), Jahr der Umsetzung Antwort: Siehe Tabelle in Anlage 1. 2. Welche Konversionsprojekte gibt es zurzeit in Schleswig-Holstein, wie ist der jeweilige Realisierungs- oder Planungsstand unter sozialen, landschaftsplanerischen und ökologischen Gesichtspunkten? Antwort: Aktuell gibt es zahlreiche Konversionsvorhaben im Land, die einen unterschiedlichen Planungs- und Umsetzungsstand haben. Drucksache 18/3243 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Eine abschließende Übersicht über den aktuellen Stand sämtlicher laufender Konversionsvorhaben liegt dem MWAVT nicht vor. 3. Welche Wirtschafts- und Arbeitsplatzeffekte konnten durch Konversionsprojekte seit 2004 erzielt werden bzw. werden durch die derzeitigen Konversionsprojekte erwartet? Antwort: Die konkrete Umsetzung der Nachnutzung einer Liegenschaft nimmt häufig mehrere Jahre in Anspruch und wird durch das für Konversion zuständige Fachreferat im MWAVT nicht aktiv weiter begleitet. Welche Wirtschafts- und Arbeitsplatzeffekte die seit 2004 vollständig umgesetzten Konversionsvorhaben hatten, kann vom MWAVT daher nicht abschließend beurteilt werden. 4. Wie bewertet die Landesregierung die einzelnen Projekte und welche Förderungsmöglichkeiten aus EU-, Bundes- und Landesmitteln sowie Maßnahmen aus der Eingriffs- und Ausgleichsregelung stehen zu Verfügung? Antwort: Hauptanliegen der betroffenen Kommunen ist die Entwicklung einer nachhaltigen zivilen Nachnutzung. Hierbei müssen entsprechend der individuellen Rahmenbedingungen städtebauliche, landesplanerische und/oder naturschutzrechtliche Regelungen beachtet werden. Lange Leerstandszeiten sollen möglichst vermieden werden und der Verlust der Kaufkraft durch den Abzug der Soldaten zumindest teilweise durch neue Arbeitsplätze kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund ist jede gelungene zivile Nachnutzung einer Liegenschaft positiv zu bewerten. Folgende Fördermöglichkeiten für Konversionskommunen gibt es: - Projektbezogene Konzepterstellungen (z. B. Gutachten, Machbarkeitsstudien etc.) für eine Nachnutzung von Konversionsflächen, gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit der BImA; - Förderung im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), sofern die Maßnahmen den Inhalten und Zielsetzungen des Operationellen Programms EFRE 2014-2020 entsprechen (z. B. in den Bereichen nachhaltige Stadtentwicklung, Brachflächenrecycling, Förderung der Energieeffizienz ); - Städtebauförderung, mit der unter bestimmten Voraussetzungen eine gesamtheitliche städtebauliche Entwicklung der Liegenschaften organisiert und finanziert werden kann; - die Wohnraumförderung mit den Mitteln und Förderbestimmungen der Offensive für bezahlbares Wohnen, mit der wirtschaftliche Investitionen in den Neu- 3 bau bezahlbaren Wohnraums für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen im Sinne einer sozial durchmischten Bevölkerungsstruktur unterstützt werden; - ELER-Mittel für den Einsatz in den Bereichen Tourismus, Brachflächensanierung und Basisinfrastruktur; - im Bereich der Erschließung von Gewerbegebieten und der touristischen Infrastruktur kann eine Förderung mit GRW-Mitteln erfolgen. Zusätzlich können die Kommunen im Rahmen eines Erstzugriffs bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Liegenschaft ohne vorheriges Bieterverfahren erwerben, im Einzelfall ist auch ein vergünstigter Erwerb im Rahmen der „Richtlinie zur verbilligten Abgabe von Konversionsgrundstücken“ (Verbilligungsrichtlinie ) der BImA möglich. 5. Wie werden die Konversionsprojekte durch die Landesregierung unterstützt bzw. wo sieht die Landesregierung Möglichkeiten einer Intensivierung? Antwort: Die Landesregierung hat 2001 ein Konversionsbüro beim damaligen Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr eingerichtet, das seither als zentrale Servicestelle insbesondere für alle von Konversion betroffenen Kommunen dient. Eine zusätzliche Unterstützung des Landes Schleswig-Holstein ist die anteilige Förderung von Regionalmanagements Konversion (Konversionsmanagements ) in den am stärksten von der Konversion betroffenen Regionen. Bereits seit 2002 wird von diesem Instrument Gebrauch gemacht. Aktuell werden noch zwei Konversionsmanagements gefördert, welche die Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Ostholstein und Plön, die Gemeinde Boostedt sowie die kreisfreie Stadt Flensburg unterstützen. Darüber hinaus können bei Bedarf die in der Antwort zu Frage 4 aufgeführten Förderinstrumente eingesetzt werden. Weitere Möglichkeiten einer Intensivierung der Unterstützung von Landesseite werden nicht gesehen. Inwieweit die von Bundesseite gewährte Verbilligung bei der Veräußerung von Bundesliegenschaften ausreichend ist, bleibt abzuwarten . 6. Wurden Liegenschaften bereits verbilligt an Kommunen in Schleswig-Holstein abgegeben? Falls ja, an welche? Falls nein, warum nicht? Antwort: Ja. Es wurden Teile der Schill-Kaserne in Lütjenburg im Rahmen der Verbilligungsrichtlinie der BImA vergünstigt an die Stadt Lütjenburg veräußert. 7. Wo gibt es nach Auffassung der Landesregierung Wohnraummangel in Schleswig-Holstein und wird in diesem Zusammenhang von den betroffenen Drucksache 18/3243 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Kommunen auf Konversionsflächen - ggfs. auch auf verbilligte – zurückgegriffen ? Antwort: Gebietskulissen der Strategien der Wohnungspolitik zur Sicherung des bezahlbaren Wohnens sind:  Bedarfsregionen im Rahmen der „Offensive für bezahlbares Wohnen“ mit Festlegung von Förderbudgets, regional differenzierten Bestimmungen der sozialen Wohnraumförderung  Gebiete mit besonders gefährdeter Wohnraumversorgung nach der Landesverordnung zur Bestimmung der Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB (Kappungsgrenzenverordnung) und dem Entwurf der Landesverordnung über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn nach § 556d Abs. 2 Satz1 BGB In den folgenden Kommunen werden nach Informationen der Landesregierung im Rahmen der wohnbaulichen Entwicklung Konversionsliegenschaften einbezogen : - Stadt Pinneberg: Umnutzung der Eggerstedt Kaserne zu Wohnbauflächen - Landeshauptstadt Kiel: Konzeption zur Umnutzung MFG 5 Gelände für Wohnen, Mischnutzung und Gewerbe 8. Wie viel Konversionsfläche (in Hektar) wurde an die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein seit 2004 übertragen und mit welchen Flächen wurden wo Maßnahmen nach der Eingriffs- und Ausgleichsregelung ausgeglichen? Antwort: Der Stiftung Naturschutz wurden im Jahre 2011 die Flächen des ehemaligen Standortübungsplatzes Wentorfer Lohe in einer Größe von 236,9 ha im Rahmen des Bundesprogrammes zur Sicherung des Nationalen Naturerbes (NNE) übertragen. Seit 2004 wurden darüber hinaus ehemalig durch die Bundeswehr genutzte Flächen in einer Gesamtgröße von rd. 63 ha durch Tausch bzw. Ankauf für Zwecke des Naturschutzes gesichert. Zusätzlich sind aktuell rd. 338 ha durch die Stiftung-Naturschutz für Zwecke des Naturschutzes zeitlich befristet gepachtet. Auf diesen Flächen wurden keine Realkompensationsmaßnahmen (Ausgleichs - oder Ersatzmaßnahmen) durchgeführt. Anlage 1 zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) zum Thema „Konversionsprojekte in Schleswig-Holstein“ Zu Frage 1: Wie ist der Stand der Bundeswehrstandorte seit dem Beschluss zur Neustrukturierung der Bundeswehr im Jahr 2011 in Schleswig-Holstein? Standort Maßnahme DP alt DP neu Jahr der gepl. Umsetzung* Albersdorf Reduzierung 20 10 Alt Duvenstedt (gemeinsam mit Hohn) Aufgabe 940 0 2019 Appen Reduzierung 500 350 Bargum Aufgabe 40 0 2016 Boostedt Reduzierung 1.980 40 2016 Bramstedtlund Reduzierung 80 8 2016 Brekendorf Reduzierung 40 20 Bünsdorf Bestand 50 50 Eckernförde Reduzierung 2.340 2.300 2017 Eutin Bestand 670 680 Fehmarn Reduzierung 60 50 Flensburg (mehrere Liegenschaften) Reduzierung 840 490 bis 2017 Glücksburg Aufgabe 940 0 2022 Heide Reduzierung 300 280 Hohn (gemeinsam mit Alt Duvenstedt) Aufgabe 850 0 2019 Hürup Aufgabe 20 0 2015 Husum Reduzierung 2.630 2.350 Idstedt Bestand 20 20 Itzehoe Reduzierung 70 6 2015 Jagel Bestand 1.440 1.530 Kiel (div. Standorte) Reduzierung 5.290 3.590 bis 2016 Kronshagen Reduzierung 290 190 Bereits erfolgt Kropp Bestand 270 280 Laboe Bestand 240 240 Ladelund Aufgabe 50 0 2019 Lütjenburg Aufgabe 830 0 Bereits erfolgt Neustadt/Holstein Reduzierung 400 390 Oldenburg/Holstein Reduzierung 730 250 Panker Reduzierung 490 450 Plön Reduzierung 940 490 Schleswig Reduzierung 80 6 Bereits erfolgt Schwedeneck Bestand 50 50 Seeth Aufgabe 720 0 Bereits erfolgt Stadum Reduzierung 1.590 1.070 Wester-Ohrstedt Reduzierung 160 140 *Die sog. Feinausplanung der Bundeswehr gibt nur im Falle von Schließungen einzelner Kasernen das geplante Jahr des endgültigen Freizugs an. Bei Reduzierungen innerhalb einzelner Einheiten ist kein Jahr angegeben.