SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/325 18. Wahlperiode 2012-11-27 Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Dudda und Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Justiz, Kultur und Europa Analphabetentum in Schleswig-Holstein 1. Wie viele Analphabetinnen und Analphabeten leben in Schleswig-Holstein? Es wird gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Alter und Herkunft zu beantworten. Antwort zu Frage 1: In diesem Zusammenhang wird auf die Kleine Anfrage „Analphabetismus in Schleswig-Holstein“ vom 23. März 2011 (Drs. 17/1385) verwiesen (Antwort zu Frage 2). Unter Analphabetismus versteht man die fehlende oder mangelhafte Kenntnis und Beherrschung des Lesens und Schreibens. In diesem sensiblen, stark Tabu-behafteten Bereich war man jahrelang von mehreren zehntausend Betroffenen in Schleswig-Holstein ausgegangen. Im Februar 2011 wurden mit „Level-One Studie“ (Leo) zur Lese- und Schreibkompetenz von Erwachsenen auf den unteren Kompetenzniveaus von Prof. Dr. Anke Grotlüschen, Universität Hamburg, erstmals belastbare Zahlen vorgelegt. Sie geht davon aus, dass bundesweit 14,5 % der Erwerbsfähigen funktionale Analphabetinnen und Analphabeten (zur Definition siehe Antwort zu Frage 2) sind, darunter 4 % Analphabetinnen und Analphabeten im engeren Sinn. Die Studie legt dazu keine nach Bundesländern aufgeschlüsselten Zahlen vor. Rechnet man die Prozentzahlen auf Schleswig-Holstein um (basierend auf den Angaben für 2010 des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der BA mit 1.841.000 Erwerbsfähigen ), müsste man landesweit von ca. 73.000 Analphabetinnen und Analphabeten im engeren Sinn und von über 250.000 funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten ausgehen. Die Leo-Studie geht bei den funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten bundesweit von 60,3 % Männern und 39,7 % Frauen aus. Hinsichtlich der Altersstruktur gruppiert die Leo-Studie etwa 20 % der funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten bei den 18-29-Jährigen ein, 20,6 % bei den 30-39-Jährigen und 27 % bei den 40-49-Jährigen sowie etwa 33 % bei den 50-64-Jährigen. Rund 58 % der funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten haben nach der Leo-Studie Deutsch als Erstsprache erlernt. Entsprechend haben 42 % eine andere Muttersprache. Angaben zu Migrantinnen und Migranten liegen zum Teil vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor, da Alphabetisierung in der Regel ein integrativer Bestandteil der Integrationskurse ist. 2011 nahmen in Schleswig-Holstein 303 Menschen an solchen Kursen teil, der Anteil der Frauen lag bundesweit bei 64,5 %. Das Durchschnittsalter liegt bundesweit bei 41,6 Jahren, die Hälfte der Teilnehmenden ist zwischen 34 und 50 Jahre alt. 2. Besitzt die Landesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele der betroffenen Menschen von a) primärem Analphabetismus, b) sekundärem Analphabetismus und c) funktionalem Analphabetismus betroffen sind? Wie sehen diese Erkenntnisse aus? Antwort zu Frage 2: Primärer Analphabetismus liegt vor, wenn jemand keinerlei Lese- und Schreibfertigkeiten besitzt und solche auch nie erworben hat. In einem Land mit Schulpflicht darf davon ausgegangen werden, dass kaum jemand von primärem Analphabetismus betroffen sein dürfte. Dies kann nur Migrantinnen und Migranten betreffen, die bislang keine Schule besucht haben. 2010 waren bundesweit 37 % der Teilnehmenden an Integrationskursen primäre Analphabeten sowie 41,6 % funktionale Analphabeten. Von sekundärem Analphabetismus spricht man, wenn die ehemals erworbenen Lese- und Schreibkenntnisse wieder vergessen worden sind, etwa wegen mangelnder Praxis im Lesen und Schreiben. Diese Definition überschneidet sich mit der des funktionalen Analphabetismus, nämlich wenn die Lese- und Schreibfertigkeiten unter den allgemeinen Anforderungen in der Gesellschaft, in der der Betreffende lebt, liegen. So können zwar einzelne Sätze gelesen oder geschrieben werden, längere Texte wie beispielsweise Arbeitsanweisungen aber nicht. Die Leo-Studie unterscheidet hierbei nicht zwischen sekundärem und funktionalem Analphabetismus. Siehe daher die Angaben zu funktionalen Analphabeten unter 1. 3. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um dem Analphabetismus entgegen zu wirken? Antwort zu Frage 3: In diesem Zusammenhang wird auf die Kleine Anfrage „Analphabetismus in Schleswig-Holstein“ vom 23. März 2011 (Drs. 17/1385) verwiesen (ausführliche Antwort zu Frage 3 und 5). Die Landesregierung setzt im Rahmen des Zukunftsprogramms Arbeit (Aktion C 3) Landesmittel für die „Förderung der Alphabetisierung deutschsprachiger Erwachsener durch ein Informations- und Beratungsangebot an den Volkshochschulen “ als Komplementärfinanzierung zum Europäischen Sozialfonds ein. Damit stehen jährlich rund 225.000 Euro zur Verfügung, die einer wohnortnahen und flächendeckenden Infrastruktur aus fünf Regionalstellen in Meldorf , Husum, Schleswig, Oldenburg und Norderstedt sowie dem Landesverband der Volkshochschulen dienen. 2011 fanden an 33 Standorten Kurse statt mit 503 Teilnehmenden (59 % Männer, 41 % Frauen) plus 522 Beratungsgesprächen für Teilnehmende sowie 551 Beratungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und Kursleitende. Diese Mittel sind auch für die nächste EUFörderperiode ab 2014 angemeldet und können ggf. aufgestockt werden. Die Entscheidung über die Mittelzuweisung ist aber noch nicht gefallen. Darüber hinaus fördert das MJKE auch Projekte zur Alphabetisierung und zur Erlangung des Hauptschulabschlusses im Justizvollzug: In den Justizvollzugsanstalten Kiel, Lübeck und Neumünster stehen durchgängig 20 Plätze in sogenannten Elementarkursen für jugendliche und erwachsene Straf- und Untersuchungsgefangene zur Verfügung. 2012 haben bislang 52 ausschließlich männliche Gefangene von dem Angebot Gebrauch gemacht, rund die Hälfte davon mit Migrationshintergrund. Außerdem ist das Land Schleswig-Holstein in die Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in Deutschland (Grundbildungspakt ) eingebunden, die zurzeit eine bundesweit angelegte Informationskampagne mit Plakaten sowie Kino-, Fernseh- und Hörfunkspots startet. 4. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, welche Konzepte, Programme , Vereine oder Organisationen es außerdem in Schleswig-Holstein gibt, um die betroffenen Menschen zu unterstützen? Welche davon werden von der Landesregierung gefördert? Antwort zu Frage 4: Das MJKE fördert – wie oben ausgeführt – vorrangig die Volkshochschulen, da diese zu rund 90 % Anbieter solcher Maßnahmen sind. Im Rahmen ihrer Multiplikatoren-Arbeit beraten die fünf Regionalstellen Jobcenter, Arbeitsagenturen , Arbeitgeber, Schulen, Bildungsträgern und Wohlfahrtsverbänden, so dass diese Angebote in der Regel als Kooperationen durchgeführt werden. Das MBW hat über das IQSH das Projekt „Lesen macht stark“ initiiert, um für entsprechende Probleme zu sensibilisieren und die Risikogruppe der leseschwachen Schülerinnen und Schüler deutlich zu reduzieren (nach der PisaStudie rund 20 % der 15-Jährigen). Die bundesweit angebotenen Integrationskurse mit Alphabetisierung werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert. Darüber hinaus kann auch in Schleswig-Holstein auf die bundesweiten, kostenfreien Angebote „Alfa-Telefon“ und die Internet-Plattform „ich-willlernen .de“ zugegriffen werden, beides wird vom BMBF finanziert. 5. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, wie viele der betroffenen Menschen erwerbstätig sind und in welchen Berufszweigen sie tätig sind? Wie sehen diese Kenntnisse aus? Antwort zu Frage 5: Aufgrund der Leo-Studie kann bundesweit davon ausgegangen werden, dass 56,9 % der funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten erwerbstätig sind, knapp 17 % arbeitslos und ca. 10 % als Hausfrau/-mann oder in Elternzeit zu Hause sind. Des Weiteren befinden sich 6,5 % in der Ausbildung, 6,3 % sind Rentner und 2,3 % sind erwerbsunfähig. Von der erwerbstätigen Bevölkerung der deutsch sprechenden 18-64-Jährigen sind 12,4 % funktionale Analphabetinnen und Analphabeten. Zu den Berufszweigen liegen keine Kenntnisse vor. Die Betroffenen in den Elementarkursen der Justizvollzugsanstalten Kiel, Lübeck und Neumünster sind zum größten Teil vor Haftantritt erwerbslos gewesen (Januar-September 2012: 81 %). 6. Wie viele der betroffenen Menschen leiden unter einer anerkannten Lernbehinderung ? Wie viele haben ihren Analphabetismus auch durch den Besuch einer Regelschule nicht überwunden? Antwort zu Frage 6: Da nicht erhoben wird, mit welchem Anteil Analphabetinnen und Analphabeten von einer anerkannten Lernbehinderung in der Weise betroffen sind, dass bei ihnen ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Schwerpunkt „Lernen“ festgestellt wurde, kann diese Frage nicht beantwortet werden. Zur Teilfrage 2 siehe Antwort zu Frage 7. 7. Wie viele der betroffenen Menschen haben einen Schulabschluss? Um welche Schulabschlüsse handelt es sich? Antwort zu Frage 7: Die Leo-Studie geht davon aus, dass knapp 20 % der funktionellen Analphabeten keinen Schulabschluss haben. Weitere 47,7 % verfügen über untere und 18,9 % über mittlere Schulabschlüsse. Personen mit höherer Bildung stellen mit 12,3 % einen nicht unerheblichen Anteil. Von den Teilnehmenden an den Elementarkursen in den Justizvollzugsanstalten waren 2012 bislang rund 71 % ohne Schulabschluss. Weitere 11,5 % haben einen Hauptschul- und 13,5 % einen mittleren bzw. höheren Abschluss.