SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/3282 18. Wahlperiode 2015-08-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Verdachtslose Kontrollen und Durchsuchungen auf der Kieler Woche 2015 Vorbemerkung: Die Polizeidirektion Kiel bewertet die Kieler Woche "auch in diesem Jahr" als "friedliches Volksfest". Die zeitgleich durchgeführten Großveranstaltungen seien ebenfalls "friedlich und ohne Störungen" verlaufen. 1. In welchem Zeitraum und in welchem geografischen Bereich wurde während der Kieler Woche 2015 von einem "gefährlichen Ort" im Sinne des Landesverwaltungsgesetzes ausgegangen? Antwort: In der Zeit von Freitag, den 19.06.15, bis Samstag, den 28.06.15, täglich in der Zeit von 20.00 Uhr bis 03.00 Uhr, begrenzt auf die Kieler Woche Veranstaltungsflächen Hörn, Innenstadt, Altstadt sowie den südlichen Teil der Kiellinie bis zur Reventlouallee. Darüber hinaus der Bereich Bergstraße täglich in der Zeit von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr. 2. Wurde dies vorab öffentlich bekannt gegeben und weshalb (nicht)? Antwort: Ja, gegenüber der Stadt Kiel sowie über die Medien. Drucksache 18/3282 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Besucher und Verantwortliche der Kieler Woche wurden so über polizeiliches Handeln informiert. 3. Worauf genau stützte sich die Annahme, dass die Kieler Woche 2015 als "gefährlicher Ort" zu bewerten sei? Antwort: Die Annahme stützte sich auf die gezielten Lageauswertungen über das „Kieler Lage Analyse System“ über mehrere Jahre hinweg. Hier wird bei der Bewertung ein Schwerpunkt auf die Anzahl der Rohheitsdelikte (Körperverletzung , gefährliche Körperverletzung, Raub) gelegt. 4. Hat sich diese Prognose in der Realität bestätigt? Antwort: Es gab trotz Besucheranstieges einen Rückgang der Rohheitsdelikte von 104 (2014) auf 90 Taten, allerdings aber auch einen Anstieg der insgesamt angezeigten Straftaten von 148 (2014) auf 169. Somit hat sich die Prognose glücklicherweise nur zum Teil bestätigt. 5. Wäre auch auf der Grundlage des nun bekannten Verlaufs die Kieler Woche 2015 als "gefährlicher Ort" zu bewerten? Antwort: Ja, allerdings würden einzelne Flächen noch einmal genauer betrachtet werden , so dass es neben einer zeitlichen auch eine räumliche Differenzierung geben könnte. Dazu werden die jeweils aktuellen Lageauswertungen abzuwarten sein. 6. In wie vielen Fällen hat die Polizei während der Kieler Woche 2015 die außerordentlichen Befugnisse, die an einem "gefährlichen Ort" gegeben sind, genutzt, also insbesondere die Befugnis zur Identitätskontrolle und Durchsuchung von Personen, bei denen nicht einmal der Verdacht einer Gefahr vorliegt? Antwort: Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass Personen kontrolliert wurden, bei denen nicht einmal der Verdacht einer Gefahr vorlag. 7. Zu welchen Ergebnissen führten Identitätskontrollen und Durchsuchungen von Personen, bei denen nicht einmal der Verdacht einer Gefahr vorlag? Antwort: Siehe Antwort zu 6.