SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 3256 18. Wahlperiode 15-08-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Einzelbetriebliche Investitionsförderung in Schleswig-Holstein 1. Wie viele Unternehmensansiedlungen wurden auf Basis der Planungsräume 1 bis 3 (stadt- und kreisspezifisch) jährlich seit 2009 gemeldet? (Firmenneugründungen bzw. Umsiedlungen oder Neueröffnungen von Niederlassungen) Antwort: Die Unternehmensansiedlungen gemäß der jährlichen Ansiedlungsbilanz der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) verteilen sich für die Jahre 2009 bis 2011 auf Kreise und kreisfreie Städte wie folgt: 2009 2010 2011 Kreise Dithmarschen 15 7 9 Herzogtum Lauenburg 11 1 16 Nordfriesland 11 13 13 Ostholstein 4 7 8 Pinneberg 4 12 25 Plön 7 9 6 Rendsburg-Eckernförde 6 19 14 Drucksache 18/ 3256 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2009 2010 2011 Schleswig-Flensburg 10 10 11 Segeberg 13 9 16 Steinburg 4 15 18 Stormarn 7 6 7 Kreisfreie Städte Flensburg 17 9 3 Kiel 14 15 13 Lübeck 7 13 12 Neumünster 15 9 8 Zur Beantwortung für die Jahre 2012 bis 2014 wird auf die Drucksache 18/2846 verwiesen. 2. Wie vielen Unternehmen und aus welchen Branchen wurden jährlich seit 2009 im Zuge dieser Firmenneugründungen bzw. Umsiedlungen oder der Neueröffnung von Niederlassungen Mittel aus der einzelbetrieblichen Investitionsförderung bewilligt? Antwort: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Beantwortungen der kleinen Anfragen 18/1492 und 18/3026 sowie das „Verzeichnis der öffentlich Begünstigten“ hingewiesen, vergl. http://www.ibsh .de/fileadmin/user_upload/downloads/Arbeit_Bildung/ZP_Wirtschaft/Verzeic hnis_der_Beguenstigten_im_Zukunftsprogramm_Wirtschaft_in_der_Foerderp eriode_2007-2013.pdf 3. Wurden die Fördergebiete für den Zeitraum 2014 bis 2020 neu abgegrenzt? Falls ja, wie, mit welcher Begründung und wie unterscheiden sich die Fördergebiete gegenüber vorher? Antwort: Ja. Für die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erfolgte zum 1. Juli 2014 eine Neuabgrenzung auf Basis eines indikatorgestützten, gesamtdeutschen Rankings aller Arbeitsmarktregionen im Bundesgebiet, das die regionale Strukturschwäche berücksichtigt, sowie unter Beachtung der Vorgaben der ab dem 3 1. Juli 2014 geltenden Leitlinien für Regionalbeihilfen der EU (Regionalleitlinien ). Danach konnten neben den nach dem nationalen Ranking als CFördergebiet auszuweisenden Arbeitsmarktregionen (Husum, Flensburg, Heide , Lübeck) zusätzliche C-Gebiete in der Landeshauptstadt Kiel und im Kreis Steinburg ausgewiesen werden. Dabei wurden in Abstimmung mit den Städten in Lübeck und Kiel wirtschaftlich weniger bedeutende Teilgebiete abgegrenzt und als D-Gebiet ausgewiesen. In Abstimmung mit dem Kreis Steinburg wurde das C-Fördergebiet um sechs Gemeinden erweitert. Insgesamt wurde in Schleswig-Holstein ein etwas vergrößertes Fördergebiet ausgewiesen , das sich wie folgt zur vorhergehenden Förderperiode unterscheidet: - Kiel ist in Teilen C-Fördergebiet (zuvor vollständig D-Fördergebiet), - Flensburg ist vollständig C-Fördergebiet (zuvor C/D-Fördergebiet), - im Kreis Steinburg sind die Gemeinden Grevenkrop, Gribbohm, Krempe, Krempdorf, Vaale und Wacken C-Fördergebiet (zuvor D-Fördergebiet). Im Rahmen des Operationellen Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Schleswig-Holstein 2014-2020 ist das gesamte Land Fördergebiet. 4. Wurde die Landesquote an den Bundesmitteln für den Zeitraum 2014 bis 2020 angepasst? Falls ja, wie, mit welcher Begründung und wie unterscheiden sich die Fördergebiete gegenüber vorher? Falls nein, warum nicht? Antwort: Ja. Die Bestimmung der Mittelquote erfolgt seit 1. Juli 2014 nicht mehr getrennt nach neuen und alten Ländern, sondern auf Grundlage der gesamtdeutsch ermittelten regionalen Strukturschwäche unter Einbeziehung der C- und D-Fördergebiete. Schleswig-Holstein erhält ab diesem Zeitpunkt einen Anteil von 3,74 % an den Bundesmitteln (zuvor rd. 2,11 %). 5. Wie hoch waren die Haushaltsmittel (aufgeschlüsselt nach EU, Bund und Land), die 2012, 2013, 2014 und 2015 für die einzelbetriebliche Investitionsförderung zur Verfügung gestellt wurden? Drucksache 18/ 3256 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Antwort: Ist 2012 EU 15.962.830,12 € Bund 8.779.146.80 € Land 8.779.146,81 € Ist 2013 EU 8.145.339,92 € Bund 5.287.853,08 € Land 5.287.853,09 € Ist 2014 EU 4.792.144,59 € Bund 4.885.605,58 € Land 4.885.605,59 € Soll 2015 EU 4.321.880,78 € Bund 5.420.141,82 € Land 5.420.141,82 € 6. Wie viele Bewilligungen einzelbetrieblicher Investitionsförderungen hat es in den Jahren 2012, 2013 und 2014 stadt- und kreisspezifisch gegeben und wie hoch war das jeweilige Investitionsvolumen, der Investitionszuschuss aus GRW sowie aus EFRE und wie viele Dauerarbeitsplätze wurden neu geschaffen und gesichert? Antwort: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Beantwortungen der kleinen Anfragen 18/1492 und 18/3026 sowie das „Verzeichnis der öffentlich Begünstigten“ hingewiesen, vergl. http://www.ibsh .de/fileadmin/user_upload/downloads/Arbeit_Bildung/ZP_Wirtschaft/Verzeic hnis_der_Beguenstigten_im_Zukunftsprogramm_Wirtschaft_in_der_Foerderp eriode_2007-2013.pdf 7. Für welche Projekte aus welchen Branchen wurden die für die einzelbetriebliche Investitionsförderung bereitgestellten Mittel in welcher Höhe 2012, 2013, 2014 und 2015 bewilligt? Antwort: Zur Beantwortung der Frage wird auf die Beantwortungen der kleinen Anfragen 18/1492 und 18/3026 sowie das „Verzeichnis der öffentlich Begünstigten“ hingewiesen, vergl. http://www.ib- 5 sh.de/fileadmin/user_upload/downloads/Arbeit_Bildung/ZP_Wirtschaft/Verzeic hnis_der_Beguenstigten_im_Zukunftsprogramm_Wirtschaft_in_der_Foerderp eriode_2007-2013.pdf. 2015 wurden noch keine Bewilligungen ausgesprochen. 8. Liegen die Förderrichtlinien für die einzelbetriebliche Investitionsförderung vor? Falls ja, wo bzw. wo wurden diese veröffentlicht? Falls nein, wann liegen diese vor und auf welcher Grundlage wurden bereits gestellte Förderanträge beschieden? Antwort: Nein. Die Veröffentlichung der Richtlinie für die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) ist für den Sommer 2015 geplant. Bis dato wurden keine Anträge beschieden. Bei einem großen Teil der Anträge wurde jedoch bereits dem vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt, so dass ein Investitionsstau vermieden werden konnte. 9. Wie viele Förderanträge liegen der Landesregierung bzw. der Investitionsbank zur Zeit vor und wie viele Arbeitsplätze können durch diese Maßnahmen geschaffen bzw. gesichert werden und auf welcher Grundlage werden die Förderanträge beschieden? Antwort: Derzeit liegen 107 Anträge auf einzelbetriebliche Investitionsförderung vor. Die Anträge sind in Bearbeitung. Über konkretisierte Arbeitsplatzeffekte kann erst nach der Bewilligung berichtet werden. Die Anträge werden auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) beschieden werden. Dem vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde bei einem großen Teil der Anträge zugestimmt und ist davon unabhängig. 10. Welche Kriterien müssen für eine Förderfähigkeit auf Grundlage des von der Landesregierung erarbeiteten Konzeptes zur Modernisierung der Wirtschaftsförderung von den antragstellenden Unternehmen erfüllt werden und wie un- Drucksache 18/ 3256 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 terscheiden sich diese von denjenigen, die vor dem Antragsannahmestopp zum 31.07.2012 hinterlegt waren? Antwort: Die Kriterien für die Förderfähigkeit werden in der Richtlinie für die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) festgelegt. Die Richtlinie wird im Sommer 2015 veröffentlicht. 11. Welche der zum 01.08.2012 vom Antragstopp betroffenen Förderanträge wurden nach abschließender Prüfung dennoch bewilligt und welche mussten aus welchen Gründen abgelehnt werden? Antwort: Ab dem 01.08.2012 (bis zum 01.02.2013) konnten aufgrund des Antragsannahmestopps keine Anträge bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein gestellt werden. Insofern lagen ab 01.08.2012 keine Anträge vor, die hätten geprüft, bewilligt oder abgelehnt werden können. 12. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zu ergreifen, um einem Förderwettbewerb gegenüber anderen Bundesländern entgegenwirken, in denen eine weiter gefasst einzelbetriebliche Investitionsförderung möglich ist? Antwort: Der Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) regelt bundeseinheitlich die Fördervoraussetzungen für Vorhaben der einzelbetrieblichen Investitionsförderung. Die einzelnen Länder haben die Möglichkeit, in ihren Förderrichtlinien höhere Maßstäbe für die Bewilligung der Fördermittel zu definieren. Die Richtlinie für die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) wird im Sommer 2015 veröffentlicht.