SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3262 18. Wahlperiode 15-08-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Geschwindigkeitsmessungen auf der Rader Hochbrücke 1. Wie viele und welche Geschwindigkeitsmessanlagen werden auf der Rader Hochbrücke wie lange zum Einsatz kommen? Bitte den Gerätetyp angegeben. 2. Wurden von Seiten der Landesregierung verschiedene Modelle/Alternativen hinsichtlich Kauf oder Miete der Messanlagen berücksichtigt? Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet : Die Alternativen hinsichtlich Kauf oder Miete wurden beide bewertet. Im Ergebnis stellte sich ein Kauf ab einer Nutzungsdauer von 2 bis 3 Jahren als die günstigere Alternative dar. Da der Bedarf einer Geschwindigkeitskontrolle über die gesamte Restnutzungsdauer der Rader Hochbrücke besteht, wurde der Kauf der Messanlagen als Lösung weiter verfolgt. Es werden vier Säulen zur Aufnahme einer Geschwindigkeitsmesseinrichtung aufgestellt. Für die Geschwindigkeitsmessung sind Geräte auf Basis der Laserscannertechnik mit Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vorgesehen. 3. Wie hoch sind die Kosten für die Anschaffung und den Betrieb pro Jahr der Messanlagen? Bitte aufschlüsseln. Antwort: Die Kosten für die Beschaffung des Systems können aufgrund des laufenden Vergabeverfahrens nicht exakt benannt werden, liegen jedoch im niedrigen Drucksache 18/3262 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 sechsstelligen Bereich. Für den technischen Betrieb der Anlage sind jährliche Kosten von ca. 25.000 € zu erwarten. 4. Wie sind die Zuständigkeiten bei der Anschaffung und Betrieb der Messanlagen ? Wie viele Stellen sind derzeit dafür eingeplant bzw. vorhanden? Müssen neue Stellen geschaffen werden? Antwort: Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) ist für die Anschaffung und den technischen Betrieb der Messanlagen zuständig. Wartung und Instandsetzung werden dabei weitgehend extern vergeben. Für diese Aufgaben ist kein zusätzliches Personal beim LBV-SH vorgesehen. 5. Wie hoch sind die voraussichtlichen Einnahmen pro Jahr durch die Geschwindigkeitsmessanlagen auf der Rader Hochbrücke? Rechnet die Landesregierung mit sinkenden Einnahmen aufgrund des „Bekanntheitsgrades“ der Anlage ? Bitte einzeln aufführen und begründen. Antwort: Bei den Geschwindigkeitsmessungen steht der Schutz des Bauwerks im Vordergrund , nicht jedoch eine Einnahmeerzielung. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse oder Schätzungen zu den voraussichtlichen Einnahmen vor. Es ist geplant, durch Hinweisschilder auf die Geschwindigkeitskontrollen auf der Rader Hochbrücke aufmerksam zu machen. Die Anlagenstandorte sind daher den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern von Anfang an bekannt.