SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3252 18. Wahlperiode 30.07.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Ostmeier und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Planungen der Landesregierung im Bereich des Täter-Opfer-Ausgleichs 1. Plant die Landesregierung die Einrichtung von Konfliktschlichtungszentren/ Mediationshäusern in Schleswig-Holstein und wenn ja, a) wo sollen diese Einrichtungen entstehen? b) welchen Inhalt hat das zugrunde liegende Konzept und wie sollen diese Einrichtungen organisatorisch ausgestaltet werden? c) wie werden die freien Träger in diese Einrichtungen eingebunden? Antwort Die Weiterentwicklung des Täter-Opfer-Ausgleichs hat für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Es hat in diesem Zusammenhang Überlegungen gegeben, im Landgerichtsbezirk Kiel im Rahmen eines Modellprojektes ein Konfliktschlichtungszentrum zu errichten. Durch ein solches Konfliktschlichtungszentrum sollten die Maßnahmen der verschiedenen öffentlichen und privaten Träger besser vernetzt und koordiniert werden. Die Planungen für die Einrichtung eines Konfliktzentrums werden derzeit nicht weiter verfolgt. Es ist Kritik an der Zusammenführung von privaten Trägern und Gerichtshilfe geäußert worden. Es wird derzeit geprüft, mit welchen Maßnahmen die Koordination der beteiligten Stellen verbessert werden kann. Drucksache 18/ 3252 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Hat es Gespräche oder Abstimmungen mit den freien Trägern über die Konzeption von Konfliktschlichtungszentren/ Mediationshäusern gegeben und wenn ja, wie bewerten diese das von der Landesregierung favorisierte Konzept ? Antwort Es hat Gespräche mit der Staatsanwaltschaft und freien Trägern über die Einrichtung eines Konfliktschlichtungszentrums gegeben. Freie Träger haben sich zum Teil kritisch geäußert. Sie befürchten Autonomieverluste. 3. Hat die Landesregierung zu ihrem Konzept für Konfliktschlichtungszentren/ Mediationshäuser eine Anhörung von Verbänden durchgeführt und wenn ja, mit welchem Ergebnis, bzw. wenn nein, warum nicht? Antwort Nein. Es handelte sich um erste konzeptionelle Überlegungen, die noch der weiteren Prüfung bedürfen. 4. Welche fachlichen Expertisen hat die Landesregierung zu ihrem Konzept für Konfliktschlichtungszentren/ Mediationshäusern auf Landes- und Bundesebene eingeholt? Antwort Es gibt im Bundesgebiet kein vergleichbares Projekt. Insofern konnten Erfahrungen anderer Länder nicht abgefragt werden. 5. Mit welchem personellen Aufwand ist die Umsetzung des Konzeptes für Konfliktschlichtungszentren/ Mediationshäuser voraussichtlich für wen verbunden und werden hierfür zusätzliche Stellen geschaffen oder finanziert und wenn ja, wo und wie viele? Antwort Die im Landgerichtsbezirk Kiel vorhandenen personellen Ressourcen (1 Stelle AWO gGmbH, 0,5 Stellen Brücke Kiel e.V., 2, 75 Stellen Gerichtshilfe, 0,75 Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft) sollten zentral in einem Konfliktschlichtungszentrum gebün- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3252 3 delt werden. Für Koordinierungsaufgaben ist ein Zeitaufwand von 0,25-0,5 Personalstellen anzusetzen. Es war nicht geplant, eine zusätzliche Stelle zu schaffen.