SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3278 18. Wahlperiode 2015-08-04 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Schule und Berufsbildung Urteil zur Vorgriffsstunde Vorbemerkung der Fragestellerin: In Folge der Urteile vom 16.07.2015 des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorgriffsstunde ist nun die Landesregierung gefordert, entsprechende Regelungen für einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen des Urteils insgesamt? Antwort: Die bisher vorgesehene Regelung eines zeitlichen, nicht auch finanziellen Ausgleichs für geleistete Vorgriffsstunden hat das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht als rechtmäßig erachtet, während das Bundesverwaltungsgericht in Fällen vorzeitiger Zurruhesetzung für noch nicht vollständig ausgeglichene Vorgriffsstunden einen angemessenen Ausgleich in Geld für erforderlich hält. Die Landesregierung wird hierfür eine Rechtsgrundlage erarbeiten, sobald die schriftliche Urteilsbegründung zur Verfügung steht und ausgewertet werden konnte. Drucksache 18/3278 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie viele Lehrkräfte sind hiervon betroffen? Antwort: Theoretisch können alle Lehrkräfte betroffen sein, die Vorgriffstunden geleistet und vor Ablauf des regelhaft vorgesehenen Ausgleichszeitraums wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden sind bzw. künftig versetzt werden. Bis einschließlich Schuljahr 2017/18 wird dementsprechend über einen Zeitraum von rund 20 Jahren eine Größenordnung von maximal 4.000 Personen (in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung) angenommen. 3. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung in diesem Zusammenhang? Antwort: Das Bundesverwaltungsgericht hält ausweislich seiner Pressemitteilung vom 16.07.2015 eine Regelung für geeignet, die einen pauschalen finanziellen Ausgleich vorsieht. Näheres hierzu kann erst nach Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe entschieden werden. Gegenwärtig wird ein Kostenrahmen zwischen 8,5 und 11 Mio. € angenommen. 4. Welche Auswirkungen ergeben sich für den Haushalt 2015 nachdem die Globale Mehrausgabe über 12,4 Mio. € im EP 11, die insbesondere für das Risiko aus dem Prozess zur Abgeltung der Vorgriffsstunde gebildet worden war, mit dem Nachtragshaushalt 2015 zur Deckung der erhöhten Flüchtlingshilfe aufgelöst worden ist? Antwort: Für Ausgleichszahlungen ist eine Rechtsgrundlage erforderlich, deren Erlass erst möglich ist, nachdem die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen und ausgewertet werden konnten. Vor diesem Hintergrund und mit Rücksicht auf die für den Erlass von Rechtsvorschriften geltenden Anhörungs- und Beteiligungsrechte ergeben sich für den Haushalt 2015 voraussichtlich keine Auswirkungen.