SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3259 18. Wahlperiode 15-08-03 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Zustand der Ingenieurbauwerke in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Landesregierung: Im Rahmen der Kleinen Anfrage sind nur Angaben zu Ingenieurbauwerken im klassifizierten Straßennetz Schleswig-Holsteins möglich, die vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) verwaltet werden. Hierzu zählen die Ingenieurbauwerke der Straßen, die gemäß Artikel 90 des Grundgesetzes (Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen durch die Länder) sowie der Straßenbaulast nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bzw. dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) oder aufgrund von Verwaltungsvereinbarungen des Landes mit einzelnen Kreisen1 vom LBV betreut werden. Zu Ingenieurbauwerken anderer Baulastträger, wie z. B. der Kreise ohne Verwaltung durch das Land oder der Städte und Gemeinden , liegen keine Informationen vor. Zu den Ingenieurbauwerken gehören: Brücken, Verkehrszeichenbrücken, Tunnel, Trogbauwerke, Stützbauwerke, Lärmschutzbauwerke und Sonstige Ingenieurbauwerke. Grundlage für die Schadenserfassung und –bewertung, d. h. für die Ermittlung der Zustandsnoten für Ingenieurbauwerke sind die Ergebnisse der regelmäßig stattfindenden Bauwerksprüfungen. Ausschlaggebend für den Bauwerkszu- 1 Der LBV-SH verwaltet die Ingenieurbauwerke in der Baulast der Kreise Dithmarschen, Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg und Stormarn. Drucksache 18/3259 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 stand sind die für die einzelnen Teilbauwerke (TBW)2 im Rahmen der Prüfungen festgestellten einzelnen Schäden bzw. Mängel, die zu einer Zustandsnote von 1,0 bis 4,0 zusammengefasst werden. Dabei werden sechs Zustandsnotenbereiche unterschieden: 1,0 bis 1,4 (sehr guter Zustand), 1,5 bis 1,9 (guter Zustand), 2,0 bis 2,4 (befriedigender Zustand), 2,5 bis 2,9 (ausreichender Zustand ), 3,0 bis 3,4 (nicht ausreichender Zustand) und 3,5 bis 4,0 (ungenügender Zustand). Eine Zustandsnote von 3,0 bis 3,4 bedeutet nicht zwangsläufig eine Nutzungseinschränkung des Bauwerkes, sondern ist ein Indikator dafür, dass in näherer Zukunft eine Instandsetzungsmaßnahme zu planen ist. Eine Zustandsnote von 3,5 und schlechter beschreibt zwar einen „ungenügenden Bauwerkszustand“ mit der Definition: „die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit sind erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben“. Dies kann aber auch z. B. durch fehlende Gitterstäbe im Geländer (= mangelnde Verkehrssicherheit) ausgelöst werden oder sich auf eine große Anzahl von Schäden mit Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit (z. B. Betonabplatzungen , schadhafte Abdichtung, Korrosionsschäden) beziehen, ohne dass die Standsicherheit gefährdet wäre. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ingenieurbauwerke befinden sich im Bundes-, Landes- und Kreisstraßennetz des Landes Schleswig-Holstein? 2. Wie viele der in Frage 1 genannten Ingenieurbauwerke sind in einem a. sehr guten b. guten c. befriedigenden d. ausreichenden e. nicht ausreichenden f. ungenügenden Zustand? Bitte jeweils nach Bundes-, Landes- und Kreisstraßen aufschlüsseln . Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet. Anzahl und Aufteilung der Ingenieurbauwerke (TBW) auf die Zustandsnotenbereiche sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. 2 Bei Ingenieurbauwerken mit getrenntem Überbau je Fahrbahn oder unterschiedlichen Bauarten wird jede Überbaukonstruktion für sich als Teilbauwerk bezeichnet, wobei jedes TBW für sich genommen ebenfalls als Ingenieurbauwerk bezeichnet wird. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3259 3 Bundesstraßen Landesstraßen Kreisstraßen in Verwaltung LBV Anzahl der Ingenieurbauwerke (TBW) 1.063 711 310 Zustandsnote sehr guter Zustand 122 80 28 guter Zustand 210 115 63 befriedigender Zustand 431 320 125 ausreichender Zustand 280 183 84 nicht ausreichender Zustand 19 13 7 ungenügender Zustand 1 - 3 3. Wie hat sich der Mittelwert der Zustandsnoten der Ingenieurbauwerke seit 2005 entwickelt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Der Mittelwert der Zustandsnoten über alle Ingenieurbauwerke im Zuständigkeitsbereich des LBV-SH ist nicht Bestandteil regelmäßiger Auswertungen und wurde daher bisher in keiner Statistik dokumentiert. Belastbare Zahlen seit 2005 liegen dementsprechend nicht vor. Der Mittelwert der Zustandsnoten der Ingenieurbauwerke in der Baulast des Landes hat sich gegenüber dem Landesstraßenzustandsbericht 2014 geringfügig verbessert. Er beträgt aktuell 2,1. 4. Wie viele neue Brücken und Ersatzbauten sind seit 2005 entstanden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln? Seit 2005 sind insgesamt 169 Ingenieurbauwerke in der nachstehenden Jahreszuordnung entstanden. Jahr Anzahl Jahr Anzahl 2005 27 2011 17 2006 15 2012 7 2007 34 2013 10 2008 21 2014 11 2009 19 2015 1 2010 7 5. Für welche in Frage 2 genannten Ingenieurbauwerke sind kurzfristige Erhaltungsmaßnahmen erforderlich? Bitte einzeln aufführen. Die jeweiligen Erhaltungsmaßnahmen ergeben sich aus dem Zustand eines Bauwerkes. Grundsätzlich bedarf jeder festgestellte Schaden bzw. Mangel einer Sanierung. Die Dringlichkeit und der Umfang einer Sanierung sind abhän- Drucksache 18/3259 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 gig vom Grad der Schädigung des Bauwerkes. Bei umfangreichen Schäden ist eine Abwägung zwischen einer Instandsetzung und einem Ersatzneubau durchzuführen. Die Dringlichkeitsreihung bei der Sanierung der Ingenieurbauwerke ist ein kontinuierlicher Prozess, der einer laufenden Fortschreibung bedarf . Aufgrund der regelmäßig durchzuführenden Bauwerksprüfungen, der Nachrechnung nach Nachrechnungsrichtlinie, etc. werden das Bauprogramm und die Prioritätenreihung ständig angepasst und fortgeschrieben. Zur Abstimmung der vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen finden im Herbst entsprechende Gespräche statt.