SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3281 18. Wahlperiode 2015-08-10 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Olympiabewerbung 2024 1. Soll das in Hamburg ausgearbeitete Sicherheitskonzept für die Olympia-Bewerbung auch das Gebiet Schleswig-Holstein erfassen, z.B. die Hamburg benachbarten Kreise oder Kiel? Antwort: Ein bereits ausgearbeitetes Sicherheitskonzept ist nicht bekannt. Ein Sicherheitskonzept für die Olympia-Bewerbung wird das Ergebnis einer Abstimmung zwischen den beteiligten Ländern sein. 2. Ist es mit der Landesregierung oder nachgeordneten Behörden abgestimmt? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Soll im Rahmen der schleswig-holsteinischen Wettbewerbe an den Wettkampfstätten, Trainingsstandorten oder in Sportlerunterkünften Videoüberwachung zum Einsatz kommen? Antwort: Im Rahmen des Schutzkonzeptes wird es gemeinsam mit dem Veranstalter (IOC) den Einsatz von Technik zur Videoaufklärung geben. Hierzu gibt es aber noch keine Planungen. Drucksache 18/3281 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 4. Ist - wie angeblich in Hamburg - eine "flächendeckende Videoüberwachung" nach dem Vorbild der Olympiade in London geplant? Antwort: Nein. 5. Ist das Errichten von Zäunen geplant? Antwort: Ja. 6. In welcher Größenordnung ist mit Kosten für das Land für den Einsatz von Polizei und Sicherheitsdiensten, Material und Sicherheitstechnik zu rechnen? Antwort: Bedingungen und Umfang eines Polizeieinsatzes sind noch nicht so hinreichend konkret, als dass eine Kostenrechnung vorgenommen werden könnte. Die Planungen haben gerade erst begonnen. 7. Ist mit zusätzlichen Kosten für Kreise und Kommunen in Kiel oder im Hamburger Umland für den Sicherheitsaufwand zu rechnen und wenn ja, in welcher Größenordnung? Antwort: Ja, im Übrigen siehe Antwort zu 6.