SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3264 18. Wahlperiode Stand: 29.07.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (Piraten) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Kinderbetreuung an den Hochschulen Schleswig-Holsteins Vorbemerkung der Landesregierung: Innerhalb des für die Beantwortung Kleiner Anfragen zur Verfügung stehenden Zeitraums konnten von den Hochschulen nicht zu allen Positionen des umfangreichen Fragekatalogs hinreichende Auskünfte erlangt werden. Daher sind nicht überall vollständige Antworten möglich. 1. Welche und wie viele hochschuleigene, in Kooperation mit den Hochschulen oder durch freie Träger an den Hochschulen eingerichtete a) Krippen und b) Kindertagesstätten stehen den Studierenden und Hochschulmitarbeitern zur Verfügung? Antwort: Anzahl der Krippen und Kindertagesstätten : (hochschul-) eigene in Kooperation eingerichtete durch freie Träger eingerichtete Studentenwerk Schleswig-Holstein 7 1 (siehe Anm. 1) Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel (CAU) keine 8, davon: - 3 Tagespflege Pädiko e.V. (zusammen 12 Plätze ), - 1 Kita AWO (5 keine Drucksache 18/3264 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Plätze), - 1 Kita UKSH (10 Plätze), - 3 Kitas Studentenwerk SH (zusammen 61 Plätze ); teilweise nur wenige Belegplätze pro Einrichtung; ohne Plätze für Studierende des Studentenwerks. FH Kiel keine (siehe Anm. 2) keine keine Muthesius Kunsthochschule , Kiel keine keine keine Universität zu Lübeck keine 1 UKSH-KiTa „Uni-Zwerge“ für Mitarbeitende 2 (siehe Anm. 3) FH Lübeck keine Nur in der Vorlesungszeit gemeinsam mit der UzL eine Randzeitenbetreuung für Studierende und Beschäftigte von FH und Uni („Flexible Kids Support“ (FleKS), in Räumlichkeiten des Studentenwerks ), die zusammen mit der AWO und dem Studentenwerk SH getragen wird. Siehe auch Anm. 4). keine Musikhochschule Lübeck keine keine keine Europa-Universität Flensburg keine (siehe aber Anm. 5) keine keine FH Flensburg keine keine (siehe aber Anm. 6) keine FH Westküste, Heide keine keine 1, Träger ist der Zweckverband KITA Heider Umland e.V. FH Wedel keine keine Keine FH Nordakademie, Elmshorn keine keine keine Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3249 3 Anm. 1: Das Studentenwerk SH unterstützt durch finanzielle Zuschüsse und die Bereitstellung der Räume die in Elterninitiative geführte Krabbelgruppe in der Mensa II in Kiel. Die Vereinbarkeit von Familie und Studium ist seit 25 Jahren ein besonderes Anliegen des Studentenwerkes SH. Mit verschiedenen Unterstützungsleistungen, wie die Geburtsbeihilfe, Ess- und Spielecken in den Mensen und Wickelplätzen, unterstützt das Studentenwerk Studierende mit Kind. Mit dem Beratungsangebot (Sozialberatung) und Informationsveranstaltungen deckt es den hohen Beratungsbedarf dieser Zielgruppe; hier stehen insbesondere Fragen zur finanziellen Absicherung während der Schwangerschaft und dem Studium mit Kind im Vordergrund. Anm. 2: Für die Studierenden der FH Kiel stehen in der Kita Grenzstrasse (Studentenwerk) 10 U3 Ganztages-Plätze zur Verfügung. Daneben nutzen zahlreiche Studierende auch Angebote des Studentenwerks auf dem Kieler Westufer. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass nur wenige Studierende oder Beschäftigte in Campus-Nähe wohnen; auch nehmen sie überwiegend wohnortnahe Kinderbetreuungsoptionen war. Die FH Kiel stellt auf ihrem Campus in Kiel einen Still- und Ruheraum im großen Hörsaalgebäude zur Verfügung und hat in Kooperation mit dem Studentenwerk einen Eltern-Kind-Raum im Gebäude der Kita in der Grenzstrasse eingerichtet. Dieser Raum kann von Studierenden und Mitarbeitenden genutzt werden. Er bietet sowohl während der Kita-Öffnungszeiten als auch in den Randzeiten einen Ort für selbstorganisierte Betreuung der Kinder. Der Raum ist mit einem großen Spielangebot, einer Wickelmöglichkeit, einem Schlafplatz, Toilettennutzung und einem Arbeitsplatz ausgestattet und es besteht die Möglichkeit, auf das FH-WLan zuzugreifen . Über das Familienservicebüromeldet man sich an und erhält von dort die Schlüssel. Für FH-Angehörige besteht außerdem die Möglichkeit, Spielekisten zur kurzfristigen Überbrückung und Betreuung von Kindern am Arbeitsplatz zu entleihen. Für den Campus Osterrönfeld wurden bislang immer bedarfsgerechte Einzellösungen gefunden , eine allgemeine Lösung ist daher nicht gewünscht. Anm. 3: Das Studentenwerk SH bietet auf dem Campus Lübeck/Anschützstraße eine ganztägige Betreuung für 70 Kinder von Studierenden im Alter von 1 bis 6 Jahren an. Bei freien Plätzen in den Familiengruppen können auch Kinder von Mitarbeitenden betreut werden. Die Studentische Kita „Die Stadtmäuse“ e. V. für Kinder von unter 3 bzw. 3-6 Jahren in Campusnähe (Karlhorststraße) hält 34 Plätze unterschiedlicher, auch integrativer Konzepte vor. Anm. 4: Außerdem gibt es für Beschäftigte der FH Lübeck zwei weitere Hilfestellungen: Beim Ferienbetreuungsangebot der UzL werden 2-3 Plätze für FH-Beschäftigte reserviert. Ferienkinderbetreuungsmaßnahmen Dritter bezuschusst die FHL mit monatlich 44 €. Anm. 5: Die Europa-Universität Flensburg (EUF) bietet in den Gebäuden mit Lehrbetrieb einen Still- und Wickelbereich resp. ein Eltern/Kind-Zimmer an. Diese Räumlichkeiten werden von Beschäftigten und Studierenden nach eigenem Bedarf genutzt; sie sind allerdings für eine darüber hinaus gehende umfänglichere Betreuungszeit nicht geeignet. Das Gleichstellungskonzept 2014-2018 der EUF sieht die Schaffung von Räumlichkeiten für Kinderbetreuung auf dem Campus vor. Diese sollen allerdings nicht im Sinne einer Krippe/Kita von der EUF selbst betrieben werden; vielmehr ist beabsichtigt, Eltern von Beschäftigten und studentischen Eltern diese Räumlichkeiten zur selbstorganisierten Nutzung zur Verfügung zu stellen. In Verbindung mit der Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten ist die Einrichtung einer (möglichst von EUF und FH Flensburg gemeinsam betriebenen) Familienservice-Stelle vorgesehen. Beide Maßnahmen konnten bislang nicht umgesetzt werden, da die Finanzierung (aus Mitteln des Professorinnen-Programms II; 2. Antrag EUF) noch nicht abgesichert ist. (Im Erfolgsfall würden beide Maßnahmen noch 2016 umgesetzt.) Anm. 6: Die FH Flensburg hat eine Kooperation mit der Kita Hochfeld/Adelby 1 geschlossen und hält dort einige Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder vor. 2. Inwiefern ermöglichen die Öffnungszeiten dieser Einrichtungen die Vereinbarkeit von Studium bzw. wissenschaftlicher oder anderer Tätigkeiten an den Drucksache 18/3264 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Hochschulen und Familie? Von wann bis wann kann eine Betreuung sichergestellt werden? Wann findet die frühste Lehrveranstaltung statt, wann endet die Letzte? Ist für diesen Zeitraum eine Betreuung ebenfalls sichergestellt? Es wird darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Hochschulstandorten und den jeweiligen Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtung und der Hochschule zu beantworten und darzustellen, inwiefern es an den Einrichtungen Möglichkeiten der kurzfristigen und kurzzeitigen Kinderbetreuung bzw. zur Betreuung von Kindern außerhalb der Regelöffnungszeiten gibt und in wieweit diese zusätzliche Kosten in welcher Höhe für die Eltern generieren. Antwort: Einrichtung: Öffnungszeiten Anfang der frühesten und Ende der letzten Lehrveranstaltung Möglichkeit der kurzfristigen und kurzzeitigen Betreuung und der Betreuung außerhalb der Regelöffnungszeiten (und ggf. Höhe der zusätzlichen Kosten für die Eltern) Studentenwerk SH Standort Kiel: - Kita Olshausen- straße, - Kita Wissen- schaftspark, - Kita Niemannsweg 8-16 Uhr entfällt Frühdienst: 7-8 Uhr Spätdienst: 16-17 Uhr - Campus Krippe 8-16 Uhr entfällt Frühdienst: 7:45-8:00 Uhr Spätdienst: Mo.-Do. 16:00-16:30 Uhr - Kita Grenzstraße (Nähe FH Kiel) Mo.-Do. 8-16 Uhr, Fr. bis 15 Uhr entfällt Frühdienst: 7:45-8:00 Uhr Spätdienst: Mo.-Do. 16:00-16:15 Uhr Studentenwerk SH Standort Lübeck: - Kita Anschütz- straße 7:45-16 Uhr entfällt Frühdienst: 7:15-7:45 Uhr Spätdienst: Mo.-Do. 16-17 Uhr Kosten für Eltern: 12 €/mtl. für 0,5h/tgl. Studentenwerk SH Standort Flenburg: - Kita Thomas- Fincke-Straße 1 Mo.-Do. 7:15 bis 16 Uhr Fr. bis 15 Uhr entfällt Spätbetreuung: Mo.-Do. 16-18 Uhr für Studierendenkinder kostenlos (finanziert Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3249 5 durch EuropaUniversität Flensburg, siehe auch Frage 4) CAU Sehr unterschiedlich . Früh- (ab 5:45 Uhr) u. Spätdienst (bis 21 Uhr) von Größe der Einrichtung und Konzept abhängig, mindestens 8-16 Uhr, Regel 7-17 Uhr. 7-21 Uhr (geschätzt; Erhebung aufgrund Kurzfristigkeit der Anfrage nicht möglich ) Kurzfristig und kurzzeitig keine Möglichkeit. Außerhalb der Regelöffnungszeiten begleitend zu Kongressen und Veranstaltungen der CAU flexibel möglich. Kosten deckt in der Regel der Veranstalter. FH Kiel - - - Muthesius KH - - - Universität zu Lübeck Uni-Zwerge: 6-21 Uhr Studentenwerk: 7-17 Uhr (Fr. bis 16 Uhr) Stadtmäuse: 7:30-15:30 Uhr 8-18 Uhr im Regelfall ; in seltenen Ausnahmen : Beginn 7 Uhr bzw. Ende 20 Uhr Siehe Anm. 1 FH Lübeck Randzeitenbetreuung (FleKS): Mo.-Do.16-18 Uhr und 18-20 Uhr Anmeldung für die Randzeitenbetreuung 3 Tage vor dem gewünschten Termin Musikhochschule Lübeck keine (s.o.) Nicht relevant keine Europa-Universität Flensburg Siehe Anm. 2 - - FH Flensburg Siehe Anm. 2 - - FH Westküste - - Angelegenheit der Eltern / kein Regelangebot vorhanden; über eine Ausweitung der Öffnungszeiten kann im Bedarfsfall verhandelt werden. Anm. 1: Drei besondere Angebote der Universität zu Lübeck: Die Notfallbetreuung der Universität (in Kooperation mit dem „ElternService“ der AWO) können Beschäftigte und Studierende der Uni in Anspruch nehmen, wenn die reguläre Betreuung ausfällt, an Randzeiten benötigt wird oder das eigene Kind erkrankt. Mit „KidsXtra“ bietet die Universität eine zusätzliche Kinderbetreuung vor Prüfungszeiten an. Dieses Angebot kann von allen Studierenden der Universität und der Fachhochschule in Anspruch genommen werden. Das Angebot ist kostenlos. Die Kinder werden während des angebotenen Zeitraums versichert. Die Betreuung wird von einer professionellen Fachkraft gewährleistet . Das Angebot „Flexible Kids Support“ (FleKS, in der Kita Anschützstraße) gilt für Kinder von Beschäftigten und von Studierenden, auch wenn deren Kinder nicht in der Tagesbetreuung Drucksache 18/3264 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 der Anschützstraße untergebracht sind: Montags bis donnerstags in der Zeit von 16-18 Uhr und von 18-20 Uhr in der Vorlesungszeit. Anm. 2: Die beiden Flensburger Hochschulen haben zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Studium seit 2010 mit dem Studentenwerk SH ein ergänzendes Betreuungsangebot in den Vorlesungszeiten der Uni und der FH jeweils montags bis donnerstags von 16-18 Uhr vereinbart. Das Betreuungsangebot findet in den Räumen der Tagesstätte für Studierendenkinder statt und ist für die Eltern, die dies in Anspruch nehmen, kostenfrei. Die (Personal-) Kosten des zusätzlichen Angebotes werden den Flensburger Hochschulen vom Studentenwerk in Rechnung gestellt. 3. In welchem konkreten Umfang nehmen Studierende bzw. wissenschaftlich Beschäftigte die Angebote der benannten Kinderbetreuungseinrichtungen wahr? In welcher Anzahl stehen ihnen Plätze für die Kinderbetreuung zur Verfügung ? Es wird darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach den Hochschulen und den a) Kinderkrippenplätzen bzw. b) Plätzen in Kindertagesstätten zu beantworten. Wie viele Plätze bieten diese Einrichtungen jeweils an und wie viele sind davon derzeit belegt? Existiert eine Warteliste und wenn ja, wie lang ist diese? Antwort: Anzahl Einrichtungen Plätze U3 (Krippe) Plätze Ü3 (KiTa) Plätze insgesamt Warteliste? / Länge der Warteliste Studentenwerk SH: - Standort Kiel: - Standort Lübeck: - Standort Flensb.: 5 1 1 110 30 15 174 40 30 284 70 45 Studierendenkinder U3=9 / Ü3=1 U3=0 / Ü3=4 U3=9 / Ü3=0 CAU 8 58 (ohne die Studierenden - plätze des Studenten - werks; nur für Kieler Kinder) 30 (ohne die Studierenden - plätze des Studenten - werks; nur für Kieler Kinder) 88 (ohne die Studierenden - plätze des Studenten - werks; nur für Kieler Kinder) - Belegungswunsch 1. Sept. 2015: 0 U3, 3 Ü3; - Belegungswunsch bis 1. April 2016: 5 U3, 5 Ü3; - Belegungswunsch 1. Apr. - 1. Aug. 2016: 2 U3, 7 Ü3 (Ohne Plätze des Studentenwerks ; Stand 24.07.2015) Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3249 7 FH Kiel - - - - - Muthesius KH - - - - - Universität zu Lübeck 1; „UniZwerge “ UKSH 15 15 30 Warteliste (siehe Anm. 1) FH Lübeck 1 (mit der UzL, s.o.) 5 Plätze MusikHS Lübeck - - - - - Europa-Universität Flensburg - - - - - FH Flensburg - - - - - FH Westküste 1 Es gibt einen Belegungsvertrag mit dem Zweckverband, der 5 Plätze (ohne vorherige Festlegung , ob U3 oder Ü3) bis zum 31.10. (Studienbeginn) freihält . (Siehe auch Anm. 2) Jährlich 5 freigehaltene Plätze über den Anmeldezeit - raum hinaus, der für Studierende nicht erreichbar wäre. Keine Warteliste bekannt. Anmerkung des Studentenwerks SH: Bedingt durch den Rechtsanspruch und den damit verbundenen Ausbau der Betreuungsplätze für U3jährige hat sich die Lage deutlich entspannt. Im Zuge des Betreuungsausbau konnte auch das Studentenwerk zwei weitere Einrichtungen errichten (die Campus Krippe mit 20 Plätzen und die Kita im Wissenschaftspark mit 111 Plätzen). Die Wartelisten konnten damit deutlich verkürzt werden. Weiterhin problematisch ist die Aufnahme auswärtiger Kinder. Bedingt durch die kommunale Förderung ist die Aufnahme von Kindern aus den Nachbargemeinden nahezu ausgeschlossen . Wohnraumknappheit und höhere Mieten am Hochschulstandort bewegen junge studentischen Familien in die Umlandgemeinden zu ziehen. Damit ist durch die kommunale Förderung eine campusnahe Betreuung ausgeschlossen. Dies bedeutet für die Eltern oftmals weite Wege und kürzere Öffnungszeiten in der Wohnortgemeinde. Aber auch der Austausch und die Vernetzung mit anderen studentischen Eltern werden erschwert. Anm. 1: Eine Warteliste ist vorhanden. Die Plätze werden nach festgelegten Kriterien durch die Kitakommission der Universität vergeben. Anm. 2: Die FH Westküste (FHW) hat lediglich Belegungsrechte gesichert (ca. 5 Plätze (Anzahl wird von Jahr zu Jahr neu verhandelt)), die eine Nichtbelegung bis zum 31.10. eines Jahres garantieren, damit ortsfremde Studierende (oder neue Mitarbeitende) einen Kita-Platz bekommen . Die FHW zahlt in diesen Fällen die ausfallenden Beiträge. Im Laufe des Jahres freiwerdende Plätze werden zuerst der FHW angeboten (Erstzugriffsrecht). Bisher gab es noch keine Wartezeiten für Mitarbeitende, die neu in der FHW begonnen haben, da hier zumindest ein vorübergehendes Kinderbetreuungsangebot unterbreitet wurde (Vorteil der Anbindung an den Zweckverband mit weiteren Kitas). Die Zahl der Kita-Plätze beträgt zur Zeit insgesamt 60 Plätze und die Aufteilung Ü3 bzw. U3 variiert. Insgesamt werden zur Zeit rund 20 Plätze von der FHW (Studierende und Mitarbeitende) belegt. Drucksache 18/3264 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 4. Wie werden die Krippen bzw. Kindertagesstätten finanziert? Es wird darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Gebühren bzw. Gebührenerhebung der Eltern, Anteil der Hochschulen, der Träger und Dritter zu beantworten und dabei die Antwort nach Hochschulstandorten aufzuschlüsseln . Antwort: Kindertagesbetreuung ist zunächst kommunale Selbstverwaltungsaufgabe. Dem Land kommt hier eine unterstützende Funktion zu, die es in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden auch wahrnimmt. Generell werden die Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen von Trägern nach § 9 Abs. 1 Nummern 1 bis 3 Kindertagesstättengesetz (KitaG), die in den Bedarfsplan des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nach § 7 Abs. 1 aufgenommen worden sind, durch Zuschüsse des Landes, Teilnahmebeiträge oder Gebühren, Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, Zuschüsse der Gemeinden sowie Eigenleistungen des Trägers aufgebracht (§ 25 Abs. 1 KitaG). Für Hochschulen und andere Betriebe, die unter § 9 Abs. 1 Nr. 4 zu subsumieren sind, nämlich „andere Träger, insbesondere Wirtschaftsunternehmen, privatgewerbliche Träger und nicht anerkannte Träger der freien Jugendhilfe“, gibt es die Möglichkeit, dass ein Betrieb durch Bescheid des zuständigen Ministeriums als förderungsfähig anerkannt wird, was der Kommune die Möglichkeit gibt, auf freiwilliger Basis Zuschüsse zu gewähren. Finanzierung: Höhe der Gebühren Anteil der Eltern Anteil der Hochschulen Anteil der Träger Anteil Dritter Studentenwerk SH Standort Kiel: (Studentenwerk SH) Kind unter 3 Jahre 320 € mtl. 320 € mtl. Siehe Anm. 1 Modifizierte Defizitförde - rung (siehe Anm. 2) 2013: ca. 38 € / Monat/ Platz LH Kiel inkl. Landeszu - schuss: ca. 668 €/ Monat/ Platz Kind über 3 Jahre 248 € mtl. 248 € mtl. Modif. Defizitförde - rung 2013: ca. 38 € / Monat/ Platz LH Kiel inkl. Landeszu - schuss: ca. 668 €/ Monat/ Platz Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3249 9 Essengeldbeitrag 40 € mtl. 40 € mtl. Studentenwerk SH Standort Lübeck: (Studentenwerk SH) Kind in Krippe 248 € mtl. 248 € mtl. Budgetvertrag (Festbetrag ); 2014 ca. 110 €/ Monat/ Platz HL inkl. Landeszuschuss : ca. 724 €/ Monat/ Platz Kind in anderer Gruppenform 228 € mtl. 228 € mtl. Budgetvertrag (Festbetrag ); 2014 ca. 110 €/ Monat/ Platz HL inkl. Landeszuschuss : ca. 724 €/ Monat/ Platz Essengeldbeitrag 49,90 € mtl. 49,90 € mtl. Studentenwerk SH Standort Flensburg: (Studentenwerk SH) Kind unter 3 Jahre 256 € mtl. 256 € mtl. Siehe Anm. 3 ProKind - Fördervertrag ; 2014: ca. 65 €/ Monat/ Platz FL inkl. Landesförderung : ca. 855 €/ Monat/ Kind Kind über 3 Jahre 221 € mtl. 221 € mtl. ProKind - Fördervertrag ; 2014: ca. 65 €/ Monat/ Platz FL inkl. Landesförderung : ca. 577 €/ Monat/ Kind Essengeldbeitrag 36,70 € mtl. 36,70 € mtl. 2,10 €/ Kind/ Tag CAU unterschiedlich pro Einrichtung ; alle Einrichtungen sind in der kommunalen Förderung der LH Kiel. laut Gebühren - satzung der LH Kiel: 40 € mtl. pro Tagesbe - treuungs ungsstunde Anteil HS für Plätze (ohne Studierenden - plätze des Studentenwerks ) kann aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfrage und Alle Plätze sind in der kommunalen Förderung der Landeshauptstadt Kiel. Drucksache 18/3264 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10 (U3); 31 € mtl. pro Tagesbe - treuungs ungsstunde (Ü3); Sozialstaffel möglich. der Vielzahl an Kooperationsmo - dellen nicht ermittelt werden. FH Kiel - - - - - Muthesius KH - - - - - Universität zu Lübeck Verweis auf die aktuelle Gebührensat - zung des Trägers (UKSH) dito dito dito dito FH Lübeck keine Gebühren (kostenlose Randzeitenbe - treuung FleKS) entfällt entfällt Die kostenlose Randzeitenbetreuung FleKS wird über das BMBF-Verbundprojekt „Einstiege ins Studium “ finanziert. Musikhochschule Lübeck - - - - - Europa-Universität Flensburg - - - - - FH Flensburg - - - - - FH Westküste nach der Gebührensat - zung des Zweckverbandes nach der Gebührensat - zung des Zweckverban - des Kosten der Freihaltung der Plätze bis zum 31.10. (insbesondere für Studierende ) nicht bekannt nicht bekannt Anm. 1: Die CAU beteiligt sich am festgestellten Defizit des Jahres einer der Einrichtungen für 10 Plätze (für Hochschulangehörige) bis zur Höhe von 10.000 € jährlich. Anm. 2: Kiel: Modifizierte Defizitförderung: Gemäß Förderrichtlinien wird das anerkennungsfähige Defizit des Jahres (nach Abzug sämtlicher Einnahmen) erstattet. Der Trägeranteil variiert daher jährlich. Der angegebene Wert für 2013 ist daher beispielhaft zu betrachten. Anm. 3: Die Europa-Universität Flensburg erstattet die tatsächlichen Kosten für die Betreuung außerhalb der regulären Öffnungszeiten (nach Bedarf). Dies waren in 2014 ca. 5.500 €. Allgemeine Anmerkung des Studentenwerks SH: Studierende Eltern können aufgrund ihres geringen Einkommens einen Antrag auf Sozial- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3249 11 staffelermäßigung stellen, somit kann sich der Elternbeitrag bis auf 0 € reduzieren. D.h. unter Umständen zahlen studentische Eltern nur den jeweiligen Essensgeldbeitrag, der wiederum aus Mitteln des Bildungsfonds ebenfalls bezuschusst werden kann. 5. Hält die Landesregierung die Anzahl der für Studierende bzw. wissenschaftliche Beschäftigte geeigneten Kinderbetreuungsplätze an den schleswigholsteinischen Hochschulen für ausreichend? Wenn nein, hat sie ein Konzept, um dem Missstand entgegen zu wirken? Wie sieht dieses Konzept aus und wann wird es konkret umgesetzt? Antwort: Im Hinblick auf die derzeit bestehenden Kinderbetreuungsplätze an den Hochschulen sieht die Landesregierung den Ausbaustand als ausreichend an. In den letzten Jahren sind an den Hochschulstandorten viele Einrichtungen und Betreuungsplätze entstanden. Die Öffnungszeiten der Einrichtungen wurden deutlich verlängert und bieten so studentischen Eltern eine höhere Flexibilität in der Studiengestaltung. Die campusnahe Betreuung stellt insbesondere für studentische Eltern mit Kleinstkindern eine große Entlastung dar. Ungeachtet dessen ist ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze generell wünschenswert. Es gilt auch, die Vereinbarkeit von Studium/ Wissenschaft und Elternschaft für mehr „Zeit für Familie“ zu ermöglichen. Dabei muss an dem Ziel festgehalten werden, die Studien- und Arbeitsbedingungen entsprechend zu gestalten.