SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3272 18. Wahlperiode 2015-08-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens-Christian Magnussen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Sicherstellung des Brandschutzes im Industrieraum Brunsbüttel Vorbemerkung: Der Industrieraum Brunsbüttel ist das größte zusammenhängende Industriegebiet mit einer Fläche von 65,3 Quadratkilometern und ist Standort eines bedeutenden Seehafens an der Westküste in Schleswig-Holstein. Eine Besonderheit besteht in der Teilung des Stadtgebiets. 1. Sind der Landesregierung Probleme bekannt, die zu einer Beeinträchtigung des Brandschutzes im Industrieraum Brunsbüttel geführt haben oder noch führen können und wenn ja, welche? Antwort: Aufgrund rückläufiger Einwohnerzahlen (siehe Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Brunsbüttel: Rückgang ca. 6%, Altersanteil über 65 = 22% steigend, Einwohnerzahl Brunsbüttel Süd mit Stand 29. Juli 2015 ca. 906) im durch den Nord-Ostsee-Kanal abgetrennten Stadtteil Brunsbüttel-Süd ist die Personalverfügbarkeit während des Tages durch ehrenamtliche Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr zur Besetzung der Feuerwache Süd kritisch. Eine Pflichtfeuerwehr wird seitens der Stadt aufgrund der Bevölkerungsstruktur dieses Stadtteils nicht als Lösung gesehen. Drucksache 18/3272 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Im Rahmen der Schiffsbrandbekämpfung werden der Stadt Brunsbüttel durch das Land Schleswig-Holstein 6 Stellen mit Berufsfeuerwehrausbildung finanziert , die in der hauptamtlichen Wachabteilung (ebenfalls Berufsfeuerwehrausbildung ) der Freiwilligen Feuerwehr Brunsbüttel eingesetzt werden. Durch diese Wachabteilung wird der kommunale Brandschutz in Brunsbüttel-Süd zum Teil – jedoch nicht ausreichend – sichergestellt. Das vom Hauptausschuss der Stadt Brunsbüttel bereits beschlossene Verstärken der hauptamtlichen Wachabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Brunsbüttel um 10 Einsatzkräfte (voraussichtliche Mehrkosten von ca. 500.000,-€) wird vom Fachressort als auch vom Bürgermeister der Stadt Brunsbüttel als ein zielführender Weg gesehen. Offen ist derzeit noch die Finanzierung der Mehrkosten. 2. Sind der Landesregierung andere Räume in Schleswig-Holstein bekannt, in denen aktuell oder in Zukunft die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Brandschutzes besteht und wenn ja, welche? Antwort: Nein. 3. Plant die Landesregierung tatsächliche oder rechtsetzende Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Sicherstellung des Brandschutzes im Industrieraum Brunsbüttel und den unter 2. genannten Räumen führen und wenn ja, welche und wann? Antwort: Unter Leitung des Brunsbüttel-Koordinators des MWAVT haben bereits Gespräche mit dem MIB, dem MELUR und dem MSGWG stattgefunden, die demnächst fortgesetzt werden, um eine einvernehmliche und wirtschaftsverträgliche Lösung zur dauerhaften Sicherstellung des Brandschutzes im Industrieraum Brunsbüttel zu finden (siehe auch Antwort 1). 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit, per Gesetzesänderung die Übertragung gemeindlicher Aufgaben des Brandschutzes auf Werksfeuerwehren zu übertragen, wäre dies aus Sicht der Landesregierung eine Maßnahme, Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/3272 3 die eine dauerhafte Sicherstellung des Brandschutzes im Industrieraum Brunsbüttel und in den unter 2. genannten Räumen ermöglichen würde und plant die Landesregierung eine entsprechende Initiative? Antwort: Die Übertragung der kommunalen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung in ihrem Gebiet oder in einem Teil ihres Gebietes durch öffentlich-rechtlichen Vertrag auf den Träger einer Werkfeuerwehr entsprechend dem niedersächsischen Brandschutzgesetz liegt aus mehreren Gründen nicht im öffentlichen Interesse der Stadt Brunsbüttel und des Landes Schleswig-Holstein. Eine Übertragung ist bei den derzeitigen Strukturen nicht realisierbar. Die vorhandene Industrieparkfeuerwehr wurde personell soweit zurückgefahren , dass sie derzeit lediglich den Brandschutz im eigenen Zuständigkeitsbereich sicherstellen kann. Eine sachgerechte Erfüllung der zusätzlichen kommunalen Aufgaben durch die Werkfeuerwehr ist ohne erheblichen personellen Mehrbedarf nicht zu erreichen . Anderenfalls könnten der Brandschutz und die Hilfeleistung im eigenen Bereich der Werkfeuerwehr gefährdet werden. Ein Aufweichen des Prinzips der Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfe durch öffentliche Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen steht im Widerspruch zum bundesweiten System der Freiwilligen Feuerwehren und stellt das Gesamtsystem der Freiwilligen Feuerwehren grundsätzlich in Frage. Dies ist auch aus der Sicht des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein sowie des Deutschen Feuerwehrverbandes keine denkbare Handlungsoption. 5. Welche Auswirkungen entstehen aus Sicht der Landesregierung, wenn die Vorgaben des Havariekommandos zur Schiffsbrandbekämpfung umgesetzt werden müssen und welche Kosten würden hierdurch für die Stadt Brunsbüttel entstehen? Antwort: Die von der Kooperation der Küstenländer und des Bundes im Rahmen der Havariekommando-Vereinbarung festgelegten Anforderungen an die Qualifikation der im Rahmen der Schiffsbrandbekämpfung eingesetzten Einsatzkräfte der Feuerwehren werden von den Angehörigen der hauptamtlichen Wachabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Brunsbüttel bereits erbracht. Ergänzt Drucksache 18/3272 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 wird die Einheit zur Schiffsbrandbekämpfung bislang durch ehrenamtliche Einsatzkräfte mit entsprechender Ausbildung. Dieser Brunsbüttel betreffende Sonderstatus gilt seit Unterzeichnung der Havariekommando-Vereinbarung. Das Kuratorium Maritime Notfallvorsorge der Küstenländer und des Bundes hat festgelegt, dass regionalen Gegebenheiten auch weiterhin Rechnung zu tragen ist. Daher wird Schleswig-Holstein im Koordinierungsausschuss „Brandbekämpfung und Verletztenversorgung See“ in der Abstimmung mit den anderen Küstenländern und dem Bund für die Beibehaltung der Sonderregelung votieren. Sobald die zusätzlichen hauptamtlichen Kräfte zur vollständigen Sicherstellung des kommunalen Brandschutzes in Brunsbüttel (siehe Antwort 1) vorhanden sind, werden diese in die Einheit zur Schiffsbrandbekämpfung integriert . Daher werden der Stadt Brunsbüttel aufgrund der vom Havariekommando übermittelten Vorgaben des Bundes und der Küstenländer keine zusätzlichen Kosten entstehen.