SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3277 18. Wahlperiode 10.08.2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Axel Bernstein (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin Umsetzung des Landtagsbeschlusses zum Kommunalpaket des Bundes Vorbemerkung des Fragestellers Der Landtag hat am 17.07.2015 dem Antrag der CDU-Fraktion zu den Kriterien für Förderungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Drs. 18/ 3211) zugestimmt . Vorbemerkung der Landesregierung: Offenbar hat es bei der Abstimmung zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Drs. 18/3211, Drs. 18/ 3171) ein Missverständnis gegeben. Der Landtagspräsident hat gegenüber den Fraktionen angeregt, diese Frage in der kommenden Ältestenratssitzung zu erörtern. Aus Sicht des Landtagspräsidenten scheint eine Wiederholung der Abstimmung denkbar. 1. Plant die Landesregierung, den Landtagsbeschluss vom 17.07.2015 zu Drs. 18/ 3211 umzusetzen und a) wenn nein, warum nicht? b) wenn ja, bis wann und wie soll nach den Vorstellungen der Landesregierung der Kreis der möglichen Antragsteller sowie der förderfähigen Maßnahmen nun gestaltet werden? Drucksache 18/3277 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort der Landesregierung: Vor dem in der Vorbemerkung der Landesregierung beschriebenen Hintergrund wird die Landesregierung die landesinterne Umsetzung entsprechend der bereits bekannten Eckpunkte weiter vorantreiben. Das bedeutet, dass von dem Investitionspaket die bereits bekannten 48 Kommunen, soweit diese bei Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen, profitieren sollen und die Förderschwerpunkte ausschließlich auf die Bereiche energetische Schulsanierung und Investitionen in die frühkindliche Bildungsinfrastruktur konzentriert werden . Ferner wird die grundsätzliche Möglichkeit des Einbezugs einer Investitionsmaßnahme an der Verwaltungsakademie in Bordesholm eröffnet werden. Letzteres setzt allerdings Einvernehmen innerhalb der Trägerstruktur voraus. 2. Wann wird die Landesregierung die erforderlichen Ausführungsbestimmungen für Förderungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz vorlegen? Antwort der Landesregierung: Für die in der Antwort zu Frage 1 vorgesehenen Förderbereiche sollen Richtlinien erlassen werden. Diese Förderrichtlinien befinden sich im ressortweiten Abstimmungsprozess entsprechend der Vorgaben der zuwendungsrechtlichen Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung. Im Anschluss daran ist vorgesehen, das Beteiligungsverfahren mit den KLV einzuleiten, das bis Mitte/ Ende September abgeschlossen sein sollte. Die Veröffentlichung der Richtlinien soll dann bis Mitte Oktober erfolgen.