SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3271 18. Wahlperiode 07.08.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Anwendung des Transparenzgesetzes auf die HSH Nordbank Vorbemerkung: Gemäß § 65a des Gesetzes zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorgangen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen im Land Schleswig-Holstein (Transparenzgesetz) soll das Land bei Unternehmensbeteiligungen von unmittelbar oder mittelbar mehr als 25% auf eine Veröffentlichung der Bezüge jedes einzelnen Mitglieds von Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Beirat hinwirken . Vorbemerkung der Landesregierung: Die HSH Nordbank ist vom Gesetz zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen im Land Schleswig-Holstein nicht betroffen. Das Land Schleswig-Holstein ist im Sinne von § 65 a Landeshaushaltsordnung (LHO) nicht mehrheitlich an der HSH Nordbank beteiligt. Daher besteht keine Hinwirkungsverpflichtung des Landes zur Veröffentlichung . Dies war bereits im Verlauf der parlamentarischen Beratung bekannt; die Bank hatte es in ihrer Stellungnahme vom 21.1.2015 zum Vergütungs- und Offenlegungsgesetz dargelegt (Schleswig-Holsteinischer Landtag, Umdruck 18/3901). Daher bleibt allein eine freiwillige Offenlegung der Vergütung. Drucksache 18/3271 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Ihr Verhalten im letzten Aufsichtsrat (Hinwirkung auf Offenlegung der Bezüge bei künftigen Verträgen) hat die Landesregierung bereits in ihrer Pressemitteilung vom 1. Juli 2015 öffentlich gemacht. 1. Trifft es zu, dass das Land Schleswig-Holstein unmittelbar und mittelbar mit mehr als 25% an der HSH Nordbank beteiligt ist? Antwort: Das Land Schleswig-Holstein ist derzeit mit 9,58% direkt und mit 32,5% indirekt über die hsh finanzfonds AöR an der HSH Nordbank beteiligt. 2. Hat der Vertreter des Landes im Aufsichtsrat der HSH Nordbank auf eine entsprechende Veröffentlichung der Bezüge hingewirkt? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Wann ist beabsichtigt dieses zu tun? Antwort: Seit der Verabschiedung des Gesetzes zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen im Land Schleswig-Holstein durch den SchleswigHolsteinischen Landtag am 19.6.2015 hat keine ordentliche Sitzung des Aufsichtsrats stattgefunden. Für die Landesregierung hat Staatssekretär Dr. Nimmermann in der letzten Aufsichtsratssitzung deutlich gemacht, dass er als Vertreter des Landes Schleswig-Holstein zukünftig bei Neuverträgen darauf hinwirken wird, dass die Bezüge der Mitglieder der Geschäftsführungsorgane und Aufsichtsgremien offengelegt werden. 3. Lässt sich nach Auffassung der Landesregierung über einen entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung der HSH Nordbank eine Verpflichtung zur personenbezogenen Veröffentlichung der Vorstandsgehälter des Vorstandes der HSH Nordbank erreichen, soweit es sich um neu abzuschießende Verträge handelt? Wenn ja: 3.1. Wird die Landesregierung einen entsprechenden Antrag zur Hauptversammlung der HSH Nordbank einbringen? 3.2. Wann findet die nächste Hauptversammlung der HSH Nordbank voraussichtlich statt? 3 Antwort: Die Landesregierung spekuliert nicht über mögliche Abstimmungsergebnisse in Gremien der HSH Nordbank. Schleswig-Holstein kann einen solchen Beschluss nicht allein erreichen. Für die Stimmen der hsh finanzfonds AöR ist das hamburgische Landesrecht maßgeblich. Die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Offenlegung von Bezügen wird die Landesregierung rechtzeitig vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung erörtern. Diese findet voraussichtlich im zweiten Quartal 2016 statt. 4. Hat die Landesregierung darüber hinaus Initiativen ergriffen, um zusammen mit dem Land Hamburg - als zweitem Großaktionär der HSH Nordbank - gemeinsam für eine entsprechende Veröffentlichung der Bezüge zu sorgen? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Wann ist beabsichtigt, dieses zu tun? Antwort: Die Landesregierung wird die Veröffentlichung von Bezügen zu gegebener Zeit mit dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg erörtern.